Inhaltsverzeichnis
- Was sind Pflichtfortbildungen?
- Wie viele Fortbildungsstunden Praxisanleiter?
- Praxisanleiter: Jährliche Auffrischung online?
- 24 Stunden Pflichtfortbildung Praxisanleiter: Fortbildung finden
Was sind Pflichtfortbildungen?
Pflichtfortbildungen sind Fortbildungen, die für bestimmte Berufsgruppen oder Zuständigkeiten rechtlich vorgeschrieben sind. Solche Verpflichtungen ergeben sich meist aus Gesetzen, Vorschriften oder Rahmenvereinbarungen. Für Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen ist die Pflichtfortbildung in der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) geregelt.
Wie viele Fortbildungsstunden Praxisanleiter?
In § 4 Abs. 3 PflAPrV definiert die Verordnung konkrete Anforderungen an die jährliche Pflichtfortbildung von Praxisanleitern und Praxisanleiterinnen. Dort werden insbesondere folgende Pflichtfortbildungen gefordert:
- Grundlegende berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden*
- Fortlaufende berufspädagogische Pflichtfortbildungen von mindestens 24 Stunden jährlich
*Für Personen, die schon zum 31. Dezember 2019 eine anerkannte Qualifikation als Praxisanleitung in der Alten- oder Krankenpflege hatten, gilt diese Qualifikation als gleichwertig mit der geforderten berufspädagogischen Zusatzqualifikation. Sie müssen also keine weiteren Zusatzqualifikationen nach § 4 Abs. 3 PflAPrV erwerben, da ihre vorhandene Qualifikation bereits als ausreichend gilt.
Praxisanleiter: Jährliche Auffrischung online?
Die jährlichen 24 Stunden Pflichtfortbildung für Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen können sowohl als Präsenzveranstaltung als auch digital bzw. online erfolgen.
- Nach § 4 Abs. 4 PflAPrV kann die grundlegende Zusatzqualifikation als Praxisanleitung nicht rein digital erworben werden. Online-Formate werden zwar als pädagogische Hilfsmittel in angemessenem Umfang berücksichtigt, Präsenzveranstaltungen bleiben jedoch verpflichtend.
- Die jährliche Auffrischung darf, je nach Bundesland, anteilig oder vollständig über digitale Fortbildungen erfolgen (z. B. über selbstgesteuertes Lernen oder E-Learning).
→ Zu welchem Anteil die Pflichtfortbildung für Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen digital abgehalten werden darf, ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Hintergrund sind entsprechende Ergänzungen der Länder zum Pflegeberufegesetz.
Der jeweilige Anbieter der Qualifikationsmaßnahme muss feststellen, wer online an der jährlichen Auffrischung für Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen teilnimmt. Auch hierzu treffen die einzelnen Bundesländer die genauen Regelungen.
Doch wo gibt es geeignete Fortbildungen für die 24-stündige Pflichtfortbildung von Praxisanleitern und Praxisanleiterinnen?
24 Stunden Pflichtfortbildung Praxisanleiter: Fortbildung finden
Bei der Wahl der Pflichtfortbildung für Praxisanleiter und Praxisanleiter ist darauf zu achten, dass die Fortbildung vorrangig berufspädagogische Kompetenzen vermittelt. Das können z. B. Themen wie die Anleitung zur Kontrakturenprophylaxe oder zum Umgang mit Demenzkranken sein. Die Praxisanleitungen nehmen hier eine Schlüsselrolle bei der Vermittlung relevanter Kompetenzen für die Pflegeausbildung ein.
Ein Thema, das in der Pflegeausbildung besonders häufig zu Herausforderungen führt, ist der Umgang mit chronisch erkrankten und sterbenden Pflegebedürftigen. Hier kommt der Qualifikation der Praxisanleitung eine besondere Bedeutung zu, da sie gemeinsam mit den Auszubildenden passende Strategien entwickeln kann, um mögliche Bedenken bei der Pflege schwerstkranker oder sterbender Patientinnen und Patienten abzubauen.
Produktempfehlung
Wie Praxisanleitungen solche Vorbehalte bei Auszubildenden, Menschen im Praktikum und anderen an der Pflege Interessierten abbauen, lernen sie im Online-Auffrischungskurs „PraxisAnleitung (Re)Fresh: Chronische Erkrankungen und Sterben im Alltag junger Pflegekräfte“. Er umfasst 8 Unterrichtseinheiten i. S. d. § 4 PflAPrV und kann somit für die 24 Stunden Pflichtfortbildung für Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen genutzt werden.
Das digitale E-Learning findet online an je zwei Nachmittagen statt (jeweils von 12:30 bis 16:30 Uhr), sodass die Teilnehmenden keine längeren Abwesenheitszeiten von der Arbeit oder lange Anfahrten in Kauf nehmen müssen.
Quellen: Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV), Markus Classen