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"Wächst der Mieterstromzuschlag oder sinkt die Vergütung?"


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Wächst der Mieterstromzuschlag oder sinkt die Vergütung?

© Martin Debus – stock.adobe.com

Der „Mieterstrom“, ein relativ junges Energiekonzept, das in den vergangenen Jahren in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen hat (seit 2017). Die rechtliche Grundlage dazu veränderte nun das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit der Novellierung 2023. Das Mieterstrom-Modell hat das Potenzial, die Energieversorgung in deutschen Städten grundlegend zu verändern und einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Wir haben für Sie alle wichtigen Eckdaten zusammengetragen und uns der Frage gewidmet, was dies für die Höhe der Mieterstromvergütung bedeutet.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Mieterstrom?
  2. Zwei Möglichkeiten Mieterstrom in einer WEG einzusetzen
  3. Vorteile von Mieterstrom
  4. Herausforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen
  5. Fazit

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom bezeichnet die direkte Versorgung von Wohngebäuden mit Strom, der in der unmittelbaren Umgebung – meist auf dem jeweiligen Dach – durch Photovoltaikanlagen erzeugt wird. Der Strom wird nicht direkt in das Netz eingespeist, sondern an die Mieter im Gebäude – oder seit 2023 auch im Quartier – verteilt. Dies verringert die Übertragungsverluste, die bei der Verteilung von Strom über weite Strecken entstehen, und führt zu einer effizienteren Nutzung der nachhaltig erzeugten Energie. Um als Mieterstrom zu gelten, muss der Strom jedoch ohne Netzdurchleitung an den Endverbraucher geliefert wird.

→ Nur Strom aus PV-Anlagen gilt als Mieterstrom, andere grüne Energiequellen und Erzeuger, wie Windkraft oder Geothermie zählen nicht dazu.

Gerade bei Mehrfamilienhäusern kann sich ein Mieterstromkonzept lohnen. Speziell Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können dadurch den eigenen aus dem Stromnetz stammenden Bedarf reduzieren, einen Teil zum Klimaschutz beitragen und zusätzliche Umsätze mit der Einspeisung erzielen.

Seit Januar 2024 darf Mieterstrom auch von PV-Anlagen auf gewerblichen Gebäuden oder auf dem Grundstück befindlichen sog. Nebenanlagen stammen.

Mieterstromvertrag

Ein Mieterstromvertrag hat als Vertragsgegenstand die Lieferung von Strom zwischen Mieterstromnutzer und Anlagenbetreiber oder Mieterstromlieferant – Anlagenbetreiber kann z. B. auch der Vermieter oder ein Mieterstrom-Dienstleister sein.

Mieterstromzuschlag

Um eine staatliche Subvention zu erhalten, muss die angedachte Photovoltaikanlage auf oder an einem Wohngebäude installiert sein. Seit Januar 2024 darf Mieterstrom auch von PV-Anlagen auf gewerblichen Gebäuden oder auf dem Grundstück befindlichen sog. Nebenanlagen stammen. Mit der EEG Novelle 2021 ist es zwar nicht mehr notwendig, dass der Strom im produzierenden Gebäude selbst verwendet wird. Über das festgelegte Wohnquartier hinaus darf der so erzeugte Mieterstrom jedoch nicht geliefert werden.

→ Der Mieterstromzuschlag wir nur gezahlt, wenn die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur registriert ist.

→ Mieter sind nicht verpflichtet, Mieterstrom zu verwenden – es darf keine entsprechende Abnahmepflicht im Mietvertrag geben. Bei Abnahme darf der Mieterstromtarif nur maximal 90 % des derzeitigen Stromtarifs kosten (§ 42a EnWG).

Entscheidet sich der Mieter für einen Mieterstromlieferanten, muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass eine Mieterstromabrechnung vorliegt. Dazu muss das exakte Maß des gelieferten/verbrauchten Stroms anhand eines eigenen Stromzählers gemessen werden – durch die Verwendung eines Zweirichtungszählers kann der Verbrauch von Solarstrom und Netzstrom unterschieden werden.

Mieterstrom und/oder Einspeisevergütung?

Warum ist der Mieterstromzuschlag geringer als die Einspeisevergütung? Das liegt daran, dass der Mieterstromanbieter neben der Subvention auch Umsatz aus dem Verkauf des Mieterstroms an den Endverbraucher erzielen kann.

→ Seit der EEG-Novelle 2023 ist der Mieterstromzuschlag unabhängig von der Einspeisevergütung.

Einspeisevergütung bei Mieterstrom-Überschusseinspeisung ab 01. August 2024

Nennleistung PV-Anlage (kWp)

Einspeisevergütung (Cent/kWh)

bis 10 kW

8,03 Cent

bis 40 kW

6,95 Cent

bis 100 kW

5,68 Cent

Mieterstromzuschlag 2024/2025 01. August 2024 – 31. Januar 2025

Nennleistung PV Anlage (kWp)

Mieterstromzuschlag (Cent/kWh)

bis 10 kW

2,62 Cent

bis 40 kW

2,43 Cent

bis 1.000 kW

1,64 Cent

 Eingangs erwähnt wurde bereits das durchaus lukrative Modell des WEG-Mieterstroms. In der Folge haben wir die gängigsten zwei Anwendungsformen zusammengefasst.

Zwei Möglichkeiten, Mieterstrom in einer WEG zu nutzen

1. Die Eigentümergemeinschaft beschafft und betreibt die PV-Anlage selbst. In diesem Falle zählen alle Geräte des gemeinsamen Besitzes zu den zulässigen Energieverbrauchern (Beleuchtung, Aufzug, Wärmepumpe etc.). Falls es zu einer Überproduktion kommt, kann der nicht verbrauchte Strom der WEG ins öffentliche Netz eingespeist und gemäß EEG mit der Einspeisevergütung vergütet werden (vgl. https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Module/Fragenmodul/Startseite/Frage-05/antwort2.html) .

2. Die WEG besitzt zwar die PV-Anlage, vermietet diese aber an eine einzelne oder mehrere Wohnparteien. In diesem Falle gehören gemeinschaftlich benutzte Beleuchtung etc. nicht zum Verbrauch.

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Vorteile von Mieterstrom

  • Kosteneinsparungen für Mieter und Vermieter: Mieter profitieren von einem reduzierten Strompreis, da der Zwischenhandel durch externe Energieversorger entfällt und die Kosten für Netzgebühren niedriger sind. Vermieter wiederum können durch die Installation von Solaranlagen eine zusätzliche Einnahmequelle generieren und gleichzeitig die Attraktivität ihrer Immobilien steigern.
  • Beitrag zum Klimaschutz: Durch die Nutzung von Solarenergie trägt das Mieterstrommodell direkt zur Reduzierung von CO2 bei. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen und die Umweltbelastung zu senken.
  • Erhöhte Energieautonomie: Mieterstromprojekte erhöhen die Energieunabhängigkeit der Bewohner. Indem sie ihren eigenen Strom produzieren und verbrauchen, sind sie weniger abhängig von externen Energieversorgern und Strompreisschwankungen.

Herausforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Trotz der offensichtlichen Vorteile steht das Mieterstrommodell auch vor einigen Herausforderungen. Zu diesen gehören technische, wirtschaftliche und rechtliche Hürden. Beispielsweise erfordert die Installation von Photovoltaikanlagen eine anfängliche Investition, und die rechtlichen Rahmenbedingungen können in Einzelfällen relativ komplex ausfallen. Die deutsche Regierung hat jedoch Gesetze und Anreize geschaffen, wie das Mieterstromgesetz, um solche Projekte zu fördern und finanzielle Hürden zu minimieren (vgl. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/mieterstrom.html).

Fazit – Zukünftige Perspektiven für den deutschen Gebäudebestand

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und den gesteigerten staatlichen Fördermaßnahmen könnten Mieterstromprojekte in Deutschland eine noch größere Rolle spielen. Innovative Stromspeicherlösungen und intelligentes Energiemanagement erhöhen dabei die Effizienz und Attraktivität dieses Modells. Dazu kommt, dass seit der EEG-Novelle 2023 die Kombination aus Mieterstrom und Einspeisevergütung deutlich lukrativer geworden ist.

Mieterstrom stellt dabei mehr als nur eine alternative Energielösung dar – er ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und effizienteren Energieversorgung in Deutschland. Indem es die Vorteile der Solarenergie nutzt und gleichzeitig die Gemeinschaft stärkt, könnte dieses Modell eine Schlüsselrolle in der zukünftigen Energieinfrastruktur Deutschlands spielen.

Quellen: „Planung und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen“ https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/, https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Module/Fragenmodul/Startseite/Frage-05/antwort2.html, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Solar_Mehrparteien/start.html, BMWK - Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

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