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"Gefährdungen an Laderampen"


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Gefährdungen an Laderampen

© hit1912 – stock.adobe.com

Arbeiten im Bereich von Laderampen, -brücken und Andockstationen sind potenziell gefährlich. Deshalb sollten Lager- und Logistikbetriebe die Voraussetzungen für ein sicheres Arbeiten in diesen Bereichen schaffen. Was gibt es bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen? Wie kann im Bestand geprüft werden?

Inhaltsverzeichnis

  1. Organisatorische Voraussetzungen für sichere Abläufe an Laderampen
  2. Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung zwischen Fahrzeug und Laderampe/Andockstation
  3. Geeignete Laderampen für benötigte Fahrzeuge
  4. Beleuchtung an Laderampen
  5. Prüfung durch eine befähigte Person
  6. Unterweisung des Betriebspersonals
  7. Geeignete Ladebrücken – Bemessung und Tragfähigkeit
  8. Sicherer Zugang über Treppen und sicher begeh- oder befahrbare Flächen
  9. Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
  10. Fazit

Ein einfaches und gleichzeitig wirksames Mittel zur Gefährdungsbeurteilung kann ein Fragenkatalog sein. Indem Unternehmen ihre Begebenheiten durch gezielte sicherheitsrelevante Fragestellungen untersuchen, lassen sich Mängel und Gefahrenpotenziale leicht herausfiltern. Bei den grundlegenden Sicherheitsfragen hinsichtlich der Nutzung von Laderampen haben sich folgende Fragen und Antworten in der Praxis bewährt:

Werden organisatorische Voraussetzungen für sichere Abläufe an Laderampen geschaffen?

  • Individueller Ansprechpartner bzw. Koordinator für die Lieferanten
  • Bereitstellung und Benutzung von Hilfsmitteln zur Ladungssicherung und Arbeitsmittel wie z.B: Ladebleche und Flurförderzeuge
  • Koordination einzelner Tätigkeiten, z. B. Bedienung der technischen Arbeitsmittel

Werden Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung zwischen Fahrzeug und Laderampe/Andockstation ergriffen?

  • Durchführung von Fahrbewegungen an Andockstationen nur bei geschlossenem Ladetor;
  • für den Fahrer erkennbar
  • Einhalten eines Sicherheitsabstands von 0,5 m zwischen Fahrzeugteilen und Teilen der Ladestelle durch Rampenvorsprünge (flexible Abdichtung) oder ähnliche Maßnahmen
  • Seitlicher Sicherheitsabstand je 0,5 m durch ausreichend breite Tore an Andockstationen
  • Einweiser außerhalb des Gefahrenbereichs im Blickfeld des Fahrers

Ist die Laderampe ausreichend dimensioniert für die eingesetzten Arbeitsmittel und Ladegüter?

  • Breite entspricht der maximalen Breite der eingesetzten Transportmittel zuzüglich beidseitigem Sicherheitsabstand von jeweils 0,5 m
  • Mindesttiefe 0,8 m
  • Höhe für Lkw ca. 1,2 m; für Transporter ca. 0,5 m
  • Höhenunterschied mit Ladebrücken ausgleichen

Sind Bereiche der Laderampe, die nicht der Be- und Entladung dienen oder die nicht häufig genutzt werden und die mindestens 1 m Höhe aufweisen, gegen Absturz gesichert?

  • Absturzsicherungen sind vorhanden, in der Regel Geländer, bestehend aus Handlauf, Fußleiste und mindestens einer Knieleiste
  • Installieren Sie gegebenenfalls Klapp- oder Einsteckgeländer
  • Kennzeichnen Sie die Absturzkante
  • Absturzsicherung an Treppen, die in Laderampen eingezogen sind

Sind Laderampen für die verwendeten Fahrzeuge geeignet?

  • Freiraum an der Laderampe zum Unterfahren mit abgesenkter Hubladebühne
  • Beachten Sie die Eignung der Hubladebühne gemäß Betriebsanleitung

Ist sichergestellt, dass Fahrzeuge nicht von der Laderampe abgezogen werden, bevor die Ladearbeiten abgeschlossen sind?

  • Wegfahrsicherungen
  • Signalanlagen
  • Organisatorische Maßnahmen

Werden Fahrzeuge wirksam gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert?

  • Sicherung mit einem Unterlegkeil, wenn das Fahrzeug formschlüssig an der Laderampe steht
  • Sonst Sicherung in beide Rollrichtungen mit zwei Unterlegkeilen während der Ladetätigkeit
  • Unterlegkeil nie an lenkbare Achse anlegen
Fahrzeug-Laderampe-Forum-Verlag-Herkert-GmbH

Um die dauerhafte Nutzungsfähigkeit aufrecht- und Reparaturen gering zuhalten, sollte stets darauf geachtet werden, dass Fahrzeuge und Laderampen kompatibel sind.
© ginton – stock.adobe.com

Sind Laderampen, Fahrzeugladeflächen und Zugänge ausreichend beleuchtet?

  • Installation lichtdurchlässiger Dächer oder künstliche Beleuchtung
  • Gleichmäßige Ausleuchtung
  • Kenntlichmachung von Personen auf der Ladefläche
  • Tragen von Warnkleidung als ergänzende Maßnahme
  • Tägliche Sicht- und Funktionskontrolle

Werden Laderampen, Andockstationen, Ladebrücken und Ladebleche regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft?

  • Bei Laderampen, Andockstationen, Ladebrücken und Ladeblechen haben sich Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen von längstens einem Jahr bewährt

Ist sichergestellt, dass die festgestellten Mängel behoben werden?

  • Prüfung und Dokumentation durch die befähigte Person
  • Aufbewahrung der Prüfungs-Ergebnisse mindestens bis zur nächsten Prüfung
  • Mängelbeseitigung
  • Dokumentation der Mängel

Werden zum Unternehmen gehörende Fahrer und Ladepersonal vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen?

  • Jährliche Unterweisung mit folgenden Themenbereichen:
    • Arbeiten an der Andockstation/Laderampe
    • Sicht- und Funktionskontrolle der Arbeitsmittel bei Schichtbeginn
    • Benutzung von Ladebrücken
    • Benutzung von Ladeblechen
    • Kontrollieren Sie die Umsetzung der Unterweisungsinhalte

Werden Ladebrücken eingesetzt, die für die verwendeten Transportmittel ausreichend bemessen und tragfähig sind?

  • Kennzeichnen der Tragfähigkeit
  • Nutzbare Breite mindestens 1,25 m
  • Nutzbare Breite immer entsprechend Transportmittel zuzüglich Sicherheitszuschlag z = 0,7 m

Sind ortsfeste Ladebrücken sicher begeh- und befahrbar?

  • Keine Stolperstellen an Ladebrücken in Ruhestellung
  • Keine Quetsch- oder Scherstellen zwischen beweglichen Teilen und der Umgebung
  • Kennzeichnen Sie Stolperstellen an Einbaurahmen und Seitenblechen (gelbschwarz)
  • Beachtung rutschhemmender Oberflächen

Werden Ladebleche eingesetzt, die geeignet und leicht zu handhaben sind?

  • Einsatz von Ladebrücken, die gegen Verrutschen gesichert werden können
  • Verwendung rutschhemmender Oberflächen und geeigneter Haltegriffe
  • Eigengewicht >50 kg: Handhabung durch zwei Personen
  • Eigengewicht >25 kg: Nutzung von Transportmitteln

Werden Ladebrücken/Ladebleche bestimmungsgemäß verwendet?

  • Ladebrücken/Ladebleche müssen mindestens 10 cm auf der Ladefläche des Fahrzeugs aufliegen (Federweg des Fahrzeugs beachten)
  • Neigungswinkel • Halten Sie den Höhenunterschied zwischen den Auflageflächen klein genug, um das Aufsetzen des Transportmittels zu verhindern

Liegen betriebsbezogene Betriebsanweisungen für Ladebleche und Ladebrücken vor und werden diese umgesetzt?

  • Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf Grundlage der Bedienungsanleitung
  • Kontrollieren Sie die Einhaltung der Betriebsanweisung und deren Umsetzung

Werden nicht benutzte Ladebleche sicher abgestellt und gegen Umfallen gesichert?

  • Nicht benutzte Ladebleche werden hochkant abgestellt und gegen Umfallen gesichert

  • Arbeits- und Verkehrsflächen werden nicht verstellt

Werden Ladebrücken unverzüglich nach Gebrauch in Ruhestellung gebracht?

  • An Laderampen angebrachte Ladebrücken werden nach Gebrauch hochgeklappt
  • Formschlüssige Sicherungen gegen Herabschlagen wirken selbsttätig
  • In Rampen und Verkehrsflächen eingebaute Lade brücken bilden in Ruhestellung mit den angrenzenden Flächen eine Ebene (Abstützungen wirken selbsttätig)

Besteht ein sicherer Zugang über Treppen bzw. über geneigte, sicher begeh- oder befahrbare Flächen?

  • Bei Rampenlänge >20 m sind Abgänge an beiden Enden erforderlich
  • Rutschhemmende Oberfläche

Finden Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung statt und wird auch das Fahrpersonal einbezogen?

  • Mögliche Themen: Rückengerechtes Arbeiten (z. B. richtiges Heben und Tragen sowie richtiges Sitzen), gesunde Ernährung, Stressbewältigung, Müdigkeit, Pausengestaltung, Alkohol/Raucherentwöhnung

Stehen bei Heckverladung Fahrzeuge und Wechselbehälter ungefähr rechtwinklig (ca. 90°) zur Laderampe oder Ladebrücke?

Fazit

Die Sicherheit an Ladrampen zu gewährleisten ist entscheidend, um mögliche Sach- und Personenschäden zu verhindern. Dabei kommt es – wie der o.g. Fragen- und Antwortenkatalog zeigt – auf jedes Detail an. Damit die SiFas alle Einzelheiten auf einen Blick parat haben, lohnt es sich ähnliche Checklisten zur Hand zu haben.

Quellen: Die neue Arbeitsstättenverordnung, Praxishandbuch für Lagersicherheit

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