Gefährdungsbeurteilung Home-Office: Vorlage und Pflicht für Arbeitgeber

19.01.2023 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Auch im Home-Office sind Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet. Mögliche Gefahren ergeben sich z. B. durch einen nicht ergonomischen Arbeitsplatz oder zu hohe psychische Belastung. Doch wie können Arbeitgeber die Beurteilung durchführen, wenn die Beschäftigten in den eigenen vier Wänden arbeiten und wie sollte eine Gefährdungsbeurteilung „Home-Office“ aussehen?

Inhaltsverzeichnis

  1. Ist eine Gefährdungsbeurteilung Home-Office Pflicht?
  2. Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?
  3. Wer muss die Gefährdungsbeurteilung Home-Office schreiben?
  4. Gefährdungsbeurteilung Home-Office: Vorlage und Muster
  5. Welche weiteren Pflichten hat der Arbeitgeber beim Home-Office?

Ist eine Gefährdungsbeurteilung Home-Office Pflicht?

Ja, das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung gehört zu den Home-Office-Pflichten des Arbeitgebers. Denn egal ob im Home-Office, beim mobilen Arbeiten oder im Betrieb – das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten auch in diesen Bereichen. Daher unterliegt der Arbeitgeber ebenfalls seinen Arbeitsschutz- und Fürsorgepflichten, wenn er seine Beschäftigten im Home-Office arbeiten lässt.

So muss der Arbeitgeber nicht nur die Gefährdungsbeurteilung „Home-Office“ erstellen, sondern auch passende Schutzmaßnahmen ableiten, umsetzen und deren Wirksamkeit prüfen. Allerdings muss er dafür nicht zwingend den häuslichen Arbeitsplatz seiner Beschäftigten mit neuen Möbeln ausstatten. Besitzt ein Arbeitnehmer zu Hause bereits einen passenden Schreibtisch, WLAN, eine Webcam, ein Headset etc., dürfen diese Dinge für das Arbeiten im Home-Office genutzt werden. Sie müssen jedoch für diese Arbeitsform geeignet sein.

Des Weiteren drohen rechtliche Konsequenzen, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung Home-Office nicht nachkommt.

Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?

Erstellt der Arbeitgeber keine Gefährdungsbeurteilung für das Home-Office, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit i. S. d. ArbSchG. Damit droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro (§ 25 Abs. 2 ArbSchG). Des Weiteren setzt er seine Beschäftigten höheren Sicherheitsrisiken aus, wenn er die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht ermittelt. Das kann zu mehr Arbeitsunfällen und damit zu häufigeren Ausfällen und Personalengpässen führen, die ggf. Mehrkosten für das Unternehmen verursachen.

Zwar ist es für den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung „Home-Office“ oftmals schwieriger zu prüfen, ob dort die gesetzlichen Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingehalten werden. Dennoch liegt die Pflicht zur Sorge der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten laut ArbSchG weiterhin beim Arbeitgeber. Konkretere Vorgaben zur Umsetzung dieser Vorschrift gibt der Gesetzgeber nicht vor. Gleichzeitig fällt die Verantwortung zur Einhaltung der Arbeitssicherheit im Home-Office großteils auf die Beschäftigten selbst.

Daher ist es umso wichtiger, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten für Gefahren im Home-Office sensibilisiert. Hierfür eigenen sich Schulungen und Unterweisungen. Aber auch die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument – insbesondere, wenn der Arbeitnehmer sie selbst zu Hause unter Anweisung des Arbeitgebers ausführen soll.

Wer muss die Gefährdungsbeurteilung Home-Office schreiben?

Generell sind alle Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu schreiben. Kümmert sich nicht der Arbeitgeber selbst um das Dokument, kann er eine fachkundige Person beauftragen, z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa).

Bei der Gefährdungsbeurteilung „Home-Office“ besteht jedoch das Problem, dass Arbeitgeber und Sifa meist nicht ohne weiteres das Zuhause aller Beschäftigten besuchen können, um die dortigen Gefährdungen zu ermitteln. Daher kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer bitten, die Gefährdungsbeurteilung in seinem Auftrag zu Hause durchzuführen. Hierzu benötigen die Beschäftigten einen entsprechenden Fragebogen, den sie ausfüllen und anschließend an den Arbeitgeber zurückschicken. Die rechtliche Verantwortung für die Sicherheit trägt jedoch immer der Arbeitgeber.

Wie eine geeignete Gefährdungsbeurteilung „Home-Office“ aussehen kann, zeigt folgendes Muster.

Gefährdungsbeurteilung Home-Office: Vorlage und Muster

Mit dieser Vorlage können die Beschäftigten bereits erste Bestandteile der Gefährdungsbeurteilung „Home-Office“ selbst prüfen. Anhand dieser Informationen kann der Arbeitgeber anschließend passende Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen.

Gefährdungsbeurteilung Home-Office: Checkliste
Prüffrage Ja Nein Maßnahmen und Umsetzungsfrist
Betriebliche Vorgaben zum Arbeiten im Home-Office
Kennen Sie alle betriebsspezifischen Regelungen zum Arbeiten mit mobilen Endgeräten von zu Hause?  
Gibt es spezielle Unterweisungen und Schulungen zum sicheren Arbeiten im Home-Office?  
Arbeitsplatz im Home-Office

Ist ein ergonomischer Arbeitsplatz vorhanden?

  • Schreibtisch:
    • Beim Aufliegen der Unterarme sollte mit den Oberarmen ein rechter Winkel entstehen.
    • Höhe: ca. 74 cm
    • Tischfläche: min. 80 x 60 cm, idealerweise 120-160 x 80 cm
  • Stuhl: Wenn möglich individuell einstellbar.
  • Freiraum für Beine: Mindestens 60 x 60 cm, idealerweise 85-120 x 80 cm
  • Entfernung zwischen Auge und Bildschirm: 50-60 cm
 
Lüften Sie in Ihrem Büro zu Hause regelmäßig?  
Sind Geräusche und Lärm aus der Umgebung zumutbar?  
Arbeitszeit
Sind die Arbeitszeiten im Home-Office betrieblich geregelt und kennen Sie diese Vorgaben?  

Halten Sie sich an die vorgegebenen Pausen und Ruhezeiten des Arbeitszeitgesetzes?

  • Pause:
    • Bei mehr als 6 h Arbeitszeit: mind. 30 min Pause
    • Bei mehr als 9 h Arbeitszeit: mind. 45 min Pause
  • Ruhezeit: Mindestens 11 h ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitszeiten
 
Psychische Belastungen
Können Sie Arbeit und Privates im Home-Office ausreichend voneinander abgrenzen?  
Finden Sie ausreichend Zeit zur Erholung?  
Sind Sie insgesamt mit der Arbeit im Home-Office zufrieden?  

Allerdings sollte die Gefährdungsbeurteilung „Home-Office“ noch um weitere Punkte ergänzt werden, etwa bzgl. der arbeitsmedizinischen Vorsorge oder der Zusammenarbeit im Team aus dem Home-Office.

Produktempfehlung

Eine vollständige und sofort einsatzfertige Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung „Home-Office“ enthält das „Mitarbeiter-Merkblatt Homeoffice“. Sie besteht aus einem entsprechenden Fragebogen und bietet genug Platz, die abgeleiteten Maßnahmen zu dokumentieren und weitere Anmerkungen hinzuzufügen. Damit erfüllen Arbeitgeber ihre Dokumentationspflicht gem. § 6 ArbSchG.

Passende Muster-Gefährdungsbeurteilungen zu anderen Bereichen, etwa zur psychischen Belastung, Bildschirmarbeit oder zum Mutterschutz, enthält die „Prüf- und Dokumentationsmappe: Gefährdungsbeurteilungen“. Darin befinden sich nicht nur zahlreiche Vorlagen und Checklisten, sie entsprechen auch den aktuellen gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben. Damit agieren die Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche stets rechtssicher.

Welche weiteren Pflichten hat der Arbeitgeber beim Home-Office?

Neben der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung Home-Office müssen sich Arbeitgeber auch an alle anderen arbeitsschutzrelevanten Vorschriften halten, die beim Arbeiten im Betrieb gelten. Insbesondere das ArbSchG und das ArbZG, aber auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind hier zu nennen.

Sie verlangen, dass der Arbeitgeber für seine Beschäftigten im Home-Office folgende Maßnahmen ergreift:

  • Sicherheitsunterweisungen organisieren (digital bzw. online).
  • Erforderliche arbeitsmedizinische Maßnahmen umsetzen.
  • Dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz gesundheitsgerecht mit sicheren Arbeitsmitteln ausgestattet ist.

Um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber alle Pflichten erfüllt, sollte er die dazugehörigen Regelungen schriftlich mit den Beschäftigten vereinbaren. So kann beispielsweise eine Zusatzvereinbarung helfen, ein sicheres Arbeiten im Home-Office zu gewährleisten und gleichzeitig rechtliche Sicherheit zu erlangen.

Produktempfehlung

Praktische Vorlagen für solche Zusatzvereinbarungen finden Arbeitgeber im „Mitarbeiter-Merkblatt Homeoffice“.

Quellen: „Mitarbeiter-Merkblatt Homeoffice“

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