Mutterschutzfristen nach Fehlgeburt: neue Regelungen ab Juni 2025
18.03.2025 | S.Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Inhaltsverzeichnis:
- Mutterschutzfristen nach Fehlgeburt: Das gilt ab Juni 2025
- Gestaffelte Mutterschutzfristen nach Fehlgeburt im Überblick
- Vergleich: Neue vs. alte Regelung
- Berechnung der Mutterschutzfristen
- Auswirkungen der neuen Mutterschutzfristen für Arbeitgeber
- Mutterschutzfristen nach Fehlgeburt – ein Fazit
Mutterschutzfristen nach Fehlgeburt: Das gilt ab Juni 2025
Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes verabschiedet, der ab dem 1. Juni 2025 in Kraft tritt. Diese Neuregelung bringt deutliche Verbesserungen für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, und erweitert den mutterschutzrechtlichen Gesundheitsschutz.
Die Anpassung des Gesetzes führt gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW) ein und bietet betroffenen Frauen mehr Unterstützung sowie Zeit zur physischen und emotionalen Regeneration. Zudem wird der besondere Kündigungsschutz, der bereits seit 2018 für Fehlgeburten nach der 12. SSW galt, weiter ausgebaut.
Die Neuregelungen ergänzen das bestehende Mutterschutzgesetz (MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten war und bereits einen verbesserten Schutz für Mütter bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium eingeführt hatte.
Welche Mutterschutzfristen gibt es allgemein?
In Deutschland sieht das Mutterschutzgesetz folgende Mutterschutzfristen vor:
- Vor der Geburt: Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
- Nach der Geburt: Die Mutterschutzfrist endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt.
- Gesamtdauer: Die reguläre Mutterschutzfrist umfasst insgesamt 14 Wochen.
Besondere Mutterschutzfristen:
- Bei Frühgeburten oder Kindern mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm: Die Schutzfrist nach der Geburt beträgt 12 Wochen.
- Bei Mehrlingsgeburten (z.B. Zwillinge): Die Schutzfrist nach der Geburt beträgt ebenfalls 12 Wochen.
- Bei Geburten von Kindern mit psychischer und/oder physischer Einschränkung: Die Mutter kann eine Verlängerung der Schutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt beantragen.
- Bei vorzeitiger Geburt: Die Gesamtschutzfrist von 14 Wochen bleibt erhalten, indem sich die Frist nach der Geburt um die nicht in Anspruch genommenen Tage vor der Geburt verlängert.
→ Während der Schutzfrist nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Vor der Geburt kann die Schwangere auf eigenen Wunsch weiterarbeiten, wenn aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht.
Werden die 8 Wochen Mutterschutz zur Elternzeit?
Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt sind nicht Teil der Elternzeit, sondern eine separate Schutzfrist. Während dieser Zeit besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot, und die Mutter erhält Mutterschaftsgeld. Nach Ablauf der Mutterschutzfrist kann die Elternzeit beginnen, die bis zu drei Jahre dauern kann. Elternzeit muss beim Arbeitgeber beantragt werden und kann flexibel gestaltet werden, z.B. durch Teilzeitarbeit.
Gestaffelte Mutterschutzfristen nach Fehlgeburt im Überblick
Die Dauer des Mutterschutzes nach einer Fehlgeburt richtet sich nun nach dem Zeitpunkt des Schwangerschaftsverlusts. Diese differenzierte Betrachtung ermöglicht eine individuellere und bedarfsgerechtere Unterstützung:
Schwangerschaftswoche | Dauer des Mutterschutzes |
Ab der 13. Schwangerschaftswoche | 2 Wochen Mutterschutz |
Ab der 17. Schwangerschaftswoche | 6 Wochen Mutterschutz |
Ab der 20. Schwangerschaftswoche | 8 Wochen Mutterschutz |
Diese gestaffelte Regelung des Mutterschutzgesetz berücksichtigt, dass mit fortschreitender Schwangerschaft die körperlichen und seelischen Belastungen bei einer Fehlgeburt in der Regel zunehmen.
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Vergleich: Neue vs. alte Regelung
Aspekt | Alte Regelung | Neue Regelung (ab 2025) |
---|---|---|
Mutterschutz nach Fehlgeburt | nur ab der 24. SSW | bereits ab der 13. SSW gestaffelt möglich |
Dauer des Mutterschutzes | keine gesetzliche Regelung | 2 – 8 Wochen je nach Schwangerschaftswoche |
finanzielle Absicherung | Krankschreibung notwendig | Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist |
Arbeitsrechtlicher Schutz | keine automatische Freistellung | Beschäftigungsverbot für den Schutzzeitraum |
gesellschaftliche Anerkennung | Fehlgeburten oft als Privatproblem betrachtet | gesetzliche Anerkennung als gesundheitliche Belastung |
Während der jeweiligen Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Dauer der Leistungen entspricht der jeweiligen Schutzfrist. Dies stellt eine finanzielle Absicherung in dieser schwierigen Zeit dar und ermöglicht es den Betroffenen, sich auf ihre Genesung zu konzentrieren, ohne unmittelbare berufliche oder finanzielle Sorgen haben zu müssen.
Und wie kann man die Mutterschutzfrist berechnen?
Berechnung der Mutterschutzfristen
In Deutschland wird der Mutterschutz basierend auf dem errechneten Geburtstermin kalkuliert:
Beginn des Mutterschutzes
Der Mutterschutz beginnt in der Regel 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. In dieser Zeit dürfen schwangere Beschäftigte weiterhin arbeiten, wenn sie dies wünschen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Bestimmte Tätigkeiten wie Überstunden, Nachtarbeit oder schwere körperliche Arbeiten sind jedoch grundsätzlich verboten.
Mutterschutz nach der Geburt
Nach der Entbindung gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot für 8 Wochen. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder wenn bei dem Kind eine Behinderung festgestellt wird, verlängert sich diese Frist auf 12 Wochen.
Berechnung der Mutterschutzfristen anhand eines Beispiels
Angenommen, der errechnete Geburtstermin ist der 15. Juni:
- Beginn des Mutterschutzes: 6 Wochen vor dem 15. Juni, also am 4. Mai
- Ende des Mutterschutzes: 8 Wochen nach dem 15. Juni, also am 10. August
In diesem Fall würde der Mutterschutz vom 4. Mai bis zum 10. August dauern.
Anpassungen bei abweichendem Geburtstermin
- Bei früherer Geburt: Die nicht genutzten Tage vor der Geburt werden an die Zeit nach der Geburt angehängt.
- Bei späterer Geburt: Die Schutzfrist nach der Entbindung verkürzt sich nicht, sondern bleibt bei 8 bzw. 12 Wochen. Dies führt zu einer Gesamtverlängerung des Mutterschutzes.
→ Bei einer Geburt mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Termin beginnt die sechswöchige „vorgeburtliche“ Schutzfrist ab dem Tag der Geburt, gefolgt von der 8- bzw. 12-wöchigen „nachgeburtlichen“ Schutzfrist.
Auswirkungen der neuen Mutterschutzfristen für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber und Personalverantwortliche bedeutet die Gesetzesänderung, dass sie sich mit den neuen Regelungen vertraut machen und ihre internen Prozesse anpassen müssen. Dies kann folgende Aspekte umfassen:
- Schulung des HR-Personals zu den neuen Mutterschutzfristen
- Anpassung von Formularen und Informationsmaterialien
- Sensibilisierung von Führungskräften für den Umgang mit betroffenen Mitarbeiterinnen
- Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung von Vertretungsregelungen
Für betroffene Frauen ist es wichtig, sich über ihre Rechte zu informieren und im Bedarfsfall die entsprechenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Schutzfristen einzuhalten und dürfen betroffene Mitarbeiterinnen während dieser Zeit nicht beschäftigen.
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Mutterschutzfristen nach Fehlgeburt – ein Fazit
Die Einführung der neuen Mutterschutzregelung ab Juni 2025 markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Unterstützung von Frauen nach einer Fehlgeburt. Durch die gestaffelte Festlegung der Schutzfristen – 2 Wochen ab der 13. SSW, 6 Wochen ab der 17. SSW und 8 Wochen ab der 20. SSW – wird den unterschiedlichen physischen und psychischen Belastungen, die mit Fehlgeburten einhergehen, besser Rechnung getragen. Im Vergleich zur bisherigen Regelung, die Fehlgeburten erst ab der 24. SSW berücksichtigte, wird auch der frühzeitige Schwangerschaftsverlust eine gesetzliche Anerkennung und führt zu einer passgenaueren Unterstützung.
Neben der emotionalen und gesundheitlichen Entlastung der betroffenen Frauen wird auch ihre finanzielle Absicherung verbessert, da während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld gezahlt wird und die Notwendigkeit einer Krankschreibung entfällt. Gleichzeitig erhöht die Neuregelung den rechtlichen Schutz für Arbeitnehmerinnen und stellt Arbeitgeber vor die Aufgabe, ihre internen Prozesse und Informationsangebote entsprechend anzupassen.
Insgesamt signalisiert die Gesetzesänderung nicht nur einen Fortschritt im Bereich des Arbeitnehmerschutzes. Sie fördert auch eine offenere gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Fehlgeburt, indem sie dessen Relevanz und die daraus resultierenden Bedürfnisse klar anerkennt.
Quellen: Bundesgesetzblatt; „Dokumentenmappe Mutterschutz und Elternzeit“, 2025, FORUM VERLAG HERKERT GMBH; www.bmfsfj.de