Arbeitsschutz

Hier gibt es aktuelles Fachwissen zu Themen wie Arbeitssicherheit, Brandschutz und Notfallmanagement im Betrieb. Hinzu kommen Inhalte zu Gefahrstoffmanagement und REACH für ein sicheres Arbeitsumfeld. Die Beiträge bieten praxisnahe Einblicke für Sicherheitsfachkräfte und andere Arbeitsschutzverantwortliche in Unternehmen.

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Schaum ist das am häufigsten eingesetzte Löschmittel bei Bränden der Brandklassen A und B. Seit 2011 ist die Verwendung von PFOS-haltigem Löschschaum EU-weit verboten. Auch Löschmittel, die PFOA enthalten, unterliegen seit 2017 strenger Überwachung. Letztlich durfte PFOA seit Mitte 2020 nicht mehr produziert, der Bestand jedoch weiterhin verwendet werden. Eine Übergangsfrist gilt laut Stockholmer Übereinkommen (2019) bis 2025, mit bereits weitreichenden Einschränkungen ab 2023. Nach Ende der Frist dürfen PFOA-haltige Löschmittel und andere Produkte nicht mehr eingesetzt werden. Was müssen Betriebe bei einer Umstellung auf fluorfreie Schaumfeuerlöscher beachten? Welche Lösung ist sicher und kosteneffizient?

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In manchen Berufsfeldern kann es sein, dass sich Beschäftigte oder Bewerber einer Eignungs- bzw. Tauglichkeitsuntersuchung unterziehen müssen. Hierbei lässt (meist) der Arbeitgeber prüfen, ob eine Person die erforderlichen Voraussetzungen für eine berufliche Tätigkeit erfüllt. Das dient dem allgemeinen Arbeitsschutz im Betrieb. Doch müssen Arbeitnehmer verpflichtend an einer solchen Untersuchung teilnehmen und worauf müssen Arbeitgeber achten?

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Mit der Veröffentlichung der DIN EN ISO 7010 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ existiert ein einheitlicher internationaler Standard für die Sicherheitskennzeichnung. Neben der zuletzt 2021 aktualisierten ISO 7010 besitzt die ASR A1.3 Gültigkeit für den Umgang mit Sicherheitszeichen. Nach ihrer letzten Aktualisierung hingegen beinhaltet die DIN 4844-2 keine Vorgaben zur Sicherheitskennzeichnung mehr. All die Vorgaben und Richtlinien gelten auch für Brandschutzzeichen.

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Müssen die Beschäftigten während ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen und ist ihnen nicht zuzumuten, sich in einem anderen Raum umzukleiden, muss der Arbeitgeber nach Arbeitsstättenverordnung Umkleideräume zur Verfügung stellen. Bei der Gestaltung und Einrichtung der Umkleideräume gilt insbesondere die dazugehörige ASR 34/1-5. Sie definiert beispielsweise, wann Abfallbehälter, Spiegel und Kleiderablagen in den Umkleideräumen bereitgestellt werden müssen. Worauf müssen Arbeitgeber noch achten?

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Für jedes Gebäude müssen Verantwortliche ein Brandschutzkonzept erstellen, das als Grundlage für die Planung und Ausführung des Brandschutzes dient. Dieses Konzept ist zwar objektspezifisch auszuarbeiten, dennoch können wir mit der folgenden Konzepttabelle eine Orientierung geben.

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Die Corona-Pandemie hat den Trend der dezentralen Lagerung und des Online-Handels noch erhöht – neue Logistikzentren wurden erbaut, der Bestand erweitert. Viele der neugebauten Logistikzentren sind Hochregallager. Aufgrund der großer Kapazität auf möglichst geringem Raum handelt es sich bei Hochregallagern um eine der meistverwendeten Lagertypen. Aber Hochregallager bringen nicht nur positive Eigenschaften mit sich: Brände breiten sich rasend schnell aus und können nur schwierig gelöscht werden. Welche Brandschutzkonzepte und Vorschriften existieren für Hochregallager? Was müssen Betreiber wissen?

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Jeder Betrieb ist gesetzlich verpflichtet bis zur Aufnahme seiner Tätigkeiten eine betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation aufzustellen. Dabei definiert der Gesetzgeber, welche Aufgaben die Organisation erfüllen muss, um einen rechtskonformen Arbeitsschutz sicherzustellen. Worauf müssen Betriebe achten, wenn sie ihre Arbeitsschutzorganisation bestimmen und welche Themen gehören zur Arbeitssicherheit?

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Arbeiten im Bereich von Laderampen, -brücken und Andockstationen sind potenziell gefährlich. Deshalb sollten Lager- und Logistikbetriebe die Voraussetzungen für ein sicheres Arbeiten in diesen Bereichen schaffen. Was gibt es bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen? Wie kann im Bestand geprüft werden?

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Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Unternehmer verpflichtet, Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Außendienstmitarbeiter zu organisieren und zu gewährleisten. Diese Tatsache sollte jeder Arbeitgeber sehr ernst nehmen, denn nach schweren Unfällen kann der Vorgesetzte auch privatrechtlich belangt werden.

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Das dichte Nebeneinander von Fußgängern, PKWs und Spezialfahrzeugen auf dem Betriebsgelände erfordert erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme von allen Beteiligten. Der Unternehmer ist seinerseits verpflichtet das Unfallrisiko durch verbindliche Regelungen zu minimieren und die Gefährdungen im Rahmen eines Verkehrswegekonzeptes und der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen. Doch wie sieht ein solches Konzept aus? Was müssen Unternehmen bei innerbetrieblichen Verkehrswegen beachten?