Uneinbringliche Forderungen

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Forderungen, die aus der Sicht des Gläubigers als nicht eintreibbar angesehen werden.

Für die begründete Zahlungsunfähigkeit des Schuldners müssen allerdings konkrete Anhaltspunkte gegeben sein (Insolvenzverfahren, fruchtlose Pfändung). In diesen Fällen dürfen auch einzelne Forderungen wertberichtigt werden (Einzelwertberichtigung).

Daneben darf nach deutschem Steuerrecht eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der gesamten Forderungen vorgenommen werden. Können in einem Unternehmen höhere Ausfallraten nachgewiesen werden, darf auch dieser höhere Wert angesetzt werden.

Die gesamten Wertberichtigungen betragen in Deutschland derzeit zwischen 0,5 und 2 % des durchschnittlichen Debitorenbestands.