Welteinkommen

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In den meisten Staaten gilt die unbeschränkte Steuerpflicht.

Das heißt, dass das „Welteinkommen“ der Besteuerung unterliegt. Das bedeutet, dass unabhängig vom Ort des Entstehens des Einkommens eine Steuerpflicht im Land des steuerlichen Wohnsitzes („Lebensmittelpunkt“) oder Firmensitzes entsteht. Zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Doppelbelastung (Doppelbesteuerung) haben die meisten Staaten wechselseitige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) getroffen.

 

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