ICS2: Neues Kontrollsystem für Importe in die EU

19.01.2024 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Am 1. März 2024 beginnt die dritte Umsetzungsphase des neuen Meldesystems „ICS2“. Es ersetzt schrittweise das zuvor geltende ICS1 und soll die Sicherheit bei Importkontrollen erhöhen. Das ICS2 verpflichtet Unternehmen, genauere Angaben frühzeitig an die zuständigen Zollbehörden zu übermitteln. So müssen alle Unternehmen, die Waren aus einem Drittland in die EU importieren will, künftig mit diesem System arbeiten. Welche Anforderungen kommen jetzt auf die Betroffenen zu?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ICS2? – Zusammenfassung
  2. Ab wann gilt das ICS2? – Release 1, 2 und 3
  3. Neues Importverfahren nach ICS2
  4. ICS2 ändert Eingangsanmeldung

Was ist ICS2? – Zusammenfassung

Das Import Control System 2 (ICS2) ist ein neues Frachtinformationssystem für Importkontrollen in der EU. Terroranschläge und ähnliche Gefährdungen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass das bisherige ICS Sicherheitslücken aufweist. Um dieses Defizit auszugleichen, führt die EU ein neues Zollsystem zur Gefahrenabwehr und Sicherheit ein – das ICS2. Es löst das vorherige ICS1 vollständig ab und beeinflusst die komplette Lieferkette beim Import von Gütern in die EU.

Funktionsweise des ICS2

Grundlage des ICS2 ist ein integrierter EU-Ansatz, der das Zollrisikomanagement stärken soll. Daher enthält das neue ICS2 Informationen über sämtliche Waren, die die EU importiert – bereits bevor die Lieferungen in der EU ankommen. Diese Informationen erhalten die Zollbehörden durch eine elektronische Vorabmeldung der Waren. Hierfür müssen Lieferanten ihre Daten unbedingt frühzeitig übertragen, dies ist z. B. während des Transports in die EU nicht mehr möglich.

Das ICS2 verfolgt das Prinzip, dass die Verantwortlichen eventuelle Gefahren durch Importlieferungen nur dann rechtzeitig abwehren können, wenn sie wissen, welche Güter wo und zu welchem Zeitpunkt importiert werden. Außerdem führen die zuständigen Zollbehörden im Rahmen des ICS2 eine Risikokontrolle der Importlieferungen durch. So will die EU den interkontinentalen Handelsfluss mit Drittstaaten aufrechterhalten.

Ziele des ICS2

Neben dem Erhalt des Handelsflusses dient das ICS2 vorrangig der Sicherheit beim Import von Lieferungen aus Drittstaaten. Die elektronische Vorabmeldung des ICS2 soll besonders solche Gefahren abwehren, indem sie Klarheit in den Importprozess bringt. Gleichzeitig sollen die Verantwortlichen potenzielle Gefährdungen bereits am Abgangsort im Drittland erkennen. So macht das ICS2 den gesamten Binnenmarkt der EU sicherer.

Die EU-Kommission definiert das neue Kontrollsystem als „wesentliches EU-Zollinstrument für das Management von Eingangsgrenzkontrollen zur Sicherheit und Gefahrabwehr“.

Ab wann gilt das ICS2? – Release 1, 2 und 3

Das neue ICS2 ist nicht ab einem einzelnen Zeitpunkt gültig. Stattdessen tritt das Zollsystem schrittweise in drei Phasen in Kraft. Genauer gelten diese Umsetzungsfristen:

Release Inkrafttreten am Wer ist betroffen? Was tritt in Kraft?

Phase 1

1. März 2021

Luftverkehr:

  • Kurierdienste
  • Postdienste
  • Vor dem Verladen einer Lieferung in die EU müssen elektronische Vorabdaten an das ICS2 gemeldet werden.
  • Für das Melden der Daten gibt es das neue elektronische Format „Entry Summary Declaration“ (ENS). Das neue Format stellt eine summarische Eingangsmeldung dar.
  • Die Verantwortlichen müssen einen Mindestdatensatz an ENS-Daten an ICS2 übermitteln.

Phase 2

1. März 2023

Luftverkehr:

  • Betreiber von Postdiensten, Kurier- und Luftfrachtdiensten
  • Fluggesellschaften
  • Spediteure
  • Statt des vorherigen Mindestdatensatzes sind jetzt die vollständigen ENS-Daten an das ICS2 zu melden.
  • Das Melden der Daten muss noch vor Eintreffen der Lieferung in die EU erfolgen.
  • Diese Meldepflicht gilt für alle Waren, die per Luftverkehr in Post-, Kurier- und Stückgutsendungen befördert werden.

Phase 3

1. März 2024

Alle weiteren Verkehrsträger:

  • Binnenverkehr
  • Straße
  • Schiene
  • Reedereien
  • Die Regelungen, die bereits für den Luftverkehr gelten, müssen nun auch alle anderen Verkehrsträger einhalten.

Um auf die kommenden Veränderungen durch das ICS2 vorbereitet zu sein, müssen sich Unternehmen rechtzeitig auf eventuelle Umstellungen vorbereiten. Hierfür ist es z. B. notwendig, interne IT-Systeme umzustellen, Geschäftsprozesse anzupassen oder die Beschäftigten entsprechend zu unterweisen. Die Unternehmen müssen für das ICS2 ausreichend präzise Daten zu ihren Lieferungen vorweisen können.

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist sichergestellt, dass sich auch zukünftig Lieferungen in die EU importieren lassen und keine Verzögerungen oder Sanktionen aufkommen.

Neues Importverfahren nach ICS2

Das ICS2 beeinflusst das bisherige Importverfahren von Lieferungen in die EU. Um einfacher zu erkennen, wie das ICS2-Verfahren den Zollprozess in der EU verändert, lässt sich das Zollsystem in fünf Schritte unterteilen.

So ergibt sich folgende Übersicht:

1. Eingangsanmeldung

Zu Beginn des Imports muss der Dienstleister, der die Lieferung in die EU befördert, eine Entry Summary Declaration (dt. „Eingangs Summarische Anmeldung“, auch „ESumA“, „Eingangsanmeldung“) abgeben.

Welche Änderungen sich in diesem Bereich ergeben, zeigt dieser Abschnitt des Beitrags.

2. Ankunftsmeldung

Die Ankunftsmeldung ist im Luftverkehr und der Seefahrt notwendig. Für die Meldung ist der Betreiber des Verkehrsmittels verantwortlich, z. B. im Luftverkehr die Airline.

Der Betreiber muss die Ankunftsmeldung bereits bei der ersten Ankunft im Zollgebiet der EU im Zollsystem ATLAS erstellen.

3. Gestellung

Bei der Gestellung informieren die Verantwortlichen die Zollbehörde darüber, dass die Lieferung in der EU angekommen ist.

Für die Gestellung der Waren sind folgende Parteien verantwortlich:

  • Vorrangig das Unternehmen, dass seine Waren in die EU liefern möchte.
  • Zweitrangig Unternehmen, die den Versand angeordnet haben.
  • Ggf. auch Unternehmen, die die Lieferung nach Eintreffen in der EU übernommen haben, z. B. eine Spedition.

In jedem Fall ist es wichtig, die Gestellung mit den Zollbehörden abzustimmen. Deshalb ist die zuständige Zollbehörde in Deutschland über ATLAS in Kenntnis zu setzen.

Wichtig ist, dass die Angaben in der Gestellung identisch mit den Inhalten der Eingangsmeldung sind. Außerdem muss die Gestellung der Ware unverzüglich stattfinden, ohne schuldhafte Verzögerungen.

4. Verwahrung

Nach der Gestellung müssen die Verantwortlichen ihre Güter in vom Zoll bewilligten Verwahrlagern aufbewahren. Für diesen Schritt sind ausschließlich vom Zoll genehmigte Lager zulässig.

Während der Verwahrung dürfen keine Veränderungen an der Lieferung erfolgen.

5. Überführung

Im Rahmen der Überführung werden die Waren einem bestimmten Zollverfahren zugeordnet. Mögliche Verfahren sind z. B.:

  • Ausfuhrverfahren
  • Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
  • vorübergehende Verwendung

Das ICS2 bezieht sich auf die ersten drei Schritte des Importverfahrens in der EU – die Eingangsmeldung, Ankunftsmeldung und Gestellung der Lieferung.

ICS2 ändert Eingangsanmeldung

Ein Bestandteil des Importprozesses, der sich durch das ICS2 geändert hat, ist die Entry Summary Declaration (Eingangsanmeldung/ESumA). Sie dient der Sicherheitsbeurteilung von Importlieferungen in die EU und ist von dem Dienstleister einzureichen, der die Güter in die EU befördert.

Grundsätzlich enthält die Eingangsanmeldung folgende Bestandteile:

  • Sendungsnummer
  • Gewicht der Lieferung
  • Anzahl der Packstücke
  • Airwaybill (AWB)
  • House Airwaybill (HAWB)

Durch die Einführung des ICS2 müssen die Verantwortlichen jedoch künftig die ersten sechs Ziffern des Harmonisierten System-(HS-)Codes in der Anmeldung dokumentieren. Zuvor waren vier Ziffern ausreichend. Außerdem ist die Eingangsanmeldung in Zukunft noch vor der Verladung der Lieferung bei der zuständigen Zollbehörde einzureichen.

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Quellen: Zeitschrift „ZOLL.EXPORT“ (Ausgabe 04/2021), Taxation and Customs Union

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