Die Bedeutung der CE-Kennzeichnung: Ein Leitfaden für Hersteller

31.01.2024 | Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Die CE-Kennzeichnung, ein bekanntes Symbol auf vielen elektrischen Maschinen und Produkten, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verkauft oder betrieben werden, ist weit mehr als nur ein Logo. Sie ist ein entscheidendes Zeichen für Sicherheit, Qualität und allem voran EU-Konformität. Ab dem 13. Dezember 2024 kommt nun auch die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) hinzu, die die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ablösen soll. Dieser Artikel erörtert dazu alles Wichtige für Hersteller wie Verbraucher.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die CE-Kennzeichnung? – Definition
  2. Was ist die GPSR-Verordnung – die Produktsicherheitsverordnung?
  3. Die vier Typen an Konformitätsbewertungsverfahren
  4. Berücksichtigung aller europäischen Produktrechtsvorschriften – Beispiel CE bei elektrisch betriebenen Maschinen
  5. Inhalte einer EU-Konformitätserklärung – Grundlage der CE-Kennzeichnung
  6. Der Prozess der CE-Kennzeichnung
  7. Wie werden Maschinen oder Produkte richtig mit der CE-Kennzeichnung versehen?
  8. Bedeutung für Hersteller
  9. Fazit

Was ist die CE-Kennzeichnung? – Definition

Die CE-Kennzeichnung, abgeleitet von der französischen Phrase "Conformité Européenne" (Europäische Konformität), ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Kennzeichen für bestimmte Maschinen- und Produktgruppen innerhalb des EWR. Sie zeigt an, dass die Maschine oder das Produkt den geltenden EU-Vorschriften entsprecht und die erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat; die Grundsätze der CE-Kennzeichnung finden sich in Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und Anhang II der Entscheidung Nr. 768/2008/EG.

→ Ausschlaggebend für die Auszeichnung „CE“ war der europäische Wunsch nach einer technischen Harmonisierung, die erstmals 1985 durch den Europäischen Rat beschlossen wurde.

CE-Kennzeichnung und Maschinenverordnung

Besonders im Bereich elektronischer Anlagen und Maschinen, genauer beim Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme derartiger „Güter“, greift die Maschinenverordnung, die alle Hersteller in die Pflicht nimmt, eine EU-Konformitätserklärung in Form der CE-Kennzeichnung zu leisten.

Dieses Güte-Siegel darf jedoch erst dann an den eigenen Produkten angebracht werden, nachdem nachgewiesen wurde, dass die benötigten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt wurden (gemäß Anhang III Maschinenverordnung).

Jeder Maschine oder jedem Produkt muss eine EU-Konformitätserklärung beiliegen. Alternativ kann jedoch in der Betriebsanleitung eine Internetadresse angegeben werden, die einen Zugriff auf diese Informationen gewährleistet. Dies ist bereits gängige Praxis, reduziert den Papieraufwand und geschieht im Rahmen einer allgemeinen Digitalisierung europäischer Bürokratie. Die dabei online zur Verfügung gestellte EU-Konformitätserklärung muss jedoch über die Gesamtlebensdauer des Produkts, mindestens jedoch 10 Jahre, einsehbar sein.

→ Im Falle unterschiedlicher Maschinentypen, muss klar und deutlich aus der Erklärung hervorgehen, für welche Maschinenart die jeweilige Konformitätserklärung, bzw. das CE-Siegel, Gültigkeit besitzt.

Was ist die GPSR-Verordnung – die Produktsicherheitsverordnung?

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist eine EU-Verordnung, die ab dem 13. Dezember 2024 in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten gelten wird. Sie stellt für die meisten Konsumgüter, einschließlich CE-gekennzeichneter Produkte, ab dem 13. Dezember 2024 folgende Anforderungen:

  • Sicherstellung der Einhaltung der GPSR sowie geltender Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen.
  • Benennung einer EU-verantwortlichen Person.
  • Etikettierung der Produkte oder Verpackungen mit Kontaktinformationen der verantwortlichen Person, des Herstellers und ggf. des Importeurs.
  • Anbringung von Typ-, Chargen- oder Seriennummern zur Produktidentifikation.
  • Gegebenenfalls Anbringung von Warn- und Sicherheitsinformationen in der Sprache des Verkaufslandes.

Die GPSR stellt somit sicher, dass auch CE-gekennzeichnete Produkte zusätzlichen Sicherheits- und Informationsanforderungen unterliegen, um ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Die vier Typen an Konformitätsbewertungsverfahren

Je nach Produktbeschaffenheit, Herstellungsprozess und Sicherheitsanforderungen können unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren, oder eine Kombination der solchen, in Frage kommen.

  • Modul A: Interne Fertigungskontrolle – der Hersteller bestätigt selbst, dass das Produkt den Anforderungen entspricht, und kann auf Nachfrage die technischen Unterlagen bereitstellen.
  • Modul B+C: Konformität mit Bauart – Kombination aus EU-Baumusterprüfung (Modul B) und Konformität mit der Bauart (Modul C). Die benannte Stelle prüft eine Bauart des Produkts (Modul B), und der Hersteller bestätigt die Einhaltung dieser Bauart in der Produktion (Modul C).
  • Modul G: Einzelteilprüfung – jede einzelne Einheit des Produkts wird vor dem Inverkehrbringen von einer benannten Stelle geprüft..
  • Modul H: Umfassende geprüfte Qualitätssicherung – der Hersteller führt ein Qualitätssicherungssystem für die Produktion ein, das von einer Prüfstelle zugelassen wird.

→ Bei Konformitätsbewertungen der Maschine oder des Produkts nach den Modulen B+C, G oder H wird hinter der CE-Kennzeichnung die Kennnummer der Prüfstelle angeben.

Berücksichtigung aller europäischen Produktrechtsvorschriften – Beispiel CE bei elektrisch betriebenen Maschinen

Bei elektrisch betriebenen Maschinen sind zwar die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) sowie der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) zu beachten, sofern beide Richtlinien anwendbar sind. Die CE-Konformitätserklärung bestätigt die Erfüllung aller relevanten Richtlinien; die Angaben der Hersteller stützen sich auf die Konformitätsvermutung, wenn harmonisierte Normen angewandt wurden. Eine CE-Konformitätserklärung enthält Verweise auf alle genutzten Normen, einschließlich spezifischer Abschnitte, wenn nur Teilbereiche zur Anwendung kamen.

→ Die harmonisierten Normen, wie die DIN EN ISO 12100:2010 für die Risikobeurteilung, müssen präzise angegeben werden, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie zu gewährleisten.

Datierte Ausführung

All die o.g. Informationen müssen in datierter Form angegeben werden, um einen genauen Referenzrahmen liefern zu können. Das heißt im Umkehrschluss, dass alle Norm-Novellierung bis zum genannten Zeitpunkt berücksichtigt werden müssen (vgl. Darstellung nach DIN EN 614-1:2006)

→ Zwar kursieren unterschiedliche CE-/EU-Konformitätserklärungen, jedoch existiert keine Mustervorlage, bzw. kein Formerfordernis.

Inhalte einer EU-Konformitätserklärung – Grundlage der CE-Kennzeichnung

  • Angaben zur Maschine (Produkt-, Modell-, Chargen-, Typen oder Seriennummer)
  • Falls zutreffend: „Wesentlich veränderte Maschine“
  • Name und Anschrift des Herstellers (bzw. dessen Bevollmächtigten)
  • Für ortsfeste Lasthebemaschinen, die Anschrift des Aufstellungsortes
  • Disclaimer: „Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller“.
  • Produktbeschreibung
  • Ab dem 13. Dezember 2024, Kontaktinformation einer verantwortlichen Person innerhalb der EU (gemäß GPSR).

→ Um sowohl die eigenen Maschinen, Produkte aber auch Prozesse CE-konfrom zu gestalten, bietet es sich an, eine/n CE-Beauftragte/n oder CE-Koordinator/in zu bestellen, mehr dazu erfahren Sie hier.

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Der Prozess der CE-Kennzeichnung

1. Ermittlung der anwendbaren EU-Richtlinien

Hersteller müssen zunächst die spezifischen EU-Richtlinien und Normen identifizieren, die für ihr Produkt gelten. Diese Richtlinien legen die Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen fest.

2. Durchführung der Konformitätsbewertung

Der Hersteller muss dann eine Konformitätsbewertung durchführen. Dies kann interne Prüfungen, Tests und Qualitätskontrollen umfassen, um sicherzustellen, dass das Produkt den relevanten EU-Vorschriften entspricht.

3. Erstellung der technischen Dokumentation

Die technische Dokumentation, die detaillierte Informationen über das Design, die Herstellung und den Betrieb des Produkts enthält, muss erstellt werden. Diese Dokumentation muss bei Bedarf den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden können.

4. Ausstellung der EU-Konformitätserklärung

Der Hersteller muss eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, die bestätigt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen entspricht.

5. Anbringung der CE-Kennzeichnung

Nachdem alle Schritte abgeschlossen sind, kann der Hersteller die CE-Kennzeichnung auf seinem Produkt anbringen.

Wie werden Maschinen und Produkte richtig mit der CE-Kennzeichnung versehen?

Gut sicherbar, leserlich und vor allem eines: dauerhaft – auf diese Art und Weise ist die CE-Kennzeichnung auf der Maschine oder dem Produkt anzubringen. Sollten die Oberflächeneigenschaften dies nicht oder nur bedingt zulassen, muss das CE-Kennzeichen auf der Verpackung und allen Unterlagen angebracht werden.

Wann muss die CE-Kennzeichnung angebracht werden?

Das CE-Zeichen muss durch den Hersteller oder den Bevollmächtigten, bevor die Maschine oder das Produkt in den Verkehr gebracht wird oder den Betrieb aufnimmt, angebracht werden.

Wie bereits eingangs erwähnt, werden bestimmte Maschinen- und Produkttypen nach unterschiedlichen Konformitätsbewertungsverfahren beschriftet. So kann hinter der CE-Kennzeichnung und ggf. der Modulnummer ein zusätzliches branchenübliches Piktogramm oder beliebige Information über etwaige Gefahren oder Sicherheitshinweise stehen.

→ Nicht zulässig ist es, eine Kennzeichnung zu verwenden, die mit dem CE-Zeichen verwechselt werden kann.

Bedeutung für Hersteller

Für Hersteller ist die CE-Kennzeichnung ein Schlüssel zum europäischen Markt. Produkte ohne diese Kennzeichnung dürfen innerhalb des EWR nicht verkauft werden. Die Einhaltung der CE-Vorschriften gewährleistet nicht nur die Marktzugänglichkeit, sondern dient auch als Beweis für die Verpflichtung des Herstellers zur Qualitätssicherung und Sicherheit.

Bedeutung für Verbraucher

Für Verbraucher ist die CE-Kennzeichnung ein Indikator für Sicherheit und Qualität. Sie können darauf vertrauen, dass CE-gekennzeichnete Produkte die hohen Standards der EU in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz erfüllen.

Fazit

Die CE-Kennzeichnung ist ein wesentliches Element für den Handel innerhalb des EWR. Sie bietet Herstellern die Möglichkeit, ihre Produkte frei zu vermarkten, und gibt Verbrauchern die Sicherheit, dass die Produkte, die sie kaufen, hohen Standards entsprechen. Für Unternehmen, die auf den europäischen Markt abzielen, ist die Einhaltung der CE-Vorschriften daher nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Faktor für den Geschäftserfolg.

Quellen: „Praxisratgeber Maschinensicherheit“, DGUV Test, Verordnung (EG) Nr. 765/2008