Die neue Norm trägt den Titel „Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen – Teil 5-3: Anforderungen an Übertragungsgeräte, die Funkfrequenz-Techniken verwenden“ (Deutsche Fassung EN 50131-5-2017). Sie beschreibt die Europäischen Standards, die den Einbruchschutz betreffen und ersetzt die Norm DIN EN 50131-5-3:2009-06. Der Norm-Entwurf DIN EN 50131-5-3:2016-04 wurde zurückgezogen.
Alarmanlagen nach DIN EN 50131: Das regelt die neue Europäische Norm
Die Norm definiert, wie ihre Vorgängerversion auch, Begriffe, die für Einbruchmeldeanlagen relevant sind, die mit Hilfe von Funkfrequenz-Verbindungen funktionieren. Zudem werden der Anwendungsbereich und die generellen Anforderungen an so eine Einrichtung formuliert.
Absichtliches oder unabsichtliches Ersetzen von Meldungen oder Komponenten können die Alarmanlage unsicher machen oder zu Fehlalarmen führen. Deshalb behandelt die EN 50131-5-2017 sowohl die Unempfindlichkeit gegenüber unabsichtlichem als auch absichtlichem Ersetzen von Meldungen oder Komponenten.
Die Norm stellt außerdem Anforderungen an Prüfer von Alarmanlagen bzgl. der Prüfung der Unempfindlichkeit gegenüber Dämpfung, Kollision, HF-Störungen und Ersetzen der Meldungen oder Komponenten.
Diese Norm gilt nicht für Funkübertragung über große Entfernungen, sondern nur für Einrichtungen, die Funkfrequenz-(HF-)Verbindungen verwenden und sich im Sicherungsbereich befinden.
DIN EN 50131-5-3:2017-09: Das sind die Änderungen zur Vornorm
Im Vergleich zur bisher geltenden Norm DIN EN 50131-5-3 (VDE 0830-2-5-3):2009-06 wurden die Struktur der Norm sowie einige Abschnitte überarbeitet. Andere Abschnitte entsprachen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und mussten aktualisiert werden. Außerdem sind Inhalte, die aus EN 50131-1 zitiert wurden, durch Verweise ersetzt worden.
Einbruchschutz nach EN 50131: Das bedeuten die Grade bei Alarmanlagen
Ja nach Einbruch-Risiko unterscheiden alle Normen, die im Bereich Einbruchschutz Anwendung finden, vier Grade bei Einbruchmeldeanlagen. Dabei kommt es auf den Kenntnisstand des Einbrechers an.
- Grad 1: Es wird angenommen, dass der Einbrecher keine oder geringe Erfahrung hat.
- Grad 2: Es wird angenommen, dass der Einbrecher mehr Erfahrung sowie spezielles Equipment mitbringt.
- Grad 3: Es wird angenommen, dass der Einbrecher umfassende Kenntnisse hat sowie im Besitz einer tragbaren und elektronischen Ausrüstung ist.
- Grad 4: Es wird angenommen, dass der Einbrecher über Expertenwissen verfügt, Zugang zu gutem Equipment hat und den Einbruch vorher gut geplant hat.
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Alarmanlagen dienen aber nicht nur dem Schutz vor Einbruch und Überfall. Als Alarmierungsanlagen ergänzen sie regelmäßig auch Brandmeldeanlagen. Verschiedene Sonderbauverordnungen, -richtlinien etc. fordern solche Alarmierungsanlagen sogar, wie Sie im "Sicherheitshandbuch Brandschutz" nachlesen können. Dieses umfangreiche Basiswerk überzeugt Brandschutzbeauftragte und Arbeitgeber mit topaktuellem und umfassendem Brandschutzwissen sowie einer verständlichen Darstellung aller Brandschutz-Pflichten. Zahlreiche Hilfestellungen, Leitfäden und einsatzfertige Vorlagen erleichtern zudem den Arbeitsalltag.
Quellen: Beuth Verlag, VDE Verlag, "Sicherheitshandbuch Brandschutz“