Betriebsanweisung Gefahrstoffe nach § 14 GefStoffV – Vorlage, Inhalt und Farbe
23.02.2024 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Die Betriebsanweisung Gefahrstoffe regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen im Betrieb und basiert auf den Vorgaben des § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Arbeitgeber muss die Betriebsanweisung allen Beschäftigten jederzeit frei zugänglich machen und bei Bedarf aktualisieren. Bei der Erstellung der Betriebsanweisung sind bestimmte inhaltliche und formale Anforderungen zu beachten.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist eine Betriebsanweisung?
- Was muss in der Betriebsanweisung Gefahrstoffe stehen? – Inhalt
- Betriebsanweisung Gefahrstoffe erstellen: Farbe und formale Vorgaben
- Muster für Betriebsanweisung Gefahrstoffe
Was ist eine Betriebsanweisung Gefahrstoffe?
Eine Betriebsanweisung ist ein Dokument, das auf die Gefahren von technischen Produkten, Arbeitsverhalten, Gemischen und Stoffen im Betrieb hinweist. Die Betriebsanweisung Gefahrstoffe beschreibt explizit den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen. Ihr Ziel ist es, die Beschäftigten zu informieren, um Arbeitsunfälle, Verletzungen und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Auch der Sach- und Umweltschutz wird in einer Betriebsanweisung berücksichtigt.
Nach § 14 GefStoffV müssen Arbeitgeber für jeden im Betrieb vorhandenen Stoff (z. B. auch Reinigungsmittel) eine Betriebsanweisung Gefahrstoffe erstellen. Dort müssen Gefahrstoffinformationen, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Tätigkeiten mit organischen Peroxiden inbegriffen sein.
Darüber hinaus gehört es zu den Pflichten des Arbeitgebers, seine Angestellten im Umgang mit Gefahrstoffen fachgerecht zu unterweisen. Die Betriebsanweisung Gefahrstoffe kann hierfür eine wichtige Grundlage bilden.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebsanweisung und Sicherheitsdatenblatt?
Sowohl die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe als auch das Sicherheitsdatenblatt dienen der Aufklärung von Gesundheitsrisiken bestimmter Stoffe und Gemische. Der Unterschied besteht darin, dass das Sicherheitsdatenblatt als Grundlage für die Betriebsanweisung dient und inhaltlich meist deutlich umfangreicher ist als die Betriebsanweisung Gefahrstoffe. Die Betriebsanweisung muss dabei vom Betrieb selbst erstellt werden, während das Sicherheitsdatenblatt vom Hersteller für den Anwender (Betrieb) erstellt wird.
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Was muss in einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe stehen? – Inhalt
Die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe gliedert sich in sieben Teilbereiche. Diese können wie folgt dargestellt werden:
1. Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit
- Der Anwendungsbereich begrenzt die Betriebsanweisung auf bestimmte Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Biostoffe oder auch auf Betriebsbereiche oder Adressaten, z. B. Einrichter oder Instandhalter.
2. Gefahrstoffe (Bezeichnung)
- Die Bezeichnung der Gefahrstoffe muss in der Betriebsanweisung exakt mit ihrer Stoffbezeichnung (Handelsname und chemischer Nomenklatur) angegeben werden. Bei Gemischen sollte der Arbeitgeber zusätzlich die gefahrbestimmenden Inhaltsstoffe benennen.
3. Gefahren für Mensch und Umwelt
- Die Gefährdungen, die der Arbeitgeber zuvor im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV in Verbindung mit TRGS 200 und TRGS 400 ermittelt hat, werden in der Betriebsanweisung Gefahrstoffe durch Gefahrenhinweise im Wortlaut oder sinngemäß wiedergegeben.
- Andere relevante Gefahren für Mensch und Umwelt, wie Explosions- oder Brandgefahren, genauso wie Gefährdungen durch Hitze, Kälte oder Staub, sollten unabhängig von den Schutzeinstufungen mit Gefahrensymbolen dargestellt werden.
4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Schutzmaßnahmen können technische, organisatorische, persönliche oder hygienische Maßnahmen sein und sind nach der im Arbeitsschutz üblichen T-O-P-Hierarchie zu beschreiben.
- Bei der Festlegung der organisatorischen Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber die Verwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) beachten.
5. Verhalten im Gefahrenfall
- Die Betriebsanweisung Gefahrstoffe erfordert Hinweise auf das Verhalten bei möglichen betrieblichen Störungen und das dazugehörige sicherheitsgerechte Verhalten der Angestellten.
- Außerdem sollte der Arbeitgeber Informationen bereitstellen über:
- Geeigneten bzw. ungeeigneten Löschmitteln, Aufsaug-, Neutralisations- oder Bindemitteln
- Sofort-, Notbefehls- und Sicherungsmaßnahmen
- Einzuhaltende interne/externe Meldewege
- Befugnisse zur internen Störungsbeseitigung und Wiederinbetriebnahme
6. Erste Hilfe
- Der Arbeitgeber muss in der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe eindeutig angeben, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen ein Ersthelfer vor Ort durchführen kann und ab wann ein Arzt alarmiert werden muss.
- Die Erst-Hilfe-Maßnahmen werden untergliedert nach:
- Einatmen von Gefahrstoffen
- Haut- und Augenkontakt mit Gefahrstoffen
- Verschlucken von Gefahrstoffen
- Verbrennungen und Erfrierungen
- Ebenfalls anzugeben sind betriebliche Vereinbarungen und Regelungen zur Ersten-Hilfe, Standorte von Ersthelfern mit Erst-Hilfe-Materialien, sowie wichtige Telefonnummern oder besondere Erst-Hilfe-Maßnahmen.
7. Sachgerechte Entsorgung
- Fallen Gefahrstoffe als Produktionsreste, Abfälle aus Reinigungsvorgängen, Verpackungsabfälle, Fehlchargen oder Leckagemengen an, muss der Arbeitgeber in der Betriebsanweisung Gefahrstoffe Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Kennzeichnung der Stoffe angeben.
Betriebsanweisung Gefahrstoffe erstellen: Farbe und formale Vorgaben
Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe müssen für alle Beschäftigten schriftlich ausformuliert und jederzeit zugänglich sein (z. B. als Aushang). Wichtig ist, dass die Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache von allen genutzt werden kann. Falls fremdsprachige Personen im Betrieb angestellt sind, muss die Betriebsanweisung in der jeweiligen Muttersprache vorliegen.
In den letzten Jahren haben sich die Papierformate A4 und an vereinzelten Arbeitsplätzen aus Erkennbarkeitsgründen A3 nach DIN EN ISO 216 etabliert. Zur schnelleren Wiedererkennung sind die Betriebsanweisungen grafisch einheitlich zu gestalten.
Der Aufbau sollte logisch und übersichtlich sein, damit der Inhalt der Betriebsanweisung Gefahrstoffe für alle schnell erfassbar sind. Hierfür sollten die Informationen in knapper und prägnanter Form nicht mehr als zwei DIN A4-Seiten umfassen. Mehrere Betriebsanweisungen innerhalb eines Unternehmens können zur Übersichtlichkeit nummeriert werden.
Betriebsanweisung Gefahrstoffe: Farbe
Gefahrstoffanweisungen sind hinsichtlich Aufbau und Inhalt an die Vorgaben der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555 gebunden. Dabei hat sich im Laufe der Jahre Orange als Rahmenfarbe für die Betriebsanweisung Gefahrstoffe durchgesetzt.
→ Welche Farben für andere Arten der Betriebsanweisung verwendet werden, zeigt der Beitrag „Betriebsanweisung: Definition, Erstellung und Vorlagen“.
Muster für Betriebsanweisung Gefahrstoffe: Vorlage
Die folgende Vorlage zeigt, wie eine musterhafte Betriebsanweisung Gefahrstoffe aussehen kann. Sie hat eine orange Rahmenfarbe und entspricht dem oben beschriebenen Aufbau hinsichtlich Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Gefahrenfall etc.
Produktempfehlung
→ Die vollständige Vorlage zur Betriebsanweisung Gefahrstoffe gibt es im „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“.
Arbeitgeber müssen ihre Betriebsanweisung für Gefahrstoffe bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen aktualisieren. Damit das Dokument immer den rechtlichen Vorgaben aus GefStoffV und Co. entspricht, sollten sie dabei auf bewährte Vorlagen für Betriebsanweisungen zurückgreifen.
Quellen: Handbuch „Die Gefahrstoffverordnung“, BGHM, BGRCI, Uni Kassel, DGUV Forum, VBG, BAuA, arbeitsschutzgesetz.org