Wohnungseigentumsrecht – alles Wichtige auf einen Blick

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Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich mit den rechtlichen Aspekten rund um das Eigentum an Wohnungen in einem Mehrparteiengebäude. Es regelt, wie einzelne Wohnungen in einem Gebäude als Eigentum genutzt werden können und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.

Grundlagen des Wohnungseigentumsrechts

Das Wohnungseigentum entsteht durch Teilungserklärung oder durch einen Teilungsvertrag. Diese Dokumente legen fest, welche Teile des Gebäudes als Sondereigentum und welche als Gemeinschaftseigentum gelten.

Sondereigentum

Sondereigentum bezeichnet die Teile eines Gebäudes, die einem Eigentümer alleine gehören und von diesem individuell genutzt werden können. Dazu zählen in der Regel die Innenräume einer Wohnung.

Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes, die von allen Eigentümern gemeinsam genutzt werden und die zur Erhaltung und Nutzung des Gebäudes notwendig sind. Dies umfasst typischerweise das Treppenhaus, das Dach, die Außenwände und die Haustechnik.

Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer

Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, sein Sondereigentum zu nutzen, zu vermieten oder zu verkaufen, solange er die Rechte der anderen Eigentümer nicht beeinträchtigt. Aber er muss gleichzeitig auch bestimmten Verpflichtungen nachkommen:

  • Mitwirkung: Eigentümer sind verpflichtet, an Entscheidungen mitzuwirken, die das Gemeinschaftseigentum betreffen (Fahrstuhl, Treppenhaus, Keller, Beleuchtung, Außenanlagen etc.). Diese Entscheidungen werden in der Eigentümerversammlung getroffen, wo sie über Reparaturen, Modernisierungen und andere wichtige Maßnahmen abstimmen (Bevollmächtigte Vertretung ist dabei rechtskonform).
  • Kosten: Alle Eigentümer tragen die Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Verteilung der Kosten erfolgt meist nach Miteigentumsanteilen, die in der Teilungserklärung festgelegt sind. Bei größeren Kostenstellen wird meist eine Sonderumlage festgesetzt.
  • Verwaltung: Die Verwaltung des Wohnungseigentums erfolgt durch einen Verwalter, der von den Eigentümern gewählt wird. Der Verwalter übernimmt Aufgaben wie die Erstellung des Wirtschaftsplans, die Abrechnung der Betriebskosten und die Organisation der Eigentümerversammlungen.

Konflikte zwischen Eigentümern und der Verwaltung

Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern oder zwischen Eigentümern und der Verwaltung werden in der Regel durch Mediation oder vor Gericht geklärt. Wichtig ist dabei das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das die rechtlichen Rahmenbedingungen definiert.

Fazit

Das Wohnungseigentumsrecht sorgt dafür, dass das Zusammenleben in einem Mehrparteiengebäude geregelt und harmonisch verläuft. Es stellt sicher, dass sowohl die individuellen Rechte der Eigentümer als auch die gemeinschaftlichen Interessen gewahrt bleiben.