Inhaltsverzeichnis
- Was ist die TRGS 402?
- Neue TRGS 402: Änderungen
- Notwendige Fachkunde – Wer darf die Arbeitsbereichsanalyse durchführen?
- Inhalative Exposition nach TRGS 402 ermitteln – Wie funktioniert das?
- Wie oft ist eine Beurteilung nach TRGS 402 erforderlich?
Was ist die TRGS 402?
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 konkretisiert die Regelungen der Gefahrstoffverordnung zur Ermittlung und Beurteilung einer inhalativen Exposition von Gefahrstoffen. Sie wurde erstmals im Januar 2010 veröffentlicht und zuletzt im September 2023 geändert.
Eine inhalative Exposition ist gegeben, wenn in der Luft und speziell im Atembereich von Beschäftigten Gefahrstoffe vorhanden sind, die diese einatmen können und sich damit gesundheitlichen Risiken aussetzen. Wie stark die inhalative Exposition am Arbeitsplatz ist, hängt von der Dauer und der Konzentration des Gefahrstoffs in der Luft ab. Wichtige Kennziffern hierfür sind z. B. die Akzeptanz- und die Toleranzkonzentration.
Inhaltlicher Schwerpunkt der TRGS 402 sind verschiedene Verfahren zur Ermittlung einer inhalativen Exposition, die Beurteilung der Exposition und die Wirksamkeitsanalyse der getroffenen Schutzmaßnahmen. Hierfür enthält die Technische Regel zusätzliche Anhänge mit weiteren Spezifikationen und Anwendungsbeispielen.
Wie ist die TRGS 402 aufgebaut?
Die TRGS 402 hat folgenden Aufbau:
1 | Anwendungsbereich |
2 | Begriffsbestimmungen |
3 | Fachkunde (Definition und Anforderungen) |
4 | Methoden zur Ermittlung der inhalativen Exposition |
5 | Beurteilung der inhalativen Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen |
6 | Befundsicherung |
7 | Dokumentation der Ergebnisse |
Anhang 1 | Anforderungen an Messstellen und die Berichterstattung |
Anhang 2 | Messtechnische Ermittlung |
Anhang 3 | Nichtmesstechnische Ermittlung |
Anhang 4 | Befundsicherung durch kontinuierlich arbeitende Messeinrichtungen |
Anhang 5 | Arbeitsplatzbeispiele und weitere Hinweise zur TRGS 402 |
Literaturhinweise |
Ist die TRGS 402 verpflichtend?
Laut Anwendungsbereich soll die TRGS 402 in folgenden Fällen angewendet werden:
- Handlungsempfehlungen oder Hilfestellungen von Dritten (nach TRGS 400) schreiben eine Überprüfung der Einhaltung von verbindlichen Beurteilungsmaßstäben vor.
- Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nutzt ein Unternehmen keine Handlungsempfehlungen oder Hilfestellungen von Dritten, muss aber für die Beurteilung die Expositionshöhe ermitteln.
Zudem sind alle Arbeitgeber nach § 7 GefStoffV dazu verpflichtet, das Ausmaß, die Art sowie die Dauer der inhalativen Exposition in ihrem Unternehmen zu ermitteln und zu beurteilen. Hierbei bietet die TRGS 402 eine entsprechende Orientierung.
Ergibt die Bemessung, dass nur eine geringe Gefährdung i. S. d. Abschnitt 6.2 TRGS 400 vorliegt, müssen Arbeitgeber die TRGS 402 nicht befolgen.
Allerdings können Arbeitgeber, die die Vorgaben der TRGS 402 einhalten, davon ausgehen, dass sie die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllen (Vermutungswirkung) – denn die GefStoffV gilt wiederum verpflichtend. Nutzen Unternehmen andere Maßnahmen als die, die in der TRGS 402 beschrieben sind, müssen diese mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz gewährleisten.
Produktempfehlung:
Wie Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre gewählten Maßnahmen den Mindestanforderungen der GefStoffV entsprechen, erklärt das Handbuch „Die Gefahrstoffverordnung“.
Neue TRGS 402: Änderungen
Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) vom 11.09.2023 gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Neufassung der TRGS 402 bekannt. Sie ersetzt die vorherige Version, die zuletzt am 21.10.2016 geändert wurde, und besitzt einige umfangreiche Neuerungen.
So gibt es nun keinen eigenen Abschnitt mehr mit Hinweisen zur Gefährdungsbeurteilung. Stattdessen geht der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) in seiner Neufassung auf die notwendige Fachkunde ein, die Personen oder externe Stellen vorweisen müssen, die mit der Messung der inhalativen Exposition beauftragt wurden.
Außerdem wurden Reihenfolge und Bezeichnung der Anhänge der TRGS 402 geändert. So wurden zunächst alle Anlagen in Anhänge umbenannt. Darüber hinaus wurden z. B. Anhang 2 und 3 zu den Ermittlungsmethoden vertauscht sowie Anhang 4 mit Hinweisen zu kontinuierlich laufenden Messeinrichtungen umbenannt.
Welche neuen Vorgaben die TRGS 402 konkret enthält, zeigen die folgenden Abschnitte.
Notwendige Fachkunde – Wer darf die Arbeitsbereichsanalyse durchführen?
Für die Messung der inhalativen Exposition können Arbeitgeber entweder fachkundige interne oder externe Stellen bzw. Personen beauftragen. An diese Fachkunde definiert die TRGS 402 strengere Anforderungen als die grundlegende TRGS 400.
Je nach Beurteilungsmethode sind zusätzliche gefahrstoffbezogene und ermittlungsmethodische Kenntnisse erforderlich. So genügt es bei nichtmesstechnischen Ermittlungsmethoden, wenn die Anforderungen nach Anhang 3 Abschnitt 3 der TRGS 402 erfüllt sind. Messtechnische Analyseverfahren benötigen eine entsprechende Fachkunde gemäß Anhang 1.
Daher empfiehlt die TRGS 402 allen Arbeitgebern, nur solche Personen oder Stellen mit den Kontrollmessungen zu beauftragen, die auch eine Beratung zur sicheren Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen. Akkreditierte Messstellen erfüllen i. d. R. die Anforderungen aus Anhang 1 der TRGS 402 und liefern zutreffende Ergebnisse. Beauftragt ein Arbeitgeber eine nicht-akkreditierte Stelle, muss er selbst prüfen, ob diese die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt.
Inhalative Exposition nach TRGS 402 ermitteln – wie funktioniert das?
Um das Ausmaß der inhalativen Exposition zu erfassen, beschreibt die TRGS 402 verschiedene Messverfahren und Kennziffern (z. B. Arbeitsplatzgrenzwerte). Dabei gibt es sowohl messtechnische als auch nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden.
→ Eine Checkliste zu Arbeitsplatzgrenzwerten enthält der Gratis-Download „Arbeitsplatzgrenzwerte – Die TRGS 900 im Überblick“. Jetzt kostenlos herunterladen!
Die TRGS 402 schildet folgenden Ablauf für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition:
1. Tätigkeiten und Gefahrstoffe bestimmen
Der Arbeitgeber ermittelt, bei welchen Tätigkeiten welche Gefahrstoffe genutzt werden, entstehen oder freigesetzt werden können.
Zu den Tätigkeiten gehören alle bestimmungsgemäßen Arbeitsvorgänge und Betriebszustände, also auch unregelmäßig oder selten anfallende Tätigkeiten wie Maßnahmen zur Wartung und Instandhaltung.
→ Tätigkeitsbezogene Informationen berücksichtigen, z. B. verwendete Arbeitsstoffe, typische Arbeitsabläufe, Umgebungsbedingungen oder bereits vorhandene Schutzmaßnahmen.
→ Auch Ergebnisse früherer Arbeitsplatzmessungen oder anderer Ermittlungsmethoden beachten.
Bei den möglichen Gefahrstoffen sind insbesondere folgende Stoffe miteinzubeziehen:
- Einsatzstoffe
- Zwischen-, End- und Reaktionsprodukte
- Hilfsstoffe
- Verunreinigungen
- durch das Arbeitsverfahren freigesetzte Gefahrstoffe (Abgase, Schweißrauche etc.)
- aus benachbarten Arbeitsbereichen eingetragene Gefahrstoffe
Daraus werden die für die inhalative Exposition relevanten Gefahrstoffe gefiltert. Wichtig für die Differenzierung ist v. a. das Freisetzungsverhalten, die Stoffmengen und ihre gefährlichen Eigenschaften.
2. Inhalative Exposition ermitteln
Alle Randbedingungen der inhalativen Exposition müssen, unabhängig von der Ermittlungsmethode, vor Ort erhoben werden. Mögliche Kennziffern ergeben sich z. B. aus Arbeitsplatzmessungen, vergleichbaren Arbeitsplätzen oder Berechnungen.
Insgesamt nennt die TRGS 402 folgende Arten von Ermittlungsmethoden:
Messtechnische Ermittlungsmethoden (Anhang 2, TRGS 402) | Nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden (Anhang 3, TRGS 402) |
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Bei der Methodenwahl sollten vorrangig validierte messtechnische und nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden genutzt werden. In jedem Fall muss das gewählte Verfahren eindeutig die Schicht und die Höhe der inhalativen Exposition bei Expositionsspitzen bestimmen können. Allerdings dürfen messtechnische und nichtmesstechnische Methoden miteinander kombiniert werden.
3. Befund anfertigen
Alle Ergebnisse zur Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition müssen dokumentiert werden. Hierfür ist ein Befund zu erstellen, der u. a. der Wirksamkeitsprüfung der derzeitigen Schutzmaßnahmen dient. Dabei muss die Dokumentation so gestaltet sein, dass sämtliche Entscheidungswege bis zum Befund nachvollziehbar bleiben.
→ Genauere Anforderungen an die Dokumentation enthält die TRGS 402 für messtechnische Ermittlungen in Anhang 1 Abschnitt 6 und für nichtmesstechnische Methoden in Anhang 3 Abschnitt 7.
4. Ergebnisse analysieren und weitere Schutzmaßnahmen festlegen
Im nächsten Schritt muss die festgestellte Exposition des Befunds anhand konkreter Beurteilungsmaßstäbe untersucht werden. Sie sind fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und der Wirksamkeitsprüfung von Schutzmaßnahmen.
Die TRSG 402 nennt für Betriebe folgende verbindliche Beurteilungsmaßstäbe:
- Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nach TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
- Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen für krebserzeugende Gefahrstoffe im Rahmen des risikobasierten Maßnahmenkonzepts nach TRGS 910
- Beurteilungsmaßstäbe aus stoffspezifischen TRGS (z. B. TRGS 553 „Holzstaub“)
Kommt die beauftragte Stelle oder Person zu der Erkenntnis, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen zu inhalativen Exposition nicht ausreichen, muss der Arbeitgeber unverzüglich expositionsmindernde Maßnahmen definieren. Danach ist eine weitere Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition notwendig.
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Wie ein geeignetes Schutzmaßnahmenkonzept im Umgang mit Gefahrstoffen aussieht, zeigt das Handbuch „Die Gefahrstoffverordnung“. Es enthält zahlreiche Leitfäden und Erläuterungen, die die Umsetzung von Technischen Regeln wie der TRGS 402 und anderen Vorschriften erleichtern.
5. Gefährdungsbeurteilung ergänzen und Befund aktuell halten
Der erstellte Befund ist in die vorhandene Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers nach TRGS 400 zu integrieren. Danach erfolgt eine abschließende Bewertung des Befunds.
Als nächstes muss der jeweilige Arbeitgeber regelmäßig und bei gegebenen Anlässen prüfen, ob der erstellte Befund zur inhalativen Exposition weiterhin gültig ist oder angepasst werden muss. Die Art der Befundsicherung ist ebenfalls in der Gefährdungsbeurteilung festzuhalten.
Wie oft ist eine Beurteilung nach TRGS 402 erforderlich?
Wie häufig die Befundsicherung zur inhalativen Exposition durchzuführen ist, hängt u. a. von der Art der Ermittlungsmethoden ab. Bei nichtmesstechnischen Methoden muss der Arbeitgeber den Bericht mindestens einmal jährlich untersuchen. Weitere Abstände empfiehlt die TRGS 402 in Anhang 2 Abschnitt 2.2.
Folgende gegebene Anlässe verpflichten ebenfalls zur Überprüfung eines Befundes:
- Änderungen relevanter Randbedingungen
- Änderung von Beurteilungsmaßstäben
- Änderung des einschlägigen Standes der gewählten Ermittlungsverfahren
Sobald eine oder mehrere dieser Änderungen für die Beurteilung der inhalativen Exposition relevant ist, muss der Befund angepasst werden. Zur Überprüfung auf notwendige Anpassungen eignen sich laut TRGS 402 insbesondere folgende Verfahren:
- Kontrollmessungen der relevanten Gefahrstoffe (anhand eines Kontrollmessplans)
- fest installierte Messeinrichtungen (Dauerüberwachung)
- Überprüfung technischer Parameter (z. B. Abluft- oder Absaugvolumenstrom)
Wie Arbeitgeber ihre Unterlagen im Umgang mit Gefahrstoffen aktuell halten, erfahren sie im Handbuch „Die Gefahrstoffverordnung“. Es enthält zahlreiche Leitfäden und Erläuterungen, die die Umsetzung von Technischen Regeln wie der TRGS 402 und anderen Vorschriften erleichtern. Jetzt informieren!
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)