Trust
Ein Rechtsgeschäft, durch das der Treugeber (Trustor) Vermögensgegenstände auf den Treuhänder (Trustee) überträgt, die dieser dann im Interesse des Begünstigten (Beneficiary) verwaltet.
Ein Trust ist ein vielseitiges Instrument der privaten Vermögens- und Erbfolgeplanung und wird im deutschen Recht je nach Ausgestaltung der Rechte der Beteiligten als Treuhand, Nießbrauch, Familienstiftung oder BGB-Gesellschaft qualifiziert.
Merkmal des Trust ist die im deutschen Sachenrecht nicht zulässige Aufspaltung des Eigentums in die formale Rechtsposition gegenüber Dritten (Legal Ownership) und das Nutzungs- und Verwertungsrecht, das im Innenverhältnis zwischen Trustee und Beneficiary allein dem Beneficiary zusteht (Beneficial Ownership).