Inhaltsverzeichnis
- Welche gesetzlichen Grundlagen fordern eine Sicherheitsunterweisung?
- Wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden?
- Wer darf eine Sicherheitsunterweisung durchführen?
- Warum sind jährliche Sicherheitsunterweisungen notwendig?
- Wie eine Sicherheitsunterweisung durchführen?
- Was gehört zu einer Sicherheitsunterweisung?
- Welche Fehler passieren vermehrt bei der Unterweisung?
- Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Unterweisungspflicht
Welche gesetzlichen Grundlagen fordern eine Sicherheitsunterweisung?
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter zu verbessern, müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten regelmäßig (mindestens jährlich) über die Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz bzw. bei Ausübung der jeweiligen Tätigkeit unterweisen. Diese Unternehmerpflicht ergibt sich im Allgemeinen aus dem Arbeitsschutzgesetz.
Es gelten aber auch weitere gesetzliche Vorschriften sowie DGUV-Vorschriften, die direkt Bezug auf konkrete Tätigkeiten bzw. Mitarbeiter nehmen:
Gesetze | Verordnungen/Unfallverhütungsvorschriften |
§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
§ 15 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) | § 14 (2) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) |
§ 14 Mutterschutzgesetz (MuSchG) | § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) |
§ 29 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) | § 4 DGUV Vorschrift 1 |
§ 81 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) | Je nach Branche müssen Arbeitgeber zudem spezielle Vorschriften wie die Unfallverhütungsvorschriften berücksichtigen. |
Wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden?
Der Zeitpunkt der Sicherheitsunterweisungen ist genau festgelegt:
- vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung)
- mindestens einmal im Jahr (jährliche Wiederholungsunterweisung)
- bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz (anlassbezogene Unterweisung)
- bei wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz (anlassbezogene Unterweisung)
Für Jugendliche wird zudem eine gesonderte Erstunterweisung notwendig, weil das Arbeitsschutzgesetz besondere Regelungen für minderjährige Personen definiert.
Wer darf eine Sicherheitsunterweisung durchführen?
Da die Unterweisung der Mitarbeiter gesetzlich Pflicht des Unternehmers ist, liegt die Verantwortung für die Durchführung der Sicherheitsunterweisung ebenfalls beim Unternehmer bzw. Geschäftsführer. In der Praxis überlässt er diese Pflicht jedoch regelmäßig an die Vorgesetzten der einzelnen Mitarbeiter in Form einer schriftlichen Pflichtenübertragung. Gängig ist zudem, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) Mitarbeiter unterweisen. Die Verantwortung bleibt aber in jedem Fall weiterhin beim Unternehmer/Geschäftsführer.
Praxistipp: Eine Sicherheitsunterweisung durch den Vorgesetzten erscheint sinnvoller als durch eine Sifa. Zum einen, weil Beschäftigte auf diese Weise mehr Vertrauen aufbauen. Zum anderen, weil der Vorgesetzte die Gefährdungen, die in seinem Verantwortungsbereich auftreten können, besser kennt bzw. diese auf diese Weise kennenlernt. Es schadet jedoch nicht, vorab fachlichen Rat bei der Sifa einzuholen.
Warum sind jährliche Sicherheitsunterweisungen notwendig?
Arbeitsschutzunterweisungen sind jährlich bzw. aus den o. g. Anlässen durchzuführen, da sie folgende Zwecke erfüllen:
- Die Beschäftigten werden ausreichend über Gefährdungen und Belastungen unterwiesen, die mit dem jeweiligen Arbeitsplatz bzw. der jeweiligen Tätigkeit zusammenhängen (Prävention).
- Die Mitarbeiter lernen, die mit ihrer Arbeitsaufgabe verbundene Risiken richtig einzuschätzen und welche geeigneten Maßnahmen zur Gegenabwehr es gibt.
- Mit den Unterweisungen erhalten die Beschäftigten über die Fähigkeit, ihre Arbeit selbstständig sicher auszuführen.
- Die Arbeitnehmer handeln gewohnheitsmäßig sicher und werden für den Arbeitsschutz motiviert.
Wie eine Sicherheitsunterweisung durchführen?
Wie die Unterweisung letztlich durchgeführt wird, liegt im Ermessen der unterweisenden Person. Wichtig ist nur, dass alle sicherheitsrelevanten Themen und Risiken benannt werden. Bei der Vorbereitung einer Sicherheitsunterweisung sollten Unternehmen jedoch folgende Aspekte bedenken:
Wann sollte die Unterweisung stattfinden?
Eine Unterweisung sollte nach Möglichkeit direkt nach Arbeitsbeginn oder im Anschluss an Arbeitspausen geplant werden. Dann sind die Arbeitnehmer noch bzw. wieder voll aufnahmefähig. In der Regel ist die Unterweisung in der Arbeitszeit durchzuführen.
Wie lange dauert eine Unterweisung?
Die Dauer der Sicherheitsunterweisung richtet sich nach der Teilnehmerzahl, dem Unterweisungsthema sowie dem Unterweisungsziel, und kann somit unterschiedlich ausfallen. Die Unterweisung sollte jedoch nicht mehr 30 Minuten dauern, sonst sinkt die Aufmerksamkeit der Teilnehmer zu stark ab. Umfangreichere Unterweisungen sollten durch Pausen aufgelockert oder auf mehrere Termine gesplittet werden.
Hinweis: Mehrfach im Jahr stattfindende Sicherheitsunterweisungen sind weitaus effektiver als einmal jährlich stattfindende.
Wo sollte unterwiesen werden?
Die unterweisende Person sollte in jeden Fall einen Ort wählen, an dem keine Störungen durch Lärm, Telefon oder unbeteiligte Personen auftreten können. Eine Unterweisung kann auch vor Ort durchgeführt werden, so ist bei Fragestellungen ein unmittelbarer Bezug zum Inhalt der Unterweisung vorhanden.
Wer sollte an der Sicherheitsunterweisung teilnehmen?
Bei der Auswahl der Teilnehmer sollten Arbeitgeber darauf achten, dass die Unterweisungsinhalte für alle Teilnehmer gleich relevant sind. Entscheidend ist der Kenntnis- und Erfahrungsstand einzelner Beschäftigter.
Die Teilnehmerzahl sollte 15 nicht überschreiten. Bei zu vielen Teilnehmern ist der Erfolg der Sicherheitsunterweisung höchst fragwürdig.
Weitere Informationen zur fachgerechten Durchführung von Sicherheitsunterweisungen bieten die Audio-Schulungen von „fachtutorials“ – kompaktes Wissen rund um Arbeitsschutz. In jeweils 5 bis 10 Minuten erklären Experten, worauf Arbeitgeber und Verantwortliche bei Sicherheitsunterweisungen achten müssen. Sie erhalten z. B. Antworten auf folgende Fragen:
- Wer darf unterweisen?
- Wann und wie oft muss unterwiesen werden?
- Wie müssen Unterweisungen dokumentiert werden?
→ Erfahren Sie jetzt in 10 Minuten alles Wichtige zur Vorbereitung und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen mit den Audio-Schulungen von „fachtutorials“!
Was gehört zu einer Sicherheitsunterweisung?
Inhalte einer Sicherheitsunterweisung sind sowohl allgemeine Themen, die für alle Mitarbeiter von Belang sind, als auch Themen, die im direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen. Im Anschluss an die Unterweisung ist eine Lernerfolgskontrolle durchzuführen, um zu erfahren, ob die Inhalte verstanden wurden und relevant waren.
Unterweisungsthemen im Überblick (Auswahl)
Thema | Inhalt | Zielgruppe |
Arbeitsschutz allgemein | Gefahren und Schutzmaßnahmen, sicherheitsgerechtes Verhalten | alle Arbeitnehmer |
Verhalten im Gefahrenfall | Flucht- und Rettungsplan, Übungen | alle Arbeitnehmer |
Erste Hilfe | Verhalten bei Unfällen | alle Arbeitnehmer |
Gefahrstoffe | Gefahren, Schutzmaßnahmen, Umgang mit Gefahrstoffen | Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen arbeiten |
Heben und Tragen | Gesundheitsgefahren, richtiges Heben und Tragen | Beschäftigte, die mit Lasten umgehen |
Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder Anlagen | Gefährdungen, richtiger Umgang mit Arbeitsmitteln, Verhalten bei Störungen | Beschäftigte, die mit Maschinen, Werkzeugen und Anlagen umgehen |
Persönliche Schutzausrüstung | Umgang mit PSA | Beschäftigte, die PSA tragen müssen |
Lärm | Höhe der Belastungen, Gesundheitsgefährdung, Schutzmaßnahmen | alle Arbeitnehmer |
Baustellen | Risiken und Schutzmaßnahmen | Beschäftigte auf Baustellen |
Biologische Arbeitsstoffe | Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln | Beschäftigte, die mit biologischen Arbeitsstoffen arbeiten |
Jugendschutz | Unfall- und Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen | minderjährige Mitarbeiter |
Vibrationen | Höhe der Belastung, Gesundheitsgefährdungen, Schutzmaßnahmen | Beschäftigte, die von Vibrationen betroffen sind |
Mutterschutz | Besondere Risiken für werdende und stillende Mütter | schwangere und stillende Mitarbeiterinnen |
Fertige Unterweisungsvorlagen zu solchen Themen zeigt der nächste Abschnitt.
Sicherheitsunterweisung: Vorlagen für Unternehmen
Produktempfehlung
Editierbare Vorlagen in Form von PowerPoint®-Präsentation und fertige Unterweisungsfilme sind in der Software „Unterweisung direkt“ enthalten. Sie bietet Vorlagen zu grundlegenden Unterweisungsthemen wie Arbeitsschutz, Brandschutz oder Datenschutz. Damit erleichtern sich Verantwortliche nicht nur das Durchführen der Unterweisung, sie können die Vorlagen auch beliebig bearbeiten und an die betriebsinternen Regelungen anpassen.
Beispiele für konkrete Vorlagen aus „Unterweisung direkt“:
- Unterweisung für sicheres Arbeiten im Büro
- Unterweisung für den Umgang mit Gefahrstoffen
- Unterweisungen für das Arbeiten mit Leitern
- Unterweisung für Schwangere
- Unterweisung für Beschäftigte auf Baustellen
Diese Präsentationsvorlagen zur Sicherheitsunterweisung können die Unternehmer direkt einsetzen und so wertvolle Zeit sparen. Gleichzeitig werden sie automatisch daran erinnert, bei welchen Beschäftigten die verpflichtende Jahresunterweisung ansteht.
Das folgende Video zeigt beispielhaft ein Schulungsvideo der Software „Unterweisung direkt“ .
Ausschnitt: Unterweisung bei Auszubildenden
Was muss die Dokumentation einer Unterweisung enthalten?
Unternehmer müssen die erfolgreiche Durchführung einer Unterweisung dokumentieren, um nachweisen zu können, dass Mitarbeiter ausreichend unterwiesen wurden. Die Dokumentation sollte mindestens Folgendes festhalten:
- Inhalt
- Zeitpunkt
- Unterschrift der unterwiesenen Mitarbeiter
Die Dokumentation ist mindestens zwei Jahre aufzubewahren, um in einem kritischen Fall einen Nachweis für eine erfolgreich durchgeführte Unterweisung zu haben. Auf keinen Fall sollten Unternehmen die Dokumentation einer Unterweisung vernachlässigen.
Welche Fehler passieren vermehrt bei der Unterweisung?
Ob eine Unterweisung ausreichend Wirkung bei den Mitarbeitern zeigt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Deshalb sollten unterweisende Personen folgende Fehler nicht machen:
- unpassende Ortsauswahl
- falscher Zeitpunkt
- willkürliche Auswahl der Teilnehmer
- keinen Wert und keine Ziele vermittelt
- falsche Themen, unvollständige Inhalte
- Mängel bei der Didaktik
- zu langweilige oder ermüdende Gestaltung
- zu lange Unterweisung
- fehlender Abschluss inkl. Feedback
Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung der Unternehmerpflicht?
Unternehmer, die ihrer Unterweisungspflicht nicht nachkommen, müssen mit Schadensersatzforderungen rechnen. Denn nach Arbeitsunfällen wird grundsätzlich ermittelt, ob der verunfallte Mitarbeiter ordnungsgemäß und ausreichend unterwiesen wurde. Hierbei wird auch die persönliche Haftung des Unternehmers geprüft.
Als Ursache für Arbeitsunfälle ist die fehlende Sicherheitsunterweisung zudem mit einem kaum vorhersehbaren Anwachsen von Betriebskosten verbunden (Arbeitsunfähigkeit, Produktionsstopp etc.). Die normgerechte Unterweisung von Mitarbeitern sichert folglich auch die Planbarkeit der Betriebskosten.
GRATIS-DOWNLOAD
Überprüfen Sie mit der „Checkliste Unterweisung direkt“, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben an Sicherheitsunterweisungen erfüllen. Jetzt kostenlos Checkliste herunterladen!
Quelle: „Unterweisung direkt“