Gesundheitswesen und Pflege

Das Gesundheitswesen übernimmt zentrale Aufgaben in unserer Gesellschaft und ist gleichzeitig einem ständigen Wandel unterlegen. Gesetze werden angepasst, Abrechnungsbeträge verändert und neue Behandlungsmethoden entwickelt. Daher bietet dieser Bereich Fach- und Führungskräften aktuelles Fachwissen zu Praxismanagement, Expertenstandards und Hygienevorschriften.

Bürokratieentlastungsgesetz 
articleimage
© amazing studio – stock.adobe.com

Bewegungsübungen für Senioren und Seniorinnen sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsförderung im Alter. Sie tragen nicht nur zur Erhaltung der körperlichen Fitness bei, sondern können auch der Entstehung von Krankheiten vorbeugen und das allgemeine Wohlbefinden fördern. Daher sollten solche Gymnastikübungen fester Bestandteil eines jeden Pflegekonzepts sein. Dieser Beitrag zeigt beispielhaft, welche Bewegungsübungen für Senioren und Seniorinnen geeignet sind.

articleimage
© .shock – stock.adobe.com

Am 4. November 2024 wurde die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) geändert. Sie definiert, wie viele Pflegekräfte, Pflegehilfskräfte und Hebammen pro Fachbereich eines Krankenhauses mindestens in einer Schicht arbeiten müssen. Damit sollen alle Einrichtungen genug Fachkräfte beschäftigten, um Patientinnen und Patienten zu behandeln. Welche Grenzwerte gelten und welche Sanktionen drohen Krankenhäusern, wenn sie die Vorgaben nicht einhalten?

articleimage
© tibanna79 – stock.adobe.com

Thrombosen, also Störungen des Blutflusses durch intravasale Gerinnsel (Thromben), können eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit darstellen. Eine geeignete Thromboseprophylaxe ist daher wichtig, um das Thromboserisiko zu minimieren. Doch welche prophylaktischen Maßnahmen eignen sich, wann sollten sie eingesetzt werden und welche Risikofaktoren sind zu beachten?

Pflegeeinrichtungen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens unterliegen umfangreichen Anforderungen an das Hygienemanagement. Denn eine hygienische Arbeitsweise reduziert Infektionsrisiken und verbessert den Gesundheitsschutz. Daher sollten Pflegekräfte und andere Beteiligte die Grundlagen der Hygiene in der Pflege, ihre Ziele und die nötigen Schutzmaßnahmen kennen. Hierfür gibt es spezielle Checklisten, Unterweisungen und Arbeitsblätter.

articleimage
© Laia Balart – stock.adobe.com

Bereits seit einigen Jahrzehnten breiten sich multiresistente grampositive Bakterien weltweit aus. Inzwischen gesellen sich auch gramnegative Keime wie Pseudomonas aeruginosa hinzu. Das Problem: Sie sind eine der häufigsten Ursachen nosokomialer Infektionen. Daher ist es insbesondere im Gesundheitswesen wichtig, sich über die Ausbreitung, Resistenzen und prophylaktische Hygienemaßnahmen bei Keimen wie Pseudomonas aeruginosa zu informieren.

Mit der TRBA 250 erhalten Arbeitgeber im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege konkrete Vorgaben zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Das reicht von der Gefährdungsbeurteilung und der Unterweisung zum Infektionsschutz bis hin zu Schutzmaßnahmen bei Fingernägeln, Arbeitskleidung und Co. Der folgende Beitrag liefert eine Zusammenfassung der aktuellen TRBA 250.

Wenn Patientinnen und Patienten nach einem stationären Aufenthalt das Krankenhaus verlassen, benötigen sie u. U. weitere Unterstützung. Um diese Anschlussversorgung sicherzustellen, müssen Krankenhäuser nach § 39 Abs. 1a SGB V ein sog. Entlassungsmanagement einrichten. Dort regeln sie z. B. die Organisation von Leistungen nach dem SGB V und die weitere Kommunikation mit anderen Einrichtungen. Welche Ziele das Entlassmanagement verfolgt und welche Maßnahmen dazu gehören, zeigt dieser Beitrag.

Ein strukturierter Pflegeprozess beginnt mit einer gründlichen Pflegeanamnese. Sie stellt sicher, dass alle relevanten Informationen systematisch erfasst werden, um eine individuelle Pflegeplanung zu ermöglichen. Dabei gibt es verschiedene Konzepte, wie sich eine Pflegeanamnese schreiben und durchführen lässt. Wir klären, welche Inhalte in eine Pflegeanamnese gehören, wer sie durchführen darf und wie die Umsetzung anhand fertiger Vorlagen gelingt.

Nach langem Ringen gilt nun seit dem 1. Juli 2024 in allen Krankenhäusern in Deutschland die neue Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0. Sie definiert konkrete Minutenwerte zur Einstufung des Pflegebedarfs einer Person, um die Personalplanung in der (teil-)stationären Pflege zu erleichtern. Gegenüber der Vorgängerversion gibt es einige Neuerungen, etwa bei der Personalplanung in Nachtschichten und den geltenden Zeitwerten. Daher hier ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der PPR 2.0.