Was ist der Zollwert? – Definition

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Der Zollwert ist eine Kennziffer, mit der die Einfuhrabgaben (Zölle) und die Einfuhrumsatzsteuer einer importierten Ware aus dem EU-Ausland berechnet werden. Die Anmeldung des Zollwerts ist regulärer Bestandteil der Zollabwicklung.

Für die korrekte Ermittlung und Anmeldung des Zollwerts ist der Einführer verantwortlich, ebenso wie für die Dokumentation der Zollwertermittlung gegenüber dem Einfuhrzollamt. Als Einführer gilt die Person, in deren Namen und für deren Rechnung die Güter zur Einfuhr angemeldet werden.

Unterschied Zollwert statistischer Wert

Neben dem Zollwert gibt es noch den statistischen Wert. Dieser gibt den Warenwert am Übergang zur deutschen Grenze an und wird erst an der deutschen Außengrenze erhoben. Der Zollwert hingegen muss bereits an der EU-Außengrenze berechnet werden.

Wie berechnet man den Zollwert?

Üblicherweise bildet der Transaktionswert die Basis zur Berechnung des Zollwerts. Das ist der vom Importeur tatsächlich zu zahlende Preis für die Einfuhrsendung (inkl. Zu- oder Abschläge). Er ist immer bei Kaufgeschäften zu nutzen, also wenn es einen tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Gegenwert gibt.

In der Praxis gibt es sechs verschiedene Berechnungsmethoden für den Zollwert. Laut UZK muss folgende Reihenfolge bei der Wahl der Zollwertermittlung eingehalten werden (sog. Zollwerttreppe):

  1. Transaktionswertmethode der eingeführten Ware
  2. Transaktionswert für gleiche Waren
  3. Transaktionswert bei ähnlichen Waren
  4. Deduktive Methode (korrigierter Verkaufspreis im Einfuhrland)
  5. Methode des errechneten Wertes (auf Basis der Herstellungskosten)
  6. Schlussmethode (geschätzter Wert)

Nur wenn die jeweils oberste Methode nicht angewendet werden kann, also z. B. keine Rechnungen oder anderen Lieferpapiere vorhanden sind, darf die darauffolgende Berechnungsformel für den Zollwert zum Einsatz kommen. Die Schlussmethode darf nur mit Zustimmung des Zollamts genutzt werden.

Was gehört alles in den Zollwert?

Für den Zollwert sind nur solche Kosten entscheidend, die außerhalb des Zollgebiets der EU entstanden sind – bis zum sog. Ort des Verbringens an der EU-Außengrenze.

Ausschlaggebend für den Zollwert sind demnach folgende Zahlen, Hinzurechnungen und Abzüge:

  • Warenwert/Transaktionswert (Rechnungsbetrag)
  • Frachtkosten/Versandkosten aus dem EU-Ausland
  • Ggf. CIF-Wert (gem. Incoterms®-Klauseln)