Inhaltsverzeichnis
- Gesetzliche Mindesttemperatur Arbeitsplatz
- Welche Mindesttemperatur am Arbeitsplatz ist zulässig?
- Mindesttemperatur und Arbeitsrecht
Gesetzliche Mindesttemperatur Arbeitsplatz
Generell haben Arbeitnehmende in Deutschland Anspruch auf einen angemessenen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Dazu gehört auch der Schutz vor Kälte und die Einhaltung von Mindesttemperaturen.
Die Mindesttemperatur am Arbeitsplatz wird vorrangig in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Sie fordert in Anhang 3.5 „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen“ während der Nutzungsdauer der Räume. Konkretisiert werden diese Vorgaben durch die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 „Raumtemperatur“. Andere Rechtsnormen wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) enthalten keine konkreten Vorgaben zur Mindesttemperatur am Arbeitsplatz. Es bildet vielmehr die allgemeine Grundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland, der durch Bestimmungen wie die ArbStättV konkretisiert wird.
Daher sollten sich Arbeitgeber und Verantwortliche im Arbeitsschutz in Bezug auf die Mindesttemperatur am Arbeitsplatz primär mit der ArbStättV auseinandersetzen.
Allgemeine Mindesttemperaturen nach ArbStättV
Die Mindesttemperaturen der ArbStättV richten sich nach der Nutzungsart der Räume. Sie müssen während der gesamten Nutzungsdauer der Räume eingehalten werden. Daraus ergeben sich folgende Anforderungen:
Mindesttemperatur (Luft) in Arbeitsräumen
Die Mindesttemperatur für Arbeitsräume variiert je nach vorherrschender Körperhaltung und Schwere der Arbeit.
Überwiegende Körperhaltung | Arbeitsschwere | ||
Leichte Hand-/Armarbeiten bei ruhigem Sitzen/Stehen (+ gelegentliches Gehen) | Mittelschwere Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen, Gehen oder Stehen | Schwere Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen | |
Sitzen | +20 °C | +19 °C | – |
Stehen, Gehen | +19 °C | +17 °C | +12 °C |
→ Für Arbeitsräume, in denen betriebsbedingt abweichende Anforderungen an das Raumklima gestellt werden (Kühlräume, medizinische Bäder etc.), gelten diese Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz nicht.
Mindestwerte Lufttemperatur in sonstigen Räumen
Raumart | Mindesttemperatur Luft |
+21 °C | |
| +21 °C |
| +24 °C |
| +18 °C (während der Nutzungsdauer müssen +21 °C möglich sein) |
Mindesttemperatur Fußböden
Nach ArbStättV darf die Oberflächentemperatur von Fußböden nicht mehr als +3 °C unter und +6 °C über der Lufttemperatur liegen.
Doch was bedeuten diese Vorgaben für einzelne Arbeitsbereiche wie Büro, Einzelhandel und Baustelle?
Welche Mindesttemperatur am Arbeitsplatz ist zulässig?
Die in der ASR festgelegten Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz variieren je nach Arbeitsbereich und Tätigkeit. Daher zeigt die folgende Übersicht eine Auswahl häufig gefragter Mindesttemperaturen für bestimmte Arbeitsbereiche:
Arbeitsplatz/Tätigkeit | Mindesttemperatur (ArbStättV) |
Büro (leichte Arbeit im Sitzen) | +20 °C |
Werkstatt (mittelschwere Arbeit im Stehen) Werkstatt (schwere Arbeit im Stehen) | +17 °C +12 °C |
Lager (mittelschwere Arbeit im Stehen) | +17 °C |
Einzelhandel/Verkauf (leichte Arbeit im Stehen) | +19 °C |
Außen/im Freien (zum Beispiel Baustelle)* | Keine Vorgabe* |
*Bei Arbeiten im Freien gilt eine Lufttemperatur von unter 15 °C als Kälte. Die ArbStättV nennt zwar keine Mindesttemperatur für Arbeitsplätze im Freien. Allerdings muss der Arbeitgeber weitere Maßnahmen bestimmen, um die Gesundheit der Angestellten nicht zu gefährden. Außerdem gibt es spezielle Vorgaben, wie lange an Kältearbeitsplätzen gearbeitet werden darf.
Mindesttemperatur Arbeitsplatz: Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft dürfen keine körperlich schweren Arbeiten verrichtet werden. Deshalb muss in Arbeitsräumen für Schwangere eine Mindesttemperatur zwischen +17° C und +20 °C (je nach überwiegender Körperhaltung und Arbeitsschwere) gewährleistet sein – sofern nicht aus produktionstechnischen Gründen eine niedrigere Temperatur erforderlich ist.
Ein zusätzlicher Schutz ergibt sich aus § 11 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG): Danach dürfen schwangere Arbeitnehmende keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt werden, die für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen könnten. Hier werden Hitze und Kälte explizit als Gefährdung genannt, was die Bedeutung des Kälteschutzes und der Einhaltung der oben genannten Mindesttemperaturen unterstreicht.
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Mindesttemperatur Arbeitsplatz: Arbeitsrecht
Nicht nur aus Sicht des Arbeitsschutzes, sondern auch aus arbeitsrechtlicher Perspektive bringt die Mindesttemperatur am Arbeitsplatz einige Besonderheiten mit sich. Die häufigsten Fragen werden im Folgenden erläutert.
Welche Temperatur am Arbeitsplatz ist zumutbar?
Laut ASR A3.5 gilt die Temperatur am Arbeitsplatz als gesundheitlich zuträglich, wenn die Wärmebilanz (Wärmezufuhr, -erzeugung und -abgabe des menschlichen Körpers) ausgeglichen ist. Zur Einschätzung der vorhandenen Mindesttemperatur am Arbeitsplatz reicht meist die Messung der Lufttemperatur.
Können die Mindestwerte für Arbeitsräume nicht erreicht werden, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip festzulegen.
- Technische Maßnahmen (arbeitsplatzbezogen): Wärmestrahler, Heizmatten etc.
- Organisatorische Maßnahmen: Aufwärmzeiten etc.
- Persönliche Maßnahmen: geeignete Kleidung etc.
Wie niedrig darf die Temperatur im Büro sein?
Grundsätzlich sollte die Raumtemperatur im Büro mindestens +20 °C Raumtemperatur betragen, wenn überwiegend sitzende Tätigkeiten mit nur leichter körperlicher Anstrengung ausgeübt werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, können 19 Grad im Büro bereits zu kalt sein und es sollten geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Ab wie viel Grad Minus darf man nicht mehr arbeiten?
Es gibt keine feste Temperatur, ab der generell nicht mehr gearbeitet werden darf. Bei Temperaturen unter –5 °C sollten jedoch regelmäßige Aufwärmpausen eingelegt werden. Zudem gibt es für Kältearbeitsplätze nach DIN 33403-5 Höchstgrenzen für die Aufenthaltsdauer in bestimmten Kältebereichen und Vorgaben für die Mindestdauer der Aufwärmzeit.
Kann man die Arbeit verweigern, wenn es zu kalt ist? Gibt es ein Kältefrei?
Nur in bestimmten Ausnahmefällen können Arbeitnehmende dem Arbeitsplatz fernbleiben, wenn es zu kalt ist. Hierfür gibt es das sogenannte Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, muss einerseits ein konkretes und erhebliches Gesundheitsrisiko vorliegen. Andererseits muss der Arbeitgeber entsprechende Gegenmaßnahmen verweigern. In diesem Fall würde er seine arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht verletzen.
Allerdings kann eine solche Arbeitsverweigerung zur Kündigung führen. Denn trotz der Empfehlungen der ArbStättV gibt es keine rechtlich bindenden Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz, die ein Kältefrei (wie Hitzefrei) ermöglichen oder eine Arbeitsverweigerung rechtfertigen. Daher ist eine Verweigerung der Arbeit durch Kälte am Arbeitsplatz in den meisten Fällen nicht zu empfehlen.
Kältezuschlag Arbeit
Angestellte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Erschwernis- oder Kältezuschlag. Solche Zuschläge können jedoch tarifvertraglich oder einzelvertraglich vereinbart werden.
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Quellen: „Die neue Arbeitsstättenverordnung“, IG Metall