Inhaltsverzeichnis
- Organisatorische Voraussetzungen für sichere Abläufe an Laderampen
- Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung zwischen Fahrzeug und Laderampe/Andockstation
- Geeignete Laderampen für benötigte Fahrzeuge
- Beleuchtung an Laderampen
- Prüfung durch eine befähigte Person
- Unterweisung des Betriebspersonals
- Geeignete Ladebrücken – Bemessung und Tragfähigkeit
- Sicherer Zugang über Treppen und sicher begeh- oder befahrbare Flächen
- Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
- Fazit
Ein einfaches und gleichzeitig wirksames Mittel zur Gefährdungsbeurteilung kann ein Fragenkatalog sein. Indem Unternehmen ihre Begebenheiten durch gezielte sicherheitsrelevante Fragestellungen untersuchen, lassen sich Mängel und Gefahrenpotenziale leicht herausfiltern. Bei den grundlegenden Sicherheitsfragen hinsichtlich der Nutzung von Laderampen haben sich folgende Fragen und Antworten in der Praxis bewährt:
Werden organisatorische Voraussetzungen für sichere Abläufe an Laderampen geschaffen?
- Individueller Ansprechpartner bzw. Koordinator für die Lieferanten
- Bereitstellung und Benutzung von Hilfsmitteln zur Ladungssicherung und Arbeitsmittel wie z.B: Ladebleche und Flurförderzeuge
- Koordination einzelner Tätigkeiten, z. B. Bedienung der technischen Arbeitsmittel
Werden Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung zwischen Fahrzeug und Laderampe/Andockstation ergriffen?
- Durchführung von Fahrbewegungen an Andockstationen nur bei geschlossenem Ladetor;
- für den Fahrer erkennbar
- Einhalten eines Sicherheitsabstands von 0,5 m zwischen Fahrzeugteilen und Teilen der Ladestelle durch Rampenvorsprünge (flexible Abdichtung) oder ähnliche Maßnahmen
- Seitlicher Sicherheitsabstand je 0,5 m durch ausreichend breite Tore an Andockstationen
- Einweiser außerhalb des Gefahrenbereichs im Blickfeld des Fahrers
Ist die Laderampe ausreichend dimensioniert für die eingesetzten Arbeitsmittel und Ladegüter?
- Breite entspricht der maximalen Breite der eingesetzten Transportmittel zuzüglich beidseitigem Sicherheitsabstand von jeweils 0,5 m
- Mindesttiefe 0,8 m
- Höhe für Lkw ca. 1,2 m; für Transporter ca. 0,5 m
- Höhenunterschied mit Ladebrücken ausgleichen
Sind Bereiche der Laderampe, die nicht der Be- und Entladung dienen oder die nicht häufig genutzt werden und die mindestens 1 m Höhe aufweisen, gegen Absturz gesichert?
- Absturzsicherungen sind vorhanden, in der Regel Geländer, bestehend aus Handlauf, Fußleiste und mindestens einer Knieleiste
- Installieren Sie gegebenenfalls Klapp- oder Einsteckgeländer
- Kennzeichnen Sie die Absturzkante
- Absturzsicherung an Treppen, die in Laderampen eingezogen sind
Sind Laderampen für die verwendeten Fahrzeuge geeignet?
- Freiraum an der Laderampe zum Unterfahren mit abgesenkter Hubladebühne
- Beachten Sie die Eignung der Hubladebühne gemäß Betriebsanleitung
Ist sichergestellt, dass Fahrzeuge nicht von der Laderampe abgezogen werden, bevor die Ladearbeiten abgeschlossen sind?
- Wegfahrsicherungen
- Signalanlagen
- Organisatorische Maßnahmen
Werden Fahrzeuge wirksam gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert?
- Sicherung mit einem Unterlegkeil, wenn das Fahrzeug formschlüssig an der Laderampe steht
- Sonst Sicherung in beide Rollrichtungen mit zwei Unterlegkeilen während der Ladetätigkeit
- Unterlegkeil nie an lenkbare Achse anlegen
Um die dauerhafte Nutzungsfähigkeit aufrecht- und Reparaturen gering zuhalten, sollte stets darauf geachtet werden, dass Fahrzeuge und Laderampen kompatibel sind. |
Sind Laderampen, Fahrzeugladeflächen und Zugänge ausreichend beleuchtet?
- Installation lichtdurchlässiger Dächer oder künstliche Beleuchtung
- Gleichmäßige Ausleuchtung
- Kenntlichmachung von Personen auf der Ladefläche
- Tragen von Warnkleidung als ergänzende Maßnahme
- Tägliche Sicht- und Funktionskontrolle
Werden Laderampen, Andockstationen, Ladebrücken und Ladebleche regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft?
- Bei Laderampen, Andockstationen, Ladebrücken und Ladeblechen haben sich Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen von längstens einem Jahr bewährt
Ist sichergestellt, dass die festgestellten Mängel behoben werden?
- Prüfung und Dokumentation durch die befähigte Person
- Aufbewahrung der Prüfungs-Ergebnisse mindestens bis zur nächsten Prüfung
- Mängelbeseitigung
- Dokumentation der Mängel
Werden zum Unternehmen gehörende Fahrer und Ladepersonal vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen?
- Jährliche Unterweisung mit folgenden Themenbereichen:
- Arbeiten an der Andockstation/Laderampe
- Sicht- und Funktionskontrolle der Arbeitsmittel bei Schichtbeginn
- Benutzung von Ladebrücken
- Benutzung von Ladeblechen
- Kontrollieren Sie die Umsetzung der Unterweisungsinhalte
Werden Ladebrücken eingesetzt, die für die verwendeten Transportmittel ausreichend bemessen und tragfähig sind?
- Kennzeichnen der Tragfähigkeit
- Nutzbare Breite mindestens 1,25 m
- Nutzbare Breite immer entsprechend Transportmittel zuzüglich Sicherheitszuschlag z = 0,7 m
Sind ortsfeste Ladebrücken sicher begeh- und befahrbar?
- Keine Stolperstellen an Ladebrücken in Ruhestellung
- Keine Quetsch- oder Scherstellen zwischen beweglichen Teilen und der Umgebung
- Kennzeichnen Sie Stolperstellen an Einbaurahmen und Seitenblechen (gelbschwarz)
- Beachtung rutschhemmender Oberflächen
Werden Ladebleche eingesetzt, die geeignet und leicht zu handhaben sind?
- Einsatz von Ladebrücken, die gegen Verrutschen gesichert werden können
- Verwendung rutschhemmender Oberflächen und geeigneter Haltegriffe
- Eigengewicht >50 kg: Handhabung durch zwei Personen
- Eigengewicht >25 kg: Nutzung von Transportmitteln
Werden Ladebrücken/Ladebleche bestimmungsgemäß verwendet?
- Ladebrücken/Ladebleche müssen mindestens 10 cm auf der Ladefläche des Fahrzeugs aufliegen (Federweg des Fahrzeugs beachten)
- Neigungswinkel • Halten Sie den Höhenunterschied zwischen den Auflageflächen klein genug, um das Aufsetzen des Transportmittels zu verhindern
Liegen betriebsbezogene Betriebsanweisungen für Ladebleche und Ladebrücken vor und werden diese umgesetzt?
- Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf Grundlage der Bedienungsanleitung
- Kontrollieren Sie die Einhaltung der Betriebsanweisung und deren Umsetzung
Werden nicht benutzte Ladebleche sicher abgestellt und gegen Umfallen gesichert?
-
Nicht benutzte Ladebleche werden hochkant abgestellt und gegen Umfallen gesichert
- Arbeits- und Verkehrsflächen werden nicht verstellt
Werden Ladebrücken unverzüglich nach Gebrauch in Ruhestellung gebracht?
- An Laderampen angebrachte Ladebrücken werden nach Gebrauch hochgeklappt
- Formschlüssige Sicherungen gegen Herabschlagen wirken selbsttätig
- In Rampen und Verkehrsflächen eingebaute Lade brücken bilden in Ruhestellung mit den angrenzenden Flächen eine Ebene (Abstützungen wirken selbsttätig)
Besteht ein sicherer Zugang über Treppen bzw. über geneigte, sicher begeh- oder befahrbare Flächen?
- Bei Rampenlänge >20 m sind Abgänge an beiden Enden erforderlich
- Rutschhemmende Oberfläche
Finden Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung statt und wird auch das Fahrpersonal einbezogen?
- Mögliche Themen: Rückengerechtes Arbeiten (z. B. richtiges Heben und Tragen sowie richtiges Sitzen), gesunde Ernährung, Stressbewältigung, Müdigkeit, Pausengestaltung, Alkohol/Raucherentwöhnung
Stehen bei Heckverladung Fahrzeuge und Wechselbehälter ungefähr rechtwinklig (ca. 90°) zur Laderampe oder Ladebrücke?
Fazit
Die Sicherheit an Ladrampen zu gewährleisten ist entscheidend, um mögliche Sach- und Personenschäden zu verhindern. Dabei kommt es – wie der o.g. Fragen- und Antwortenkatalog zeigt – auf jedes Detail an. Damit die SiFas alle Einzelheiten auf einen Blick parat haben, lohnt es sich ähnliche Checklisten zur Hand zu haben.
Quellen: Die neue Arbeitsstättenverordnung, Praxishandbuch für Lagersicherheit