Arbeitsplatzbeleuchtung – Vorschriften und Beleuchtungsstärken für Büro und Industrie
14.12.2017 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Egal, ob Büroräume, Produktionsstätten oder Laboratorien – Arbeitsstätten müssen entsprechend ihrer Nutzung ausgeleuchtet sein. Eine unzureichende Beleuchtung beeinträchtigt langfristig die Gesundheit von Arbeitnehmern, mindert die Produktivität und trägt zu erhöhten Fehlzeiten bei.
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Arbeitsplatzbeleuchtung gemäß Arbeitsstättenverordnung
- Sicherheitstechnische Arbeitsplatzbeleuchtung
- Bewährte Beleuchtungsstärken für Büro und Industrie gemäß ASR
- Anwendungsbeispiele in der Industrie – Werkstatt und Hallen
- Konzept für eine gute Beleuchtung
- Grundlagen zur Beleuchtung am Arbeitsplatz
- Normen und Gesetze zur Arbeitsplatzbeleuchtung
Allgemeine Arbeitsplatzbeleuchtung gemäß Arbeitsstättenverordnung
Die optimale Beleuchtung des Arbeitsplatzes ist ein bedeutender Faktor für die Planung und Gestaltung von Arbeitsstätten. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gliedert das Thema Beleuchtung am Arbeitsplatz in drei wesentliche Unterkategorien:
- ausreichend Tageslicht
- künstliche Beleuchtung
- Sichtverbindung nach außen
Tageslicht ist die angenehmste Beleuchtung
Die für den Mitarbeiter angenehmste Beleuchtung ist wohl das Tageslicht. Zur Charakterisierung des Tageslichts im Innenraum wird der messtechnisch ermittelte Tageslichtquotient herangezogen.
- In der Raummitte sollte der Quotient größer als 2 % betragen.
- Für Büros ist ein Tageslichtquotient von 3 % in der Raummitte empfehlenswert.
In Großraumbüros, Hallen oder größeren Werkstätten wird dieser Tageslichtquotient jedoch nur schwer zu erreichen sein.
Generell gilt, dass in Räumen ohne ausreichendes Tageslicht keine ständigen Arbeitsplätze errichtet werden dürfen.
Quelle: BOB Bürogebäude
Künstliches Licht – Beleuchtung am Arbeitsplatz muss der Sehaufgabe angepasst sein
Die künstliche Beleuchtung muss der Sehaufgabe der jeweiligen Tätigkeit angepasst sein. Bewährte Stärken der Beleuchtung nennt die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.4.
Generell ist es empfehlenswert, für die Beleuchtung am Arbeitsplatz LEDs zu verwenden. Sie sparen zum einen Strom und ermöglichen zum anderen eine direkte und indirekte Beleuchtung. Ein weiterer Vorteil von LEDs ist die bedarfsgerechte Auswahlmöglichkeit verschiedener Lichtmodi, Farbtemperaturen und Helligkeitsstufen.
Sichtverbindung nach außen wird explizit gefordert
Die spezifizierte Forderung nach einer Sichtverbindung nach außen entspricht dem Stand der Technik. Allerdings werden die Inhalte aktuell noch vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet. Denn die Anforderung bezüglich der Sichtverbindung nach außen wurde mit der Novellierung der ArbStättV 2004 gestrichen und erst mit der Novelle 2016 wieder eingeführt.
Was sind die Vorteile guter Beleuchtung am Arbeitsplatz?
Die allgemeine Arbeitsplatzbeleuchtung hat nicht nur direkten Einfluss auf das Sehvermögen, sondern beeinflusst auch das vegetative Nervensystem sowie physiologische Parameter wie Blutdruck, Herzfrequenz und Hormonhaushalt. Demnach können Lichtintensität, spektrale Zusammensetzung und Lichtverteilung einen biologischen Effekt auf Psyche, Verhalten und Physiologie ausüben.
Sicherheitstechnische Beleuchtung
Neben der allgemeinen Arbeitsplatzbeleuchtung, die das Wohlbefinden der Beschäftigten und die Produktivität steigert, gibt es die sicherheitstechnische Beleuchtung. Geht aus einer Gefährdungsbeurteilung hervor, dass nach einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung mit einer Gefährdung zu rechnen ist, muss der Arbeitgeber eine Sicherheitsbeleuchtung installieren lassen.
Dieses netzunabhängige Licht sorgt mit zusätzlichen Leuchten dafür, dass Beschäftigte gefahrlos das Gebäude verlassen können, keine Paniksituationen entstehen und potenziell gefährliche Arbeiten sicher beendet werden können.
Die sicherheitstechnische Arbeitsplatzbeleuchtung wird eingesetzt
- für Flucht- und Rettungswege
- für Arbeitsbereiche mit besonderer Gefährdung
- als Antipanikbeleuchtung
- als Ersatzbeleuchtung
- in Kombination mit optischen Sicherheitsleitsystemen
Produktempfehlung:
Tiefer greifende Informationen zur sicherheitstechnischen Arbeitsplatzbeleuchtung erhalten Arbeitgeber im Handbuch „Die neue Arbeitsstättenverordnung“.
Bewährte Beleuchtungsstärken für Büro und Industrie gemäß ASR
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen durchführen muss, muss er auch prüfen, ob alle Arbeitsplätze entsprechend den jeweiligen Sehaufgaben ausreichend beleuchtet sind. Die Beleuchtung am jeweiligen Arbeitsplatz muss ausreichen, um die Sehaufgabe problemlos erfüllen und Gefahren rechtzeitig erkennen und abwenden zu können.
Dabei haben sich gemäß ASR A3.4 für die unterschiedlichen Arbeitsstätten folgende Stärken bewährt:
Beleuchtungsstärke | Arbeitsstätte |
50 Lux |
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100 Lux |
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200 Lux |
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300 Lux |
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500 Lux |
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750 Lux |
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1.000 Lux |
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1.500 Lux |
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Hinweis: Die Vorgaben der ASR A3.4 sind als Mindestwerte zu verstehen. So können ältere Beschäftigte bei gleicher Sehaufgabe eine höhere Beleuchtungsstärke benötigen als Jüngere.
Anwendungsbeispiele in der Industrie – Werkstatt und Hallen
Werkstatt / Werkbank
Licht | 500 Lux |
Lichtquellen | Bestenfalls fällt das Licht seitlich auf die Werkbank. Besonders geeignet sind hier Leuchten für Leuchtstofflampen. |
Hallen bis zu 4-6 Meter Höhe
Licht | Lichtbandsysteme |
Lichtquellen | Leuchtstofflampen ab 50 Watt |
Hallen über 6 Meter Höhe
Licht | lichtstark, 250 Watt bis 1000 Watt |
Lichtquellen | Halogenlampen, Hochdrucklampen |
Lagerhallen
Licht | lichtstark |
Lichtquellen | Reflektoren in Hallenspiegelleuchten für Hochdruck-Entladungslampen |
Konzept für eine gute Beleuchtung: Diese Punkte müssen Arbeitgeber bewerten
In einem Konzept für die Beleuchtung am Arbeitsplatz, das nach den aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Stand der Technik ausgerichtet sein soll, müssen Lichtplaner folgende Punkte bewerten:
- Art, Anzahl, Anbringung, Leistungsaufnahme und Lichtfarbe der Leuchten
- Lichtpunkthöhe über dem Fußboden
- Wartungszustand und -intervalle der Beleuchtungsanlage mit Beteiligung der Mitarbeitervertretung bzw. Beschäftigten
Was sind die wichtigsten Gütemerkmale guter Beleuchtung am Arbeitsplatz?
Von einer guten Arbeitsplatzbeleuchtung ist die Rede, wenn sie den lichttechnischen Gütemerkmalen gerecht wird. Die wichtigsten lichttechnischen Gütemerkmale sind:
- ausreichendes Beleuchtungsniveau
- ausreichende Tageslichtanteile
- gute Leuchtdichteverteilung
- Begrenzung der Blendung und Vermeidung störender Reflexion
- abgestimmte Lichtrichtung, Schattigkeit und Körperwiedergabe
- angenehme Lichtfarbe und Farbwiedergabe
- Flimmerfreiheit
Je nach Arbeitsstätte können auch weitere Aspekte wichtig sein.
Typische Fehler bei der Arbeitsplatzbeleuchtung
- Fehlfunktionen
- Dreck und Schmutz
- Blendungen
- Reflexblendungen
Grundlagen zur Beleuchtung am Arbeitsplatz
Um ein modernes Konzept erstellen zu können, müssen Lichtplaner mindestens Grundwissen zur Lichttemperatur und Lichtfarbe mitbringen. Lesen Sie allgemeine Informationen zur Arbeitsplatzbeleuchtung im induux Wiki nach!
Wie wird die Beleuchtung am besten positioniert?
- Direkte Blendung durch Fenster vermeiden
- Lichtquellen seitlich anordnen
- keine blendenden Farbtöne verwenden
- Positionsänderung oder Neuanordnung durch den Beschäftigten ermöglichen
Praxistipp: Direkte Beleuchtung wird am Arbeitsplatz als genauso unangenehm empfunden wie indirekte Beleuchtung. Zu empfehlen ist, dass der Hauptanteil des Lichts wie bei natürlichem Licht seitlich von oben einfällt.
Normen und Gesetze zur Arbeitsplatzbeleuchtung
- Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den entsprechenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) macht Vorgaben zur ergonomischen Ausstattung von Arbeitsstätten, was eine ordnungsgemäße Beleuchtung am Arbeitsplatz impliziert.
- Die Norm DIN EN 12464-1 bestimmt die Richtwerte für die Ausleuchtung eines Arbeitsplatzes.
Der Arbeitgeber kann zwar von den Vorgaben der ASR abweichen, dann muss er aber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass er mit anderen Maßnahmen den gleichen Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten sicherstellen kann.