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"Brandabschottung bei Kabeln und Rohren"


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Brandschutz

Brandabschottung bei Kabeln und Rohren

© Thomas Heitz – stock.adobe.com

Das Abschottungsprinzip ist Teil des baulichen Brandschutzes. Dazu schreibt die Musterbauordnung (MBO) Brandabschlüsse für brandabschnittsübergreifende Installationen vor. Entsprechend müssen speziell Kabel und Rohre abgeschottet werden, um einen Brandüberschlag zu vermeiden. Durch diese Brandabschottung erreichen Kabel- und Rohrinstallationen denselben Feuerwiderstand wie die Wände und Decken. Wie funktioniert ein Brandschott und welche Möglichkeiten für eine sichere Abschottung gibt es?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Brandschutzabschottung?
  2. Rohr- und Kabelabschottungen
  3. Checkliste zur Prüfung von Brandabschottungen
  4. Fazit

Was ist eine Brandschutzabschottung?

Brandschutzabschottung, Brandschottung, Brandabschottung oder Brandschotts bezeichnen alle Maßnahmen, die dazu dienen, den Feuerwiderstand eines Bauelements zu erhalten, wenn beispielsweise Rohr- oder Elektroleitungen das Element punktuell öffnen. Ziel ist es dabei nicht, die Feuerwiderstandsdauer des Objekts zu erhöhen, sondern zu verhindern, dass es zu Brandüberschlägen kommt. Demnach ist das Schutzziel bei der Brandschutzabschottung der Erhalt der Brandabschnitte. Dafür müssen alle notwendigen Öffnungen, wie z. B. Türen, Fenster aber auch Leitungs- und Kabeldurchführungen, in den umschließenden Wänden den erforderlichen Feuerwiderstandsklassen entsprechen. Das lässt sich durch unterschiedliche Schotten erreichen, wobei grundsätzlich in zwei brandschutztechnische Klassen unterteilt wird.

Rohr- und Kabelabschottungen

Das Innenleben einer Bauwerkswand besteht aus Rohren, Leitungen und Kabeln. Damit im Brandfall aber nicht das gesamte Bauwerk betroffen ist, schreibt die Musterbauordnung (MBO) vor, dass entweder ausreichend Abstand zwischen potenziellen Brandzonen bestehen oder genügend Brandabschottung vorhanden sein muss. Das Ziel davon ist die Verlangsamung, bzw. die Isolation des Brandes, damit der Brandherd kontrolliert gelöscht und Personen rechtzeitig evakuiert werden können.

Ein Schlagwort bei der Brandabschottung ist: Feuerwiderstand. Damit sich ein Brand nicht beliebig auf Wände, Haustechnik etc. ausbreiten kann und nicht rasend schnell auf weitere Gebäudeteile übergreift, müssen einzelne Strukturelemente einer Wand oder Decke denselben Feuerwiderstand aufweisen.

Was passiert, wenn die Rohre und Kabel nicht ausreichend (ab)geschottet sind? – die Dichtungen oder Leitungen selbst weisen in diesem Fall einen weit geringeren Feuerwiderstand auf als die Wand, in der sie sich befinden. Das Feuer kann somit über diese Lücken im Feuerwiderstand auf weitere Brandzonen übergreifen. Gleichzeitig ist die Sauerstoffzufuhr erhöht und das Brandgeschehen wird beschleunigt. Dabei sorgt eine fachgerechte Rohr- und Kabelabschottung auch dazu, dass sich Rauch nicht auf angrenzende Räume, Flure etc. ausbreiten kann und dadurch den Löschangriff oder die Evakuierung behindert.

Richtlinien und Vorgaben

Laut § 40 Abs. 1 Musterbauordnung (MBO) dürfen Leitungen raumabschließende Bauteile nur durchdringen, wenn die Brandausbreitung lange genug verhindert werden oder ausreichend zusätzliche Brandschutzmaßnahmen ergriffen werden können. Diese Forderung der MBO an Gebäude wird durch Abschnitt 4 der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) ergänzt. Diese besagt, dass Leitungen durch Brandschutzabschottungen durchzuführen seien, welche mindestens die gleiche Feuerwiderständsfähigkeit wie das zugehörige Bauelement aufweist. Gleiches gelte auch für Leitungsanlagen innerhalb von Installationsschächten und -kanälen.

Erleichterungen bei Brandschutzabschottungen gemäß MLAR

Bei Gebäuden der Klasse 1 und 2 sieht die MLAR Brandabschottungen in Wohnungen nicht als zwingend notwendig an. Das gilt auch bei zusammenhängenden Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 Quadratmeter und maximal zwei Geschossen.

Werden erforderliche Abstände, Mindestdicken und Ausfüllungen berücksichtigt, sieht die MLAR keine Brandübergangsgefahr bei einzelnen elektrischen Leitungen und Rohrleitungen mit einem Außendurchmesser bis 160mm, aber nur, wenn sie aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Eine Ausnahme bilden Rohrleitungen aus Aluminium, Glas oder mit einer brennbaren Beschichtung von bis zu 2 Millimeter Dicke. Beträgt der Außendurchmesser einer Rohleitung für nichtbrennbare Materialien oder einer elektrischen Leitung bis zu 32 Millimeter und besteht aus brennbaren Baustoffen, Aluminium oder Glas, bestünde laut MLAR ebenfalls keine Branddurchgangsgefahr.

Rohrabschottungen

Vor allem bei Kunststoffrohren oder anderen Leitungen aus brennbaren Baustoffen sind Brandschutzabschottungen notwendig. Das liegt daran, dass das Material mit geringem Feuerwiderstand schnell anfängt zu schmelzen oder zu brennen. Um das zu verhindern, sind Brandschutzmanschetten eine der häufigsten und vielfältig anwendbaren Brandabschottungen, die für ein zuverlässiges Verschließen der Öffnung der brennbaren Leitung sorgen.

Da es sich bei Rohrabschottungen um nicht geregelte Bauprodukte (nicht harmonisiert) handelt, wird ein Verwendbarkeitsnachweis benötigt. Diese Einstufung/Klassifizierung können Brandschutzbandagen, Rohrschalen, Brandschutzmanschetten etc. entweder nach DIN 4102-11 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" oder DIN EN 13501-2 "Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten" (Brandschutzklassen) stattfinden. In diesem Zuge werden alle Rohrabschottungen auch anhand ihrer Feuerwiderstandklasse kategorisiert.

Feuerwiderstandklassen von Rohrabschottungen nach DIN 4102-11

Feuerwiderstandklassen für Maßnahmen gegen Brandübertragung bei Rohrleitungen

Feuerwiderstandsdauer (min.)

R30

≥ 30

R60

≥ 60

R90

≥ 90

Kabelabschottungen

Brandschutzabschottungen bei Kabeln mit metallischen Leitern haben wie alle anderen Schotten auch den Zweck, die entsprechende Öffnung in der Wand oder Decke feuerfester zu machen. Bei Leitungen mit nicht metallischen Leitern ist es notwendig, deren Feuerwiderstandsfähigkeit vor Baubeginn zu belegen. 

Kabelanlagen müssen wie Rohrleitungen entweder durch Brandschutzabschottungen oder spezielle Installationsschächte aus nicht brennbaren Baustoffen geführt werden. Auch hierfür enthält die DIN 4102-9 die Feuerwiderstandsklassen:

Feuerwiderstandsklassen für Maßnahmen gegen Brandübertragung bei Kabelabschottungen

Feuerwiderstandsdauer (min.)

S30

≥ 30

S60

≥ 60

S90

≥ 90

Wichtig: Die Nachbelegung oder Austausch elektrischer Leitung muss unkompliziert und ohne Beschädigung der Brandschutzabschottung möglich sein.

Ebenso wie die Rohrabschottungen fallen die Kabelabschottungen unter die nicht geregelten/harmonisierten Bauprodukte und benötigen deswegen einen Verwendbarkeitsnachweis, z. B. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ).

Um eine Erhöhung des Feuerwiderstands zu garantieren, muss bei der Planung, Umsetzung und Instandhaltung von Brandabschottungen einiges beachtet werden. Dazu haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt, mit deren Hilfe alle brandschutztechnischen Anforderungen berücksichtigt werden können.

Checkliste zur Prüfung von Brandabschottungen

Nr.

Prüffragen

geprüft

Maßnahmen bis wann

Ja

Nein

1.

Liegt eine Bestätigung des Fachunternehmens vor, dass bei Planung, Bau und Betrieb des Brandschotts die Anforderungen aller einschlägigen Vorschriften beachtet wurden?

 ❏

 ❏

 

2.

Wurde die Ausführung der Brandschutzschottungen mit der zuständigen Brandschutzbehörde abgestimmt?

 ❏

 ❏

 

3.

Wurde die Ausführung der Brandschutzabschottungen mit dem Feuerversicherer abgestimmt?

 ❏

 ❏

 

4.

 Hat die Brandabschottung den gleichen Feuerwiderstand, wie die betroffene Wand oder Decke?

 ❏

 ❏

 

5.

Wurde zu Türen und anderen Öffnungen mit mehr als 40 auf 40 Zentimeter 20 Zentimeter Abstand eingehalten?

 ❏

 ❏

 

6.

Wurde die maximale Schottgröße nicht überschritten?

 ❏

 ❏

 

7.

Ist die Wand- und Deckenstärke ausreichend?

 ❏

 ❏

 

8.

Ist die Schottstärke ausreichend (evtl. Aufdoppelung oder Rahmen)?

 ❏

 ❏

 

9.

Sind die Mindestabstände der Leitungsanlagen untereinander in der Bauteilöffnung eingehalten?

 ❏

 ❏

 

10.

Ist bei leichten Trennwänden eine Laibung erforderlich, bzw. vorhanden?

 ❏

 ❏

 

11.

Sind Abhängungen beidseitig des Brandschotts vorhanden?

 ❏

 ❏

 

12

Sind Abhängungen, Befestigungen und Dübel nicht brennbar?

 ❏

 ❏

 

13.

Sind die max. Abstände der Abhängungen zum Brandschott nach Verwendbarkeitsnachweisen eingehalten?

 ❏

 ❏

 

14.

War der Verwendbarkeitsnachweis zum Einbauzeitpunkt noch gültig?

 ❏

 ❏

 

15.

Ist das Brandschott rauchdicht?

 ❏

 ❏

 

16.

Existiert ein Kennzeichnungsschild? 

 ❏

 ❏

 

17.

Sind die Deckenabschottungen gegen Betreten gesichert?

 ❏

 ❏

 

18.

Sind die Kabeltragkonstruktionen auch im Brandfall mechanisch unbedenklich?

 ❏

 ❏

 

19.

Werden alle Kabelabschottungen regelmäßig geprüft/gewartet?

 ❏

 ❏

 

Diese und viele weitere Checklisten, Mustervorlagen und Arbeitshilfen finden Sie in "Die neue Brandschutzmappe". Ein Blick in das Werk lohnt sich nicht nur für Brandschutzbeauftragte, sondern kann auch die Arbeit von Architekten, Planern und Bauleitern erheblich erleichtern.

Fazit

Das primäre Schutzziel einer jeden Brandschutzmaßnahme ist die Brandverhinderung. Demgegenüber hat die Brandschutzabschottung ein anderes Ziel: die Kontrolle und Verlangsamung eines Brandes. Demzufolge soll durch jegliche Art von Abschottungen  die Brandausbreitung gezielt verhindert werden.

Eine große brandschutztechnische Herausforderung stellt die große Anzahl an Rohren und Leitungen in modernen Gebäuden dar. Um nicht rückwirkend komplizierte und teure Sanierungsmaßnahmen durchführen zu müssen, sollte bereits bei der Planung ein umfangreiches Konzept zur Brandabschottung erarbeitet und berücksichtigt werden.

Quellen: "Die neue Brandschutzmappe", "Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit", "Handbuch Brandschutzvorschriften", www.haustec.deblog.kevox.de

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