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"Erstunterweisung für Auszubildende und junge Mitarbeiter: ein Leitfaden für Arbeitgeber"


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Erstunterweisung für Auszubildende und junge Mitarbeiter: ein Leitfaden für Arbeitgeber

© auremar – stock.adobe.com

Die Erstunterweisung hat einen erheblichen Einfluss auf das sicherheitskonforme Verhalten von neuen Mitarbeitern und Auszubildenden. Handelt es sich bei diesen um Jugendliche, müssen Arbeitgeber besondere Anforderungen an die Unterweisung beachten.

Diese Personen sollten an der Erstunterweisung beteiligt sein

Der Arbeitgeber muss die jungen Auszubildenden vor Beginn der Beschäftigung gemäß § 29 Abs 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) über die Unfall- und Gesundheitsgefahren unterweisen, denen sie bei Ausführung ihrer Arbeit ausgesetzt sind, aber auch über Maßnahmen informieren, die zur Vermeidung dieser getroffen wurden. 

Zuallererst ist zu klären, wer Ansprechpartner für die Jugendlichen ist und welche Telefonnummern sie zu ihrer eigenen Sicherheit kennen müssen. Außerdem müssen die jungen Auszubildenden über 

  • Gefahrenstellen im Betrieb 
  • Brandschutz 
  • Fluchtwege
  • erste Hilfe 
  • betriebsrelevante Kennzeichnungen und Signale und
  • betriebliche Grundsätze

aufgeklärt werden. 

Bei der Planung und Durchführung der Erstunterweisung sowie der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften sollten neben dem Arbeitgeber auch der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit beteiligt sein. In der Praxis hat sich außerdem bewährt, dass alle Personen, die die Jugendlichen beaufsichtigen, anweisen und ausbilden ebenfalls in diesem Sinne unterwiesen werden, sodass die jungen Auszubildenden im Arbeitsalltag nicht von verschiedenen Seiten unterschiedliche Anweisungen bekommen. 

Diese Arbeitszeiten gelten für junge Auszubildende 

Werden Jugendliche beschäftigt, müssen Arbeitgeber folgende Vorschriften bezüglich der Arbeitszeit beachten und diese in der Erstunterweisung an die Jugendlichen weitergeben. 

  • Tägliche Arbeitszeit: Zeit zwischen Beginn und Ende der Beschäftigung ohne die jeweiligen Ruhepausen. Bei Schichtzeit werden die Ruhepausen hinzugerechnet. Die tägliche Arbeitszeit für Jugendliche darf acht Stunden nicht übersteigen 
    Ausnahme: Wird ein Jugendlicher an einem Tag weniger als acht Stunden beschäftigt, kann er an einem der übrigen Werktage derselben Woche achteinhalb Stunden (aber nicht mehr) arbeiten. 
  • Wöchentliche Arbeitszeit: Jugendliche dürfen nicht mehr als 40 Stunden und fünf Tage in der Woche arbeiten. Nach Möglichkeit sind die zwei Ruhetage aufeinanderfolgend. 
  • Zeiten der Berufsschule: Auf die Arbeitszeiten werden angerechnet: 
    • Berufsschultage mit acht Stunden
    • Berufsschulwochen mit 40 Stunden
    • im Übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen
  • Pausenzeiten: Ruhepausen für Jugendliche müssen mindestens betragen: 
    • 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden
    • 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit
    • Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss Jugendlichen mindestens zwölf Stunden ununterbrochen Freizeit gewährt werden. 
  • Nachtruhe: Jugendliche dürfen nur von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr beschäftigt werden. Ausnahmen für Gastgewerbe, Bäckereien, Landwirtschaften etc. sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nachzulesen. 

Freistellung 

Der junge Auszubildende hat außerdem Anspruch auf Freistellung, um an einer Prüfung oder einer anderen Ausbildungsmaßnahme teilnehmen zu können. Auch an dem Arbeitstag, der einer schriftlichen Abschlussprüfung vorangeht, ist der Jugendliche freizustellen und wird trotz Freistellung normal weiterbezahlt. 

Urlaub 

Wie viele Tage Urlaub Jugendlichen im Jahr gewährt werden müssen, hängt vom Alter ab: 

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • mindestens 27 Werktage, wenn er noch nicht 17 Jahre alt ist,
  • mindestens 25 Werktage, wenn er noch nicht 18 Jahre alt ist.

Berufsschülern sollte der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien gewährt werden. Klappt das nicht, muss dem Jugendlichen für jeden Berufsschultag, der während seines Urlaubs stattfindet, ein weiterer Urlaubstag zugesprochen werden. Im Übrigen gelten auch für junge Auszubildende die Regelungen aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Gefährliche Arbeiten, die junge Auszubildende nicht ausführen dürfen

Es gibt Arbeiten, mit denen Jugendliche nicht beauftragt werden dürfen, sofern sie nicht grundsätzlich erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Dazu gehören Arbeiten, 

  • die junge Auszubildende an ihre physische sowie psychische Belastungsgrenze bringen. 
  • bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind. 
  • die mit Unfallgefahren verbunden sind, die für den Jugendlichen aufgrund von mangelndem Sicherheitsbewusstsein und fehlender Erfahrung nur schwer zu erkennen sind. 
  • die ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze, Kälte, starke Nässe, Lärm, Erschütterungen, Strahlen, Gefahrstoffen oder biologischen Stoffen gefährden. 
  • die Akkordarbeit verlangen.
  • bei denen ein bestimmtes Arbeitstempo erzwungen wird. 
  • die unter Tage ausgeführt werden. 
  • die das Heben und Tragen von Lasten mit mehr als 10 kg Gewicht bei weiblichen Jugendlichen und mehr als 20 kg bei männlichen Jugendlichen erfordern. 
  • die in engen Räumen durchgeführt werden. 
  • die unter Einsatz von Druckluft erfolgen. 

Erstunterweisung von Jugendlichen: die ärztliche Untersuchung 

Arbeitgeber müssen darauf achten, dass Jugendliche, die bei ihnen eine Beschäftigung beginnen, innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsbeginn von einem Arzt untersucht wurden. Der Jugendliche muss eine Bescheinigung des Arztes vorlegen können. 

Der junge Auszubildende ist zudem darüber zu unterweisen, dass er ein Jahr nach Aufnahme der Arbeit eine Nachuntersuchung nachweisen muss, die nicht länger als drei Monate alt sein darf. Der Arbeitgeber sollte ihn rechtzeitig (neun Monate nach Aufnahme der Arbeit) daran erinnern. Denn nach Ablauf von 14 Monaten darf der Jugendliche nicht weiterarbeiten, wenn er keine Nachuntersuchung hat vornehmen lassen. 

Damit junge Auszubildende die Belehrungen aus der Erstunterweisung nicht sofort wieder vergessen, sollten sie Umgang mit Personen haben, die die genannten Regelungen nicht nur kennen, sondern penibel beachten und somit eine Vorbildfunktion erfüllen. Wichtig ist, den Jugendlichen ausreichend zu vermitteln, dass die meisten Arbeitsunfälle durch menschliches Versagen bedingt werden.

Deshalb hat der Gesetzgeber § 12 in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) aufgenommen, das Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Alle Anforderungen an die Unterweisung setzen Arbeitgeber mit der Software "Unterweisung direkt" schnell und einfach um. Mit fertigen Präsentationen können Mitarbeiter mühelos und wirkungsvoll unterwiesen werden. 

Quelle: "Unterweisung direkt"

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