Schädigung der Haut am Arbeitsplatz: mögliche Ursachen
Die Schädigung der Haut am Arbeitsplatz kann verschiedene Auslöser haben:
- Durch Wasser bzw. Emulgatoren quillt die Hornhaut auf.
- Laugen zerstören den Säureschutzmantel der Haut.
- Lösungsmittel entfetten die Haut.
- Schmutz führt zu Mikroverletzungen und einer Abschürfung der Hornhaut.
- Allergieauslösende Stoffe (z. B. Reaktivfarbstoffe, Formaldehyd und andere) können bei intensivem Hautkontakt allergische Kontaktekzeme verursachen.
Erste Warnsignale der Haut, wie Schuppungen oder Rötungen sollten Beschäftigte nicht ignorieren und frühzeitig den Betriebsarzt aufsuchen. Er kann die erforderlichen Hautschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz anfordern. Werden die Anzeichen zu lange als harmlos abgetan, kann sich eine ernsthafte Erkrankung der Haut ausbilden, was nicht selten dazu führt, dass der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
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Unterweisung der Mitarbeiter kann Hauterkrankungen vorbeugen
Arbeitgeber tragen entscheidend dazu bei, dass Beschäftigte die Risiken und den Hautschutz nicht vernachlässigen. Anhand von Betriebsanweisungen werden Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit im Umgang mit Gefahrstoffen unterrichtet. Danach ist jährlich eine Unterweisung zum Hautschutz durchzuführen.
Ein Hautschutzplan, der an eine Tätigkeit angepasst am jeweiligen Arbeitsplatz aushängt, ist eine geeignete Maßnahme, um Beschäftigte täglich bei der Durchführung des Hautschutzes zu unterstützen. Dieser Hautschutzplan ist vom Arbeitgeber zu erstellen und sollte Bestandteil der regelmäßigen Unterweisung sein.
Hautschutzplan: Muster
Einsatzbereich: ____________________________________
Ansprechpartner: __________________________________
Berufsgruppe: _____________________________________
Hautbelastung Anwendungsbereich | Hautschutz vor und nach der Dienstzeit; nach Möglichkeit soll der Hautschutz alle drei Stunden erneuert werden | Hautreinigung bei Bedarf | Hautpflege regelmäßig; Auftragen vor allem nach dem Händewaschen |
Benutztes Hautreinigungsmittel / Hautpflegemittel | Benutztes Hautreinigungsmittel / Hautpflegemittel | Benutztes Hautreinigungsmittel / Hautpflegemittel | |
Wann? |
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Womit? | Produktname | Produktname | Produktname |
Wie? |
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Weitere Muster für Hautschutzpläne enthält die Software „SicherheitsCheck Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Hygiene“.
Hautschutz durch Handschuhe
Bei Feucht- und Nassarbeiten sowie Arbeiten mit Desinfektionsmitteln, organischen Lösungsmitteln und allergenisierenden Stoffen müssen Beschäftigte zum Schutz der Haut unbedingt Handschuhe anziehen. Das Tragen von Schutzhandschuhen ersetzt niemals die Desinfektion der Hände nach dem Ablegen der Handschuhe.
Wichtig ist, für jeden Arbeitsvorgang die geeigneten Handschuhe auszuwählen. Die Kategorisierung in drei Gruppen hilft bei der Auswahl:
- Kategorie I: Handschuhe dieser Kategorie sind für den Hautschutz am Arbeitsplatz weitestgehend unbedeutend. Sie kommen bei geringen Risiken wie Gartenarbeit zum Einsatz.
- Kategorie II: Schutzhandschuhe dieser Kategorie für mittlere Risiken erfüllen die Anforderungen für die meisten Arbeitsplätze.
- Kategorie III: Diese Handschuhe werden bei hohen Risiken für die Haut z. B. beim Umgang mit besonders schädlichen Chemikalien verwendet.
Konkrete Handlungsempfehlungen für das Gesundheitswesen
- Bei invasiven Maßnahmen und möglicher Kontamination der Hände (z. B. durch Körperflüssigkeiten) müssen Beschäftigte wasserdichte passende Handschuhe tragen.
- Bei Blutabnahmen, Injektionen und Untersuchungen an der Schleimhaut kommen sterile, keimarme Handschuhe zur Anwendung.
- Invasive Angriffe werden mit sterilen, wasserdichten und passenden Handschuhen durchgeführt.
- Besteht eine hohe Verletzungsgefahr, ist zu empfehlen, zwei Paar Handschuhe zu tragen.
- Beim Umgang mit Desinfektionsmitteln sollten Beschäftigte auf feste Handschuhe zurückgreifen.
- Medizinische Einmalhandschuhe dienen in erster Linie der Hygiene und Vermeidung von Infektionen in der Arzt-Patienten-Beziehung.
- Das Tragen von gepuderten Handschuhen ist inzwischen untersagt.
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Hautschutz durch Cremes
Cremes stärken die Widerstandsfähigkeit der Haut. Es empfiehlt sich, entsprechenden Hautschutz
- schon vor der Tätigkeit,
- vor jedem Kontakt mit Feuchtigkeit,
- vor dem Tragen von Handschuhen und
- nach den Pausen
aufzutragen. Die Auswahl eines geeigneten Hautschutzpräparats ist genauso entscheidend wie die Auswahl geeigneter Handschuhe. Hier kann der Betriebsarzt helfen.
Hautreinigung und Desinfektion
Hände sollten so sanft wie möglich gereinigt werden, ein intensives oder gar grobes Reinigen der Haut mit sandhaltigen Waschpasten oder Lösungsmitteln wie Kaltreinigern oder Benzin sollte vermieden werden. Die Haut wird dadurch zwar sauber, aber auch stark beschädigt. So entstandene Hautschäden lassen sich oft auch nicht mehr mit Pflegemitteln beseitigen.
Grundsätzlich sollten gerade Beschäftigte im Gesundheitswesen unnötiges Händewaschen vermeiden. Sofern die Hände nicht verschmutzt sind, ist bei Arbeiten mit Infektionsgefahr die Desinfektion der Hände die Hygienemaßnahme der ersten Wahl. Die Desinfektion ist nicht nur wirksamer als das Waschen, sondern beansprucht die Haut auch deutlich weniger.
Hände richtig desinfizieren
- Desinfektionsmittel immer auf trockene Hände auftragen.
- Drei bis fünf Millimeter Desinfektionsmittel reichen aus.
- Mittel 30 Sekunden lang gründlich in die Hände einreiben.
Hinweis: Am Arbeitsende muss die Haut immer mit einer Pflegecreme gepflegt werden.
Quelle: „SicherheitsCheck Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Hygiene“