Inhaltsverzeichnis
- Was ist die TRGS 520?
- TRGS 520: Änderungen und Ergänzungen
- Mögliche Inhalte der TRGS 520 Fortbildung
- Mögliche TRGS 520 Prüfungsfragen
- FAQs zur TRGS 520
Was ist die TRGS 520?
Die TRGS 520 (Technische Regel für Gefahrstoffe 520) regelt den Umgang mit gefährlichen Abfällen in Deutschland. Sie gilt für stationäre und mobile Sammelstellen sowie für Zwischenlager für gefährliche Abfälle. Das Regelwerk bezieht sich auf Abfälle, die aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen stammen und dort in begrenzten oder haushaltsüblichen Mengen anfallen.
Anwendung und Geltungsbereich
Die TRGS 520 gilt bundesweit für die Errichtung und den Betrieb von stationären und mobilen Sammelstellen sowie Zwischenlager für gefährliche Abfälle aus Haushalten, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen in haushaltsüblichen Mengen. Sie wird vom Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeitet.
Sie schreibt vor, dass jeder Wertstoff- beziehungsweise Recyclinghof, jede Sammelstelle und jedes Zwischenlager eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2. als Verantwortlichen sowie eine qualifizierte Vertretung einsetzt. Wichtig ist zudem:
- Die Sammelstelle muss während des Betriebes aus Sicherheitsgründen mit mindestens zwei Personen ständig besetzt sein, von denen mindestens eine fachkundig sein muss.
- Bei der Sammlung gefährlicher Abfälle muss die Erste Hilfe jederzeit gewährleistet sein. Dies kann als erfüllt angesehen werden, wenn immer wenigstens zwei Ersthelfer vor Ort sind.
Diese Fachkräfte müssen:
- eine chemiespezifische Fachausbildung besitzen (wie Chemielaborant, chemisch-technischer Assistent, Chemiemeister, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft).
- einschlägige Erfahrung und fachliche Weiterbildung nachweisen können.
- die erforderlichen Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der nötigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen besitzen.
TRGS 520: Änderungen und Ergänzungen
Die TRGS 520 wurde grundlegend überarbeitet, um aktuelle technische und rechtliche Entwicklungen zu berücksichtigen. Ein besonderer Fokus liegt auf den Anforderungen an das Fachpersonal. Neu ist, dass auch Personen ohne chemische Ausbildung durch gezielte Schulungen die nötige Fachkunde erwerben können. Voraussetzung: Sie können nachweisen, dass sie mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Dies ermöglicht beispielsweise die Qualifizierung durch spezielle Lehrgänge, wie sie etwa von den Industrie- und Handelskammern oder vom TÜV angeboten werden. Zudem wurden neue Vorschriften für die Annahme von Lithiumbatterien eingeführt. Diese verlangen regelmäßige Schulungen des Personals und ein Sicherheitskonzept für den Umgang mit den Batterien.
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Zusammengefasst betreffen die Änderungen des Bundesamtes für Arbeit und Soziales an der TRGS 520:
- Lithiumbatterien: Es wurden spezifische Anforderungen für die Handhabung und Lagerung von Lithiumbatterien eingeführt, um die Sicherheit zu erhöhen und das Brandrisiko zu minimieren.
- Explosionsschutz: Die Regelungen zum Explosionsschutz wurden aktualisiert und erweitert, um den neuesten technischen Standards zu entsprechen.
- Fachkunde und Schulungsinhalte: Ab sofort können auch Wertstoffmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ohne chemische Ausbildung, aber mit persönlicher Eignung, durch gezielte Schulungsmaßnahmen die nötige Fachkunde für den Umgang mit gefährlichen Abfällen erlangen. Zudem ist Fortbildung fortan Pflicht. So müssen Fachkundige jährlich an einer Fortbildung teilnehmen. Die Fortbildungspflicht ist in Kapitel 4.2 der TRGS 520 geregelt.
Diese Änderungen sollen dazu beitragen, die Sicherheit und den Schutz der Umwelt bei der Handhabung gefährlicher Abfälle weiter zu verbessern.
Mögliche Inhalte der Fortbildungen
Die TRGS 520 nennt unter anderem die folgenden Punkte als erfordlich:
Rechtsvorschriften | Durchführung der Sammlung gefährlicher Abfälle | Eigenschaften und Wirkung gefährlicher Abfälle | Besonderheiten bei der Sammlung von Lithiumbatterien |
Rechtliche Grundlagen der Arbeitssicherheit, Erläuterungen zum Arbeitsschutzgesetz, Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | Gefahren bei der Sammlung | Grundlagen der Toxikologie | Einführung in die Gefahren, die von Lithiumbatterien ausgehen |
Europäisches und nationales Chemikalienrecht, Technische Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere TRGS 201 und 510. | Ziele und Inhalte der TRGS 520 | Brandgefahren durch selbst entzündliche Abfälle | Grundlagen: Behältersysteme, Verpackungen von Lithiumbatterien, defekte Lithiumbatterien |
Technische Regeln für Gefahrstoffe zum Explosionsschutz (TRGS 720, 722 und 723) | Besonderheiten bei der mobilen Sammlung. | Darstellung praktischer Erfahrungen hinsichtlich möglicher Unfälle und gefährlicher chemischer Reaktionen | Brandprävention |
Kreislaufwirtschaftsgesetz und damit verbundene Verordnungen, die im Zusammenhang mit gefährlichen Abfällen stehen. | Beschreibung der Gefahren, Belastungen und Ressourcen, die mit der Sammlung zusammenhängen. | Sofortmaßnahmen bei Unfällen, Besonderheiten der Ersten Hilfe, Selbstschutz bei der Ersten Hilfe zum Beispiel bei Unfällen mit Säuren und Laugen | |
Genehmigungsrechtliche Grundlagen aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Baugesetzbuch (BauGB), soweit sie für den laufenden Betrieb von Belang sind. | Verhalten der Beschäftigten gegenüber Kunden – psychische Belastungen | Wirkweise und Einsatz von Notfall-Spüllösungen | |
Erläuterungen zum Strafgesetzbuch (StGB), vor allem hinsichtlich Anwendung dieser TRGS sowie Ordnungswidrigkeitengesetz. | Beschreibung und Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung mit Übung. | ||
BGB (§§ 823 und 831) und Wegfall des Versicherungsschutzes | Darstellung des Ablaufs einer Sammlung, Einbindung der erlernten Vorgaben in Gruppenarbeit, ggf. mit praktischen Übungen | ||
Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) | Anwendung von Schnelltests und ihre Bedeutung beim Erkennen von Abfällen. | ||
Verhalten beim Auftreten von Munition, radioaktiven Stoffen und weiteren Abfällen, die nicht angenommen werden dürfen. |
Erforderliche Inhalte (in Auszügen) | Empfohlene Inhalte (in Auszügen) | Referenten | Dauer | Teilnahmebescheinigung |
Relevante gefahrgutrechtliche und kennzeichnungstechnische Neuerungen | zuständige Behörden, notwendige Vorbereitungen und vorzuhaltende Unterlagen bei Begehungen | Die Referentinnen und Referenten sollen über Erfahrung bei der Moderation von Diskussionen und dem Sortieren gefährlicher Abfälle verfügen und müssen fachlich qualifiziert sein. | Lehrgangsdauer mindestens 8 Lehreinheiten (LE) (1 LE = 45 Minuten) | Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, auf der die besprochene Lehrgangsinhalte vermerkt sind. |
Änderungen im Chemikalienrecht und der Gefahrstoffverordnung | Vorgehen etwa bei unzulässigen Gewerbeanlieferungen, (gefährlichem) Fehlverhalten von Kunden oder Stoffen, die nicht angenommen werden können, wie radioaktivem Material und offenen Gebinden | |||
Aktualisierungen im Regelwerk der Unfallversicherungsträger | Kundenansprache und etwaige Deeskalation | |||
neu erkannte und bekannte Gefährdungen | Diskussion von Vorfällen wie zum Beispiel bei defekten Transportbehältern oder Bränden | |||
Hinweise auf aktuelle Veröffentlichungen, Arbeitsmittel, Online-Tools etc. | Notfallmanagement | |||
Ladungssicherung |
Mögliche TRGS 520 Prüfungsfragen
Zum Beispiel könnte bei einem Fachkundelehrgang zur TRGS 520 gefragt werden:
„Welche der folgenden Abfälle dürfen gemäß TRGS 520 an mobilen Sammelstellen angenommen werden?
- infektiöse Abfälle nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
- Salpetersäure 30%-ig
- Munition für Feuerwaffen
- Druckgaspackungen (Spraydosen)
- Geräteschrott, sofern er nicht von den gefährlichen Abfällen getrennt verpackt werden kann
- Handfeuerlöscher“
„Warum darf ein Benzinbrand nicht mit Wasser gelöscht werden?
- Es kommt zu einer chemischen Reaktion, bei der das Benzin explodiert.
- Durch chemische Reaktion entstehen giftige Gase.
- Das leichtere Benzin schwimmt auf der Wasseroberfläche, brennt dort weiter und fließt mit dem Löschwasser ab.
- Weil durch das Wasser eine chemische Reaktion ausgelöst wird, die die Temperatur erhöht.“
„Welche Aussage trifft auf eine „zusammengesetzte Verpackung“ gemäß ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) zu?
- Eine Verpackung, die aus einem Metallkorb und einer Kunststoffflasche besteht.
- Eine für die Beförderung zusammengesetzte Verpackung, bestehend aus einer oder mehreren Innenverpackungen, die in eine Außenverpackung eingesetzt wird.
- Eine Verpackung, die zwischen Innen- und Außenverpackung eingefügt wird.
- Ein IBC mit Kunststofffolie.
- Eine Kombination aus IBC und ASP.“
Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordhrein-Westfalen (LANUV)
FAQs zur TRGS 520
Ist die TRGS verpflichtend?
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind nicht direkt verpflichtend. Sie haben allerdings eine Vermutungswirkung. Das bedeutet, dass Arbeitgeber davon ausgehen können, dass sie die gesetzlichen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einhalten, wenn sie sich an die TRGS halten. In der Praxis werden die TRGS oft als Maßstab verwendet, vor allem bei Betriebsbesuchen durch die Berufsgenossenschaft. Arbeitgeber können auch gleichwertige Schutzmaßnahmen treffen, die nicht den TRGS entsprechen, solange das gleiche Schutzniveau erreicht wird.
Für was steht die Abkürzung TRGS?
Die Abkürzung TRGS steht für Technische Regeln für Gefahrstoffe. Diese Regeln konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und spiegeln den aktuellen Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene wider.
Sind gefähliche Abfälle Gefahrstoffe?
Ja. In der Regel sind gefährliche Abfälle auch Gefahrstoffe. Daher gelten für gefährliche Abfälle ähnliche Sicherheits- und Entsorgungsvorschriften wie für Gefahrstoffe.
Quellen: TRGS 520, baua.de, Umweltbundesamt, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordhrein-Westfalen (LANUV), „Die Gefahrstoffverordnung“ FORUM VERLAG HERKERT GMBH