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"Nachteilsausgleich in der Schule: Worauf müssen Eltern und Schulen achten?"


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Nachteilsausgleich in der Schule: Worauf müssen Eltern und Schulen achten?

Damit Schülerinnen und Schüler mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen faire Chancen bei Prüfungen und Co. erhalten, können sie einen speziellen Nachteilsausgleich beantragen. Er erleichtert die Rahmenbedingungen bei Leistungserhebungen, ohne das Anforderungsniveau zu senken. So können die Kinder und Jugendlichen vergleichbare Leistungen erbringen. Um einen Nachteilsausgleich zu gewähren, muss die Schule zunächst die Voraussetzungen prüfen und anschließend geeignete Maßnahmen festlegen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was versteht man unter einem Nachteilsausgleich?
  2. Wann bekommt ein Kind einen Nachteilsausgleich?
  3. Wer darf einen Nachteilsausgleich ausstellen?
  4. Wie gelingt der Nachteilsausgleich in der Schule?

Was versteht man unter einem Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich ist eine Sonderregelung für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf, die ihnen bei der Erbringung von Leistungsnachweisen (z. B. bei Prüfungen) helfen soll. Diese Regel soll etwaige Beeinträchtigungen oder Behinderungen ausgleichen und den Zugang zur Aufgabenstellung gewährleisten. Außerdem dient der Nachteilsausgleich der Vergleichbarkeit der Leistung mit denen anderer Schülerinnen und Schüler.

In der Praxis kann ein Nachteilsausgleich folgende Punkte stufenweise verändern:

  • Art und Weise der Leistungserbringung
  • Form der Leistungsfeststellung
  • Kriterien der Leistungsbewertung

Wichtig ist, dass die inhaltlichen Leistungsanforderungen (Anforderungsniveau) im Wesentlichen gleich bleiben. Dann kann der Nachteilsausgleich die betroffenen Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen, eine vergleichbare Leistung zu erbringen. Um diese Vergleichbarkeit zu wahren, werden erteilte Nachteilsausgleiche nicht im Schulzeugnis vermerkt.

Grundlage für den Nachteilsausgleich ist das geltende Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen, das ebenso beim Recht auf Bildung greift. So fordern alle Bildungs- und Schulgesetze, dass Lehrkräfte die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Das erfordert geeignete didaktisch-methodische Maßnahmen, um den Unterricht sowie die Leistungserhebungen inklusiv und chancengleich – auch für Kinder mit Beeinträchtigungen – zu gestalten. Ein mögliches Element hierfür ist der Nachteilsausgleich. Es gibt aber noch andere Methoden, wie etwa den Notenschutz.

Nachteilsausgleich und Notenschutz

Eine weitere Form der Unterstützung ist der sog. Notenschutz. Während beim Nachteilsausgleich die Prüfungsbedingungen angepasst werden, die Prüfung aber dennoch durchgeführt und bewertet wird, wird beim Notenschutz die Leistungsbewertung modifiziert und ggf. (teilweise) auf eine Benotung verzichtet. Die jeweiligen Bildungsstandards dürfen jedoch nicht unterlaufen werden. So soll die Aussagekraft der Ziffernnote „geschützt“ bleiben.

Dieser Notenschutz ist nur möglich, wenn ein Kind so starke Beeinträchtigungen aufweist, dass es die wesentlichen Leistungsanforderungen seiner Jahrgangsstufe nicht erfüllen kann. In diesem Fall gibt es einen entsprechenden Zeugnisvermerk, der belegt, dass die unter Notenschutz erteilte Note bestimmte (Teil-)Leistungen nicht enthält. Hinweise zur dazugehörigen Beeinträchtigung sind aus Gründen des Datenschutzes nicht erlaubt.

Notenschutz gibt es entweder für bestimmte Schulfächer oder für abgrenzbare fachliche Anforderungen in allen Leistungsnachweisen. Hier definieren die Schulgesetze der Länder teils unterschiedliche Vorgaben.

Wann bekommt ein Kind einen Nachteilsausgleich?

Jeder Nachteilsausgleich muss i. d. R. durch einen formlosen Antrag an die Schule genehmigt werden. Wichtig ist, dass das Kind eine Einschränkung aufweist, die einen Nachteilsausgleich rechtfertigt.

Zu den häufigsten Beeinträchtigungen, die einen Nachteilsausgleich ermöglichen, gehören:

  • Vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung (z. B. gebrochener Arm, Sehnenscheidenentzündung)
  • Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
  • Dyskalkulie (Rechenschwäche)
  • Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (AD(H)S)
  • Chronische Erkrankung (z. B. psychische Erkrankungen wie Depression oder Autismus)
  • (Schwer-)Behinderung (z. B. Störungen der Sinnesorgane (Sehen, Hören etc.))

→ Insbesondere schwerwiegende und/oder langanhaltende Beeinträchtigungen können einen Anspruch auf Notenschutz begründen. Hier sind ebenfalls die Regelungen der einzelnen Länder zu beachten.

Vorlage formloser Antrag Nachteilsausgleich Schule

Der Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs kann beispielsweise wie folgt aussehen:

Sehr geehrte/r Frau/Herr _______________ [Klassenleitung],

hiermit beantrage ich für meine Tochter/meinen Sohn _________________________, geboren am____________________, derzeit in Klasse _____ die Bewilligung eines Nachteilsausgleichs.

Begründung: ____________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________

Mit freundlichen Grüßen

_________________________________ [Name/Vorname], ______________________________________ [Ort, Datum, Unterschrift]

Dem Antrag auf Nachteilsausgleich sind entsprechende Bescheinigungen wie fachärztliche Diagnosen und Gutachten beizufügen, die die Einschränkung belegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stehen die Chancen gut, dass die Schule dem Antrag stattgibt.

Wer darf einen Nachteilsausgleich ausstellen?

Die Entscheidung über die Genehmigung des Nachteilsausgleichs liegt bei der Schulleitung.  Sie muss den Antrag jedoch zuvor in Klassen- oder Stufenkonferenzen mit anderen Fachkräften beraten, die ein Votum abgeben können.

Den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen meist die Erziehungsberechtigten, allerdings sind auch Lehrkräfte dazu befugt. Stammt der Antrag von den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten, wird er an die Klassenleitung übergeben, die anschließend bei den o. g. Konferenzen darüber berät. Im Streitfall mit den Erziehungsberechtigten kann die Schulaufsichtsbehörde hinzugezogen werden.

Wie eine Antwort des Antrags auf einen Nachteilsausgleich aussehen kann, zeigt das folgende Muster:

Die Schulleitung stimmt dem Antrag auf Nachteilsausgleich für die Schülerin/den Schüler ___________________________________, Klasse ________ zu/nicht zu.


_________________________________________________________________________________ [Ort, Datum, Unterschrift]

Die Eltern wurden am ________________ über den beantragten Nachteilsausgleich informiert.


_________________________________________________________________________________ [Ort, Datum, Unterschrift]

Jeder gewährte Nachteilsausgleich muss in der Schulakte der Schülerin oder des Schülers dokumentiert werden. Bei sonderpädagogischen Fördermaßnahmen sind zudem individuelle Förderpläne zu erstellen oder fortzuschreiben, um den Kindern und Jugendlichen eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen.

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Passende Vorlagen und Textbausteine zur Erstellung von Förderplänen gibt es in der Software „Besondere Kinder“. Damit sparen sich pädagogische Fachkräfte Zeit und Arbeit, die sie in die weitere Förderung ihres Kindes investieren können.

Wie gelingt der Nachteilsausgleich in der Schule?

Inzwischen gibt es einige Handreichungen mit konkreten Empfehlungen zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs in der Schule. Die Maßnahmen sollten stets auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und für das jeweilige Schulfach geeignet sein.

Infrage kommen beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • Leistungserhebungen in Einzelsituationen anstelle im Klassenverband durchführen.
  • Termine für Prüfungen und Co. auf mehrere Termine verteilen.
  • Schreibzeitverlängerung erlauben.
  • Form der Leistungserhebung ändern (schriftlich statt mündlich oder umgekehrt).
  • Tageszeiten berücksichtigen (bzgl. der tagsüber schwankenden Lern- und Aufnahmefähigkeit).
  • Einnahme von Medikamenten bei der Planung und Bewertung berücksichtigen.

Wichtig ist, dass alle Methoden dem Prinzip der Chancengleichheit und dem Gleichheitsgrundsatz einer inklusiven Schule entsprechen. Hier sind besonders die Lehrkräfte gefordert, ihre fachlichen und didaktischen Kompetenzen auszubauen sowie eng mit anderen Professionen und den Eltern zusammenzuarbeiten. Dies gilt im Hinblick auf den Nachteilsausgleich sowohl für Kinder mit körperlichen als auch mit geistigen Beeinträchtigungen.

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Noch mehr Handlungsempfehlungen zum Umgang mit psychischen Erkrankungen bei Schülerinnen und Schülern liefert der Praxisratgeber „Psychische Probleme im Klassenzimmer“. Darin finden Lehrkräfte und Schulleitungen einen noch umfangreicheren Fachbeitrag zum Nachteilsausgleich, außerdem nützliche Informationen rund um Symptome sowie Maßnahmen zur Stabilisierung und Wiedereingliederung der Kinder und Jugendlichen.

Quelle: Praxisratgeber „Psychische Probleme im Klassenzimmer“

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