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DIN VDE 0132: Das gilt bei der Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen

© grigvovan – stock.adobe.com

Am 01.07.2021 ist die Übergangsfrist zum Aushang der neu gefassten DIN VDE 0132 ausgelaufen. Sie gilt als wichtige Norm zur Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen und beschreibt entsprechende Schutzmaßnahmen. Gleichzeitig gibt sie einen Überblick, wie effektiv verschiedene Löschmittel sind, um einen Elektrobrand löschen. Was sind die wichtigsten Inhalte der Norm für Anlagenbetreiber und andere Verantwortliche in der Elektrotechnik?

Inhaltsverzeichnis

  1. DIN VDE 0132: Definition
  2. Sicherheitsabstände nach DIN VDE 0132
  3. Schutzmaßnahmen zur Brandbekämpfung
  4. Eignung von Löschmitteln
  5. Ist ein Aushang der DIN VDE 0132 Pflicht?

DIN VDE 0132: Definition

Die DIN VDE 0132 beschreibt Maßnahmen zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung bei elektrischen Anlagen. Hierfür definiert die Norm insbesondere Vorgaben zu folgenden Punkten:

Mit der DIN VDE 0132 beschreibt der VDE technische Maßnahmen, die im Brandfall die Umgebung des Unfallorts absichern und weitere Schäden vermeiden sollen. Alle Anlagenbetreiber in Deutschland unterliegen nach DIN VDE 0105-100 der Pflicht, solche Maßnahmen in ihrem Betrieb zu ergreifen, wie sie z. B. die DIN VDE 0132 beschreibt. Ergänzend schildert die Norm, wie Verantwortliche im Brandfall einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels mit der Feuerwehr zusammenarbeiten sollten.

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Darüber hinaus hilft die DIN VDE 0132 bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie bei der Unterweisung von Verantwortlichen im Betrieb. Zuletzt wurde die Norm im Juli 2018 aktualisiert. Die seitdem gültige Fassung ersetzt die davor gültige Version „DIN VDE 0132:2015-10“.

Welche konkreten Vorgaben aus der aktuellen Norm müssen Zuständige bei der Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung ihrer elektrischen Anlagen einhalten?

Sicherheitsabstände nach DIN VDE 0132

Ein wichtiger Bestandteil der DIN VDE 0132 sind die Mindestwerte zum Abstand von zwei oder mehr elektrischen Anlagen oder Geräten. Die angegebenen Sicherheitsabstände zur Annäherung und zum Löschmitteleinsatz gelten nicht für Anlagen mit Nennspannungen bis AC 50 V (Wechselspannung) bzw. DC 120 V (Gleichspannung).

In jedem anderen Fall unterscheidet die Norm bei Mindestabständen zwischen Niederspannungsanlagen und Hochspannungsanlagen.

Sicherheitsabstand bei Niederspannungsanlagen

→ mindestens 1 m Abstand bei Anlagen bis 1.000 V AC bzw. 1.500 V DC

Die Abstände bei Niederspannungsanlagen beziehen sich auf die Annäherung an Niederspannungs-Anlagenteile, die unter Spannung stehen. Zur Annäherung zählen z. B. das Erkunden oder Retten von Personen im Brandfall.

Generell gilt: Sobald ein Feuer eine Niederspannungsanlage weitreichend beschädigt hat oder dies in naher Zukunft passieren wird, müssen die betroffenen Leitungen im Bereich der Brandstelle spannungsfrei gemacht werden. In keinem Fall sollten Personen heruntergefallene Leitungen oder Metallteile berühren, die sonst nicht unter Spannung stehen (z. B. Maschinen, Wasser- oder Gasleitungen). Das gilt auch, wenn die Leitungen am Boden liegen, da die Metallteile weiterhin unter Spannung stehen und Verletzungen verursachen können.

Sicherheitsabstand bei Hochspannungsanlagen

Kommt es bei einem Brand zu einem Einsatz in der Nähe von unter Spannung stehenden Hochspannungsanlagen und Freileitungen, gelten folgende Abstände nach DIN VDE 0132:

Netz-Nennspannung Mindestabstand
mehr als 1 kV bis 110 kV 3 m
mehr als 110 kV bis 220 kV 4 m
mehr als 220 kV bis 380 kV 5 m

Nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt die Norm geringere Abstände zu elektrischen Anlagen (siehe DIN VDE 0132, Abschnitt 5.3.4).

Darüber hinaus ist bei am Boden liegende Leitungen ein Abstand von mindestens 20 m einzuhalten. Berührt so eine Leitung andere Metallteile, müssen alle Anwesenden hierum einen zusätzlichen Sicherheitsabstand von 20 m beachten.

Unabhängig vom Abstand darf die Hochspannungsanlage einer abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte– auch im Brandfall – nur betreten werden, wenn mindestens eine der folgenden Personen anwesend ist:

Wird der Elektrobrand mit Wasser gelöscht (etwa durch Hohlstrahlrohre), gelten auch hier bestimmte Abstände laut DIN VDE 0132.

Sicherheitsabstand bei CM-Strahlrohren

Welcher Abstand bei CM-Strahlrohren zu beachten ist, hängt davon ab, ob die Einsatzkräfte die vorliegende Spannung kennen oder nicht. So ergeben sich folgende Kennzahlen:

1. die Höhe der Spannung ist unbekannt

  Abstand bei Niederspannung Abstand bei Hochspannung
Sprühstrahl 1 m 5 m
Vollstrahl 5 m 10 m

2. die Höhe der Spannung ist bekannt

  bis 1 kV bis 30 kV bis 110 kV bis 220 kV bis 380 kV
Sprühstrahl 1 m 3 m 3 m 4 m 5 m
Vollstrahl 5 m 5 m 6 m 7 m 8 m

Sicherheitsabstand bei BM-Strahlrohren

  bis 1 kV bis 30 kV bis 110 kV bis 220 kV bis 380 kV
Sprühstrahl mit Mundstück 6 m 8 m 8 m 9 m 10 m
Sprühstrahl ohne Mundstück 10 m 10 m 11 m 12 m 13 m
Vollstrahl mit Mundstück 11 m 13 m 13 m 14 m 15 m
Vollstrahl ohne Mundstück 15 m 15 m 16 m 17 m 18 m

Abgesehen von den Schutzabständen enthält die DIN VDE 0132 weitere Regelungen zu Maßnahmen bei der Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen.

Schutzmaßnahmen zur Brandbekämpfung

Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft, welche Schutzmaßnahmen gemäß DIN VDE 0132 Betriebe treffen sollten, damit ein Elektrobrand erst gar nicht entsteht und welche Maßnahmen im Notfall bei der Brandbekämpfung helfen.

Vorbeugende organisatorische Maßnahmen

  • Der Anlagenbetreiber hat bereits im Vorfeld gemäß seiner Gefährdungsbeurteilung entsprechende Vorkehrungen und Notfallmaßnahmen für den Brandfall getroffen.
  • Alle akuten Brandrisiken, die sich hinsichtlich des Betriebs der vorhandenen elektrischen Anlagen ergeben können, wurden sorgfältig eingeschätzt.
  • Alle Verantwortlichen für die Brandbekämpfung sind benannt und entsprechend unterwiesen.
  • Es gibt passende und ausreichend viele Feuerlöscher, abhängig von der Art bzw. Größe der Anlage sowie der Brandschutzklasse.
  • Die betrieblichen Verantwortlichen können mit den vorhandenen Löschmitteln umgehen.
  • Hat das verantwortliche Personal ausreichend Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung?
  • Leicht entzündliche Stoffe und Gegenstände sind so gelagert, dass sie sich nicht entzünden können.
  • Gefährdende Teile der Elektrotechnik lassen sich im Brandfall ausschalten.
    → Hinweis: Sie dürfen nur ausgeschaltet werden, wenn sie nicht zur Brandbekämpfung eingeschaltet bleiben müssen oder durch das Ausschalten andere Gefahren verursachen.
  • Es gibt Feuerwehrpläne nach DIN 14095 im Betrieb.

Schutzmaßnahmen im Brandfall

  • Der Anlagenbetreiber hat die im Brandfall notwendigen betrieblichen Maßnahmen mit der Feuerwehr abgestimmt.
  • Die Feuerwehr kennt durch den Anlagenbetreiber eventuelle anlagenspezifische Gefährdungen bei der Brandbekämpfung.
  • Bei Hochspannungsanlagen: Die Verantwortlichen für die Kommunikation mit der Feuerwehr sind definiert und kennen ihre Aufgaben.
  • Die Beauftragten des Anlagenbetreibers wissen, dass sie sich im Notfall der Feuerwehr zur Verfügung stellen müssen.
  • Es werden die gesetzlichen Anforderungen an Isolier-Flüssigkeiten und -Gase sowie an Kühl-Flüssigkeiten und -Gase eingehalten.
  • PCB-haltige Betriebsmittel sind mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet.

Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung bei besonderen Anlagen

besondere elektrische Anlage Schutzmaßnahmen laut DIN VDE 0132
Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)
  • Alle Anlagen erfüllen die notwendigen Sicherheitsabstände.
    → Hinweis: Anlagenbetreiber müssen auf mögliche Restspannungen achten.
Batterieanlagen
  • Auch unter Last dürfen sich keine Sicherungen der Anlage ziehen lassen.
  • Es dürfen keine Kabel und/oder Leitungen getrennt werden.
Lithium-Ionen-Akkumulatoren
  • Im Brandfall dürfen nur die benötigten Einsatzkräfte den Gefahrenbereich betreten.
  • In den Lagerstätten der Akkumulatoren sind Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung vorhanden.
  • Klima- und Lüftungsanlagen verteilen Brandrauch nicht im Gebäude.
  • Selbst beim Einsatz von Leitern oder Teleskopmasten werden die erforderlichen Abstände zu den Anlagen eingehalten.
Niederspannungs- und Hochspannungsanlagen
Anlagen mit Brennstoffzellen
  • Den Notschalter betätigen.
  • Die Brennstoffzufuhr unterbrechen.
    → Dabei werden eventuelle Spannungen berücksichtigt, die bis zur Unterbrechung auftreten können.
  • Es ist kein restlicher Brennstoff vorhanden, der ggf. weitere Gefährdungen bedingt.
Stromerzeugungsaggregate
  • Den Notschalter betätigen.
  • Den Stromerzeuger ausschalten.
  • Die Brennstoffzufuhr unterbrechen.
    → Dabei werden eventuelle Spannungen berücksichtigt, die bis zum Stillstand des Aggregats aufkommen können.

Maßnahmen nach einem Brandfall

Vor dem Betreten der Brandstelle nach dem Brand:

  • Es gibt ein Zutrittsverbot für Unbefugte.
  • Der Anlagenbetreiber hat für die Geräte und Betriebsmittel im betroffenen Bereich eine Wiederinbetriebnahme genehmigt.
  • Vor erstmaligem Zutritt der Stelle ohne Atemschutz: Ausreichend lüften, sodass sich keine giftigen und korrosiven Zersetzungsprodukte verteilen.
    → Kommt eine Person mit solchen Zersetzungsprodukten in Kontakt: Unverzüglich einen Facharzt aufsuchen.
  • Unter Spannung stehende Anlagenteile werden gegen direkte Berührung gesichert.
  • Falls es Pulverbeläge auf Isolatoren gibt, werden sie beseitigt.

Neben Schutzmaßnahmen erläutert die DIN VDE 0132, inwiefern verschiedene Löschmittel für die Brandbekämpfung in der Elektrotechnik geeignet sind.

Eignung von Löschmitteln

Die Norm untersucht und bewertet verschiedene Löschmittel bei der Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen. Hierfür definiert sie folgende Vorgaben je nach Löschmittel:

Löschmittel Hinweise aus der DIN VDE 0132

Wasser

  • Empfehlung der Norm: Nur mit Sprühstrahl löschen.

  • Netzmittel oder andere Bestandteile, die die Strahleigenschaft des Wassers beeinflussen, sind nur zulässig, wenn die geltenden Mindestabstände zwischen dem Strahlrohr und der brennenden elektrischen Anlage (Strahlrohrabstände) eingehalten werden.

Schaum

  • Bei Niederspannung:

    • Schaum darf nur bei spannungsfrei geschalteten Anlagen genutzt werden.

    • Ausnahme: Typgeprüfte und zur Elektrotechnik zugelassene Löschgeräte dürfen auch bei nicht spannungsfreien Anlagen genutzt werden.
    • Der Anlagenbetreiber muss angrenzende Anlagen u. U. erst spannungsfrei schalten.
  • Bei Hochspannung:
    • Schaum darf nur bei spannungsfrei geschalteten Anlagen genutzt werden.
      → keine Ausnahmeregelung
    • Der Anlagenbetreiber muss ggf. angrenzende Anlagen zuvor spannungsfrei schalten.

Pulver

  • Löschpulver nur in Absprache mit dem Anlagenbetreiber verwenden.
  • Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Nässe können dafür sorgen, dass Beläge des Pulvers leitfähig werden.
    → Dadurch aufkommende Störlichtbögen sorgen möglicherweise für Lebensgefahr!

Kohlenstoffdioxid

  • Kohlenstoffdioxid leitet nicht und hinterlässt keine Rückstände.
    → Einsatz ist unbedenklich bei Anlagen, die unter Spannung stehen.
  • Gefahrenhinweise auf den Löschgeräten berücksichtigen.
  • In Außenräumen geringere Wirksamkeit, da sich Kohlenstoffdioxid verflüchtigt.
    → In kleinen, nicht ausreichend belüfteten Räumen, besteht jedoch Lebensgefahr mit Kohlenstoffdioxid als Löschmittel!

Ist ein Aushang der DIN VDE 0132 Pflicht?

Der Anlagenbetreiber sollte eine aktuelle Version der DIN VDE 0132 im Unternehmen aushängen. Nachdem die Neufassung der Norm vom Juli 2018 erschienen ist, hatten Verantwortliche im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 01.07.2021 Zeit, um ihren veralteten Aushang mit der neuen Version zu ersetzen.

Die Empfehlung zum Aushang ergibt sich aus der gesetzlichen Unterweisungspflicht des Betreibers gegenüber allen Elektrofachkräften, EuP und anderen Beschäftigten in der Elektrotechnik. Sie müssen mindestens einmal jährlich über die Gefahren im Umgang mit elektrischen Geräten und Anlagen unterwiesen werden.

Hierfür kann der Betreiber z. B. einen Aushang der aktuellen DIN VDE 0132 im Betrieb anbringen, um dieser Unterweisungspflicht nachzukommen. Weitere wichtige Aushänge, etwa in den Bereichen Arbeitssicherheit und Brandschutz, finden Verantwortliche im Werk „Das Aushang-Paket“. Es enthält alle aushangpflichtigen Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften (UVV), über die der Arbeitgeber per Aushang informieren muss. Damit kommen Anlagenbetreiber ihrer gesetzlichen Pflicht nach – schnell und unkompliziert.

Um seine Beschäftigten nicht nur durch einen Aushang, sondern auch praktisch zu schulen, gibt es die fertigen Unterweisungsfilme und Vorlagen der „Unterweisungs-DVD: Sicheres Arbeiten mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“. Sie unterstützt Arbeitgeber bei der Unterweisung und bietet einsatzfertige Muster zur Nachweisdokumentation.

Quellen: „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“, vde-verlag.de

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