Inhaltsverzeichnis
- Was ist Entlassungsmanagement, einfach erklärt? – Definition
- Welche Ziele verfolgt ein Entlassungsmanagement?
- Was macht das Entlassungsmanagement? – Aufgaben und Maßnahmen
- Ablauf Entlassungsmanagement: Checkliste
- Fazit: Warum ist Entlassungsmanagement wichtig?
Was ist Entlassungsmanagement, einfach erklärt? – Definition
Das Entlassungsmanagement umfasst alle Maßnahmen zur organisierten Entlassung von Patientinnen und Patienten aus dem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung. Dazu gehört z. B. die Vermittlung an weitere Leistungserbringer, das Ausstellen von Verordnungen oder das Bescheinigen einer Arbeitsunfähigkeit. So dient das Entlassungsmanagement der medizinischen, rehabilitativen oder pflegerischen Versorgung nach einem stationären Aufenthalt.
→ Auch bei der Verlegung von Patientinnen und Patienten auf eine andere Station im Krankenhaus (z. B. von Intensiv- auf Allgemeinstation) und anderen Übergängen kann ein Entlassungsmanagement helfen.
Entlassungsmanagement: Gesetz
In Deutschland sind Krankenhäuser nach § 39 Abs. 1a des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich dazu verpflichtet, ein entsprechendes Entlassmanagement für ihre Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Hintergrund sind Beschlüsse wie das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und unterschiedliche Rahmenverträge zum Entlassmanagement.
Zusätzlich gibt es einen eigenen Expertenstandard zum Entlassungsmanagement in der Pflege, der das methodische Vorgehen und notwendige Standardkriterien definiert.
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Welche Ziele verfolgt das Entlassungsmanagement?
Im Zentrum des Entlassungsmanagements steht die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung von Patientinnen und Patienten. Sie sollen ausreichend auf ihre Verlegung oder Entlassung vorbereitet werden und bei Bedarf möglichst nahtlos weitere Unterstützung erhalten.
Zu den wichtigsten Zielen des Entlassungsmanagements gehören:
- Sicherstellung der fortlaufenden Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln beim Übergang in nachstationäre Versorgungsbereiche
- Optimierung der Ressourcennutzung durch Vermeidung von Wiederaufnahmen und Reduktion der Verweildauer im Krankenhaus
- Möglichst frühzeitige Rückkehr von Patientinnen und Patienten in ihre häusliche Umgebung
- Förderung der Patientenzufriedenheit durch klare Kommunikationswege und Zuständigkeiten bei der Betreuung
- Qualitätssicherung und Professionalisierung des pflegerischen Angebots
Um diese Ziele zu erreichen, ist ein effizienter Informationsaustausch zwischen den beteiligten Fachkräften und Leistungserbringern entscheidend. Sie alle erfüllen unterschiedliche Aufgaben im Rahmen des Entlassungsmanagements.
Was macht das Entlassungsmanagement? – Aufgaben und Maßnahmen
Das Entlassungsmanagement umfasst sämtliche Leistungen, die für die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung erforderlich sind. Das sind Leistungen zur speziellen ambulanten Palliativversorgung, Haushaltshilfen und zur Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit sowie alle dafür erforderlichen Leistungen nach dem SGB XI.
In der Praxis übernimmt das Entlassungsmanagement insbesondere folgende Aufgaben:
- Feststellung und Dokumentation des medizinischen und pflegerischen Versorgungsbedarfs (Anschlussrehabilitation)
- Bei festgestelltem Versorgungsbedarf:
- Einleitung der medizinischen und/oder pflegerischen Anschlussversorgung nach Krankenhausaufenthalt
- Frühzeitige Kontaktaufnahme zum weiterbehandelnden Arzt/Ärztin oder Leistungserbringer (Reha-Einrichtungen, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen etc.)
→ Auch Verordnung der Anschlussversorgung in anderem Krankenhaus möglich - Verordnung von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (falls unmittelbar im Anschluss an die Rehabilitation notwendig)
- Hilfestellung und Beratung bei der Beantragung von Leistungen der Kranken- und/oder Pflegekasse
- Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit (falls unmittelbar im Anschluss an die Rehabilitation erforderlich)
- Erstellung und Übergabe eines Reha-Entlassungsberichts
- Unterstützung bei der Beantragung von Maßnahmen bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und der Gemeinschaft
Um geeignete Maßnahmen für das Entlassungsmanagement zu finden, müssen die Krankenhäuser spezielle Assessments einsetzen, die den individuellen Bedarf für die Anschlussversorgung möglichst frühzeitig erfassen sollen. Auch das Erstellen eines Entlassungsplans ist Aufgabe der Beteiligten.
Wer ist am Entlassungsmanagement beteiligt?
Abhängig von der Vorgeschichte und dem Genesungszustand der betroffenen Person können mehr oder weniger Parteien am Entlassungsmanagement beteiligt sein.
Zu den häufigsten Verantwortlichen im Entlassungsmanagement gehören:
- Ärztinnen und Ärzte: Diagnostik, Behandlung und Erstellung des Entlassungsplans
- Pflegekräfte: Betreuung, Dokumentation und Koordination
- Sozialdienst: Unterstützung bei sozialen und finanziellen Anliegen
- Therapeutinnen und Therapeuten: Fortführung einer ggf. notwendigen Therapie nach der Entlassung
- Angehörige: Einbeziehung in den Entlassungsprozess und Unterstützung im häuslichen Umfeld
Das zuständige Krankenhaus kann mit Leistungserbringern nach § 95 Abs. 1 S. 1 SGB V vereinbaren, dass sie die Aufgaben des Entlassmanagements übernehmen.
→ Wichtig: Im Rahmen des Entlassungsmanagements dürfen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information der Versicherten verarbeitet werden. Die Information und Einwilligung müssen schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Ablauf Entlassungsmanagement: Checkliste
Laut Rahmenvertrag besteht das Entlassungsmanagement aus vier Schritten:
- Einwilligung: Zustimmung der Patientin bzw. des Patienten zum Entlassungsmanagement und der Weitergabe der personenbezogenen Daten
- Assessment: Ermittlung des weiteren Versorgungsbedarfs und Notwendigkeitsprüfung von Verordnungen
- Entlassplan: Zusammenfassung des voraussichtlichen Versorgungsbedarfs und Definition notwendiger Maßnahmen
- Entlassung: Ausstellung eines (vorläufigen) Entlassbriefs und weiterer Dokumente zur anschließenden Versorgung bei anderen Einrichtungen/Leistungserbringern
Für die Praxis sollten Krankenhäuser einen vorgefertigten Überleitungsbogen entwerfen und verbindliche Verfahrensstandards für ihre Einrichtung festlegen. Das erleichtert die weitere Behandlung und Kommunikation mit anderen Einrichtungen und Leistungserbringern.
Daher im Folgenden eine Checkliste, welche Punkte in einer solchen Verfahrensregelung für das interne Entlassungsmanagement enthalten sein sollten:
Verfahrensstandard Entlassungsmanagement: Checkliste | |
❏ | Organigramm mit Zuständigkeiten der einzelnen Berufe |
❏ | Anforderungen an die Qualifikation der mit dem Entlassungsmanagement beauftragten Pflegekräfte |
❏ | Ablaufplan für Entlassmanagement (Entlassplan) |
❏ | Kriterien zur Einschätzung möglicher Versorgungslücken und -risiken |
❏ | Nötige Assessmentinstrumente zur Beurteilung des poststationären Versorgungs-/Pflegebedarfs |
❏ | Vorgehensweise zur Identifizierung pflegebedürftiger Personen mit poststationärem Unterstützungsbedarf |
❏ | Möglichkeit der Einbeziehung von Angehörigen in das Entlassungsmanagement |
❏ | Regelungen zur Dokumentation des Entlassungsmanagements |
Die Inhalte der Checkliste basieren auf dem Strukturkriterium S1a des Expertenstandards „Entlassungsmanagement in der Pflege“.
Fazit: Warum ist Entlassungsmanagement wichtig?
Das Entlassungsmanagement ist sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken und andere Leistungserbringer wichtig.
- Vorteile für Patientinnen und Patienten:
- Möglichst kurze stationäre Behandlung
- Adäquate Anschlussversorgung
- Vorteile für Pflegeeinrichtungen:
- Vermeidung des sog. Drehtür-Effekts (mehrere Krankenhausaufenthalte einer Person in kurzer Zeit)
- Möglichkeit der Qualitätssicherung und Ressourcenoptimierung
Dabei bezieht sich das Entlassungsmanagement nicht nur auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Entlassung, sondern auf den gesamten Behandlungsprozess. Es beginnt ggf. schon bei Vorgesprächen im Rahmen der Pflegeanamnese und reicht bis zur Nachsorge nach der Entlassung. Zentrale Elemente des Entlassungsmanagements sind u. a. die Fallbesprechungen und Pflegevisiten, da hier der multiprofessionelle Austausch stattfindet, der den Grundstein für das Entlassungsmanagement bildet.
Quellen: „Praxishandbuch Pflegestärkungsgesetz“, Software „Die MDK-Prüfanleitung", Fachzeitschrift „QM-PRAXIS in der Pflege inklusive Hygiene aktuell“, Bundesgesundheitsministerium (BMG), § 39 Abs.1a SGB V