Arbeitsschutz

Hier gibt es aktuelles Fachwissen zu Themen wie Arbeitssicherheit, Brandschutz und Notfallmanagement im Betrieb. Hinzu kommen Inhalte zu Gefahrstoffmanagement und REACH für ein sicheres Arbeitsumfeld. Die Beiträge bieten praxisnahe Einblicke für Sicherheitsfachkräfte und andere Arbeitsschutzverantwortliche in Unternehmen.

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Unternehmen, die regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich dazu verpflichtet einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) zu bestellen. Doch welche Aufgaben übernehmen Sicherheitsbeauftragte, welche Ausbildung benötigen sie und wie viele von ihnen muss ein Unternehmen bestellen?

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Nach fast 15 Jahren erschien im Dezember 2022 eine umfangreiche Neufassung der TRGS 553 „Holzstaub“. Sie wurde inhaltlich in weiten Teilen neu geschrieben und an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst. Welche Änderungen beim Gefahrstoff „Holzstaub“ kommen jetzt auf Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche zu?

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Im Oktober 2022 wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 neugefasst. Sie definiert passende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten, bei denen es zum Kontakt mit hautgefährdenden Stoffen kommt und wie die dazugehörige Gefährdungsbeurteilung aufgebaut sein soll. Welche Änderungen sind jetzt für Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche wichtig?

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Die DIN ISO 23601 gibt detailliert den Rahmen aller Gestaltungsvorgaben für Flucht- und Rettungspläne vor. Das umfasst Größe der Pläne und die verwendete Schrift, Platzierung der Pläne und deren Inhalte sowie deren jeweilige Farbgestaltung. In der Praxis führte das vor einigen Jahren noch dazu, dass eigens qualifiziertes Fachpersonal teils Tage mit der Anfertigung eines entsprechenden Planes beschäftigt war. Im Rahmen der Digitalisierung wurde exakt an dieser Stelle angesetzt und versucht, die Fluchtplanerstellung so intuitiv, unkompliziert und einfach wie möglich zu gestalten. Wir haben uns ausgewählte Software-Lösungen angesehen und für Sie eine Übersicht über die wichtigsten Bestandteile einer Fluchtplan-Software zusammengefasst.

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Über 70 % der Beschäftigten gehen krank zur Arbeit – das ist das Ergebnis einer Befragung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK. Dieses Phänomen wird als „Präsentismus“ bezeichnet und kommt in der modernen Arbeitswelt immer häufiger vor. Dabei können die vermeintlich positiven Absichten der Beschäftigten gegenteilige Effekte nach sich ziehen: Die vorhandene Erkrankung verschlechtert sich, es kommt zu längeren Ausfallzeiten und letztlich zu Mehrkosten für die Arbeitgebenden. Welche Ursachen verbergen sich hinter diesem Verhalten und mit welchen Maßnahmen können Unternehmen dem Präsentismus vorbeugen?

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Auch im Home-Office sind Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet. Mögliche Gefahren ergeben sich z. B. durch einen nicht ergonomischen Arbeitsplatz oder zu hohe psychische Belastung. Doch wie können Arbeitgeber die Beurteilung durchführen, wenn die Beschäftigten in den eigenen vier Wänden arbeiten und wie sollte eine Gefährdungsbeurteilung „Home-Office“ aussehen?

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Seit einigen Jahren stellt der rasante Ausbau digitaler Netzwerke und Serveranlagen ganz bestimmte Herausforderungen an den vorbeugenden Brandschutz. Er bringt aber gleichzeitig auch viel Potenzial für denselben mit sich. So wird (vorbeugender) Brandschutz selbst auch immer digitaler, wodurch er dynamisch mit den schnelllebigen Änderungen der digitalen Welt mithalten und ausreichend Schutz liefern kann. Welche Möglichkeiten es im Rahmen des Brandschutz 4.0 bereits gibt, haben wir für Sie in einem kurzen Fachartikel zusammengestellt.

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Das Abschottungsprinzip ist Teil des baulichen Brandschutzes. Dazu schreibt die Musterbauordnung (MBO) Brandabschlüsse für brandabschnittsübergreifende Installationen vor. Entsprechend müssen speziell Kabel und Rohre abgeschottet werden, um einen Brandüberschlag zu vermeiden. Durch diese Brandabschottung erreichen Kabel- und Rohrinstallationen denselben Feuerwiderstand wie die Wände und Decken. Wie funktioniert ein Brandschott und welche Möglichkeiten für eine sichere Abschottung gibt es?

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Die Brandverhütungsschau, auch Feuerbeschau oder Brandschau genannt, hat den Zweck, alle möglichen Brandgefahren im Betrieb zu ermitteln und anschließend zu beheben. Dazu bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen mit erhöhten Brandrisiken sowie hohem Schadenspotenzial. Sie ist ein wichtiges präventives Mittel des vorbeugenden Brandschutzes und bei allen Sonderbauten gemäß Musterbauordnung (MBO) Pflicht. Wie oft muss eine Brandverhütungsschau stattfinden und wer darf eine Brandverhütungsschau durchführen?

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Die ASR A1.5 „Fußböden“ wurde im März 2022 aktualisiert und ersetzt die bis dahin gültige ASR A1.5/1,2. Sie beschreibt, wie Arbeitgeber die Fußböden ihrer Arbeitsstätte sicher errichten und betreiben, etwa hinsichtlich möglicher Rutsch- oder Stolpergefahren. Hierfür definiert die ASR Schutzmaßnahmen und Regelungen zur Instandhaltung der Fußböden. Wie erfüllen Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche die neuen Vorschriften der ASR A1.5 Fußböden?