PFAS-Verbot soll weiter verschärft werden: Wendepunkt für Brandschutz und Umweltsicherheit

13.10.2025 | J. Morelli / S. Horsch – Online Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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PFAS sind keine natürlich vorkommenden Substanzen, sondern menschengemacht. Sie gelangen seit Jahrzehnten in die Umwelt, schädigen Ökosysteme und können bei höherer Konzentration auch für Menschen zur Gefahr werden. Problematisch wird eine PFAS-Exposition auch dann, wenn die toxischen Fluortenside durch AFFF oder FFFP-Schaummittel in höherer Konzentration freigesetzt werden, weshalb bereits seit einigen Jahren das „Auffangen“ der verwendeten Schaummittel mit PFAS-Gehalt reguliert ist. Nicht zuletzt aufgrund dieses zusätzlichen Mehraufwands stellten viele Löschanlagenbetreiber und Feuerwehren auf fluorfreie Löschmittel um. In unserem Fachartikel finden Sie die Grundlagen zum PFAS-Verbot, einen Ausblick auf kommende Regulierungen, welche Fluortenside bereits reguliert sind und was dies speziell für Brandschutzbeauftragte bedeutet.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind „PFAS“ und warum ein Verbot?
  2. Wann tritt das PFAS-Verbot in Kraft?
  3. Neue Trinkwasserverordnung 2023
  4. Welche PFAS sind verboten?
  5. Die Bedeutung des PFAS-Verbots für Brandschutzbeauftragte
  6. Fazit: Falls allgemeines PFAS-Verbot, was dann?
  7. FAQ zum PFAS-Verbot

Was sind „PFAS“ und warum ein Verbot?

„PFAS“, „PFC“ oder „PFT“ sind eine Gruppe chemischer Verbindungen, die in vielen Industrieprodukten, einschließlich Feuerlöschschäumen, verwendet werden. Sie sind bekannt für ihre Fähigkeit, Flammen effektiv zu unterdrücken, was sie zu einem bevorzugten Bestandteil in Löschmitteln gemacht hat. Allerdings haben Studien gezeigt, dass PFAS erhebliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken bergen. Sie sind extrem langlebig, bauen sich in der Umwelt nicht ab und können sich in der Nahrungskette anreichern, was zu potenziellen Gesundheitsschäden für Menschen und Tiere führt.

→ Die perfluorierten und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS), wie Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) sowie Perfluoroctansäure (PFOA) sind Kohlenstoffmoleküle, bei denen mindestens ein Wasserstoffatom durch ein Fluoratom ersetzt wurde. Gängiger ist jedoch der Begriff der Fluortenside.

Das PFAS-Verbot ist eine Reaktion auf die Risiken derartiger chemischer Stoffgruppen. Es zielt darauf ab, die Verwendung dieser Substanzen zu beschränken und letztendlich zu verhindern, um Umwelt und Gesundheit zu schützen. Für Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte bedeutet dies eine grundlegende Veränderung in der Auswahl und Anwendung von Löschmitteln.

PFAS-Gefahr und das drohende PFAS-Verbot

Berührungspunkte, bzw. Expositionsgefahr besteht bei Fluortensiden sowohl bei deren eigenen Herstellungsprozessen als auch der Herstellung z. B. schaumhaltiger Löschmittel. Darüber hinaus bestehen Expositionen auch bei der Nutzung PFAS-haltiger Substanzen sowie deren Entsorgung. Angesichts des möglichen PFAS-Verbots in der EU wird die Notwendigkeit, diese Risiken zu adressieren, noch dringlicher.

Wann tritt das PFAS-Verbot in Kraft?

Das geplante EU-weite Verbot von PFAS befindet sich derzeit in der Entscheidungsphase. Ein umfassender Beschränkungsvorschlag wurde im März 2023 von fünf EU-Mitgliedstaaten bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Eine endgültige Entscheidung durch die EU-Kommission wird voraussichtlich Ende des Jahres 2025 beziehungsweise Anfang 2026 erwartet.

Unabhängig davon sind bereits Teilverbote in Kraft getreten: Die Verordnung (EU) 2025/1988 beschränkt PFAS in Feuerlöschschäumen. Sie wurde im Oktober 2025 erlassen und gilt nach Veröffentlichung.

Die praktischen Verbote und Übergangsfristen für einzelne Anwendungen greifen stufenweise ab Oktober 2026 bis spätestens Oktober 2035. Eine spezifische Beschränkung für PFHxA und verwandte Stoffe galt bereits früher, nämlich gemäß Verordnung (EU) 2021/1297, aber nicht im Schwerpunkt dieser neuen Verordnung.

Neue Trinkwasserverordnung 2023

Bei strikter Auslegung der Trinkwasserverordnung dürfen Wassergemische, die in die Umwelt oder das Leitungsnetz eingespeist werden keinen höheren PFAS-Gehalt aufweisen als den maximalen PFAS-Grenzwert für Trinkwasser. Diese Regelung gewinnt im Kontext des diskutierten PFAS-Verbots zusätzlich an Bedeutung.

Dabei handelt es sich jedoch um sog. Summenwerte, die „nur“ aus 20 genannten PFAS-Stoffen bestehen (de facto existieren mittlerweile bis zu 5.000 verschiedene PFAS). Der Grenzsummenwert beträgt hier laut TrinkwasserV 0,1µg/L. Aufgrund dieser repräsentativen Diskrepanz existiert als Teil der EU-Richtlinie noch ein PFAS-Gesamtwert, der bei 0,50 µg/L liegt.

Vor allem für behördliche Organisationen kann dies zur Herausforderung werden, da die in Mikrogramm gemessenen Grenzwerte dafür sorgen, dass Löschanlagen und Löschtanks zusätzlich ausgespült werden sollten, um jedwede Reste an PFAS zu beseitigen. Diese Maßnahmen werden im Hinblick auf ein mögliches PFAS-Verbot noch dringlicher.

→ Da in vielen Löschmitteln, die schaumartige Konsistenz aufweisen, PFOA als Nebenprodukt auftreten, beinhalten zum jetzigen Zeitpunkt noch relativ viele Löschanlagen und Löschmitteltanks PFOA-verunreinigtes Material. Ein umfassendes PFAS-Verbot würde bedeuten, dass diese Anlagen und Tanks umgerüstet oder ersetzt werden müssten.

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Welche PFAS sind verboten?

Die chemische Gruppe der PFAS ist bislang nicht pauschal verboten. In den vergangenen Jahren wurden auf EU-Ebene jedoch mehrere Untergruppen schrittweise reguliert und teilweise verboten – allen voran PFOS und PFOA, die umfassend durch die POP-Verordnung und REACH-Verordnung reglementiert sind. Hinzu kamen zuletzt PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure, in Kraft seit August 2023) und C9-C14 PFCA (langkettige perfluorierte Carbonsäuren).

Gemäß der EU-Verordnung (EU) 2025/1988 (Oktober 2025) und Anhang XVII der REACH-Verordnung gilt ab dem 23. Oktober 2030 ein striktes Verbot für alle PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen nach OECD-Definition) in Feuerlöschschäumen, sobald die Summe aller PFAS im Schaum mindestens 1 mg/l beträgt.

Das Verbot umfasst alle Stoffe mit mindestens einem vollständig perfluorierten Methyl- oder Methylen-Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes Halogen H, Cl, Br, I). 

Vom Verbot ausdrücklich ausgenommen sind:

  • PFOS (Perfluoroctansulfonsäure), ihre Salze und PFOS-verwandte Verbindungen.
  • PFOA (Perfluoroctansäure), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen.
  • PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen.
  • Lineare und verzweigte perfluorierte Carbonsäuren C9–C14 (PFCA, z. B. PFNA, PFDA, PFUnDA, PFDoDA, PFTrDA, PFTeDA) und deren Salze.
  • PFHxA (Undecafluorhexansäure), ihre Salze und verwandte Stoffe für bestimmte Verwendungen.

→ Diese ausgenommenen PFAS sind bereits streng reguliert/verboten und unterliegen spezifischen Beschränkungen nach POP-/REACH-Verordnung

Grenzwerte für spezifische PFAS

Speziell bei PFOA oder einer ihrer kristallinen Verbindungen (Salze) ist die Höchstgrenze 0,025 mg/kg oder 0,025 mg/l. Bei etwaigen „Precursor-Substanzen“ (Vorläufersubstanzen) gilt ein Gesamtwert von maximal 1 mg/kg oder 1mg/l.

Für alle PFAS in Feuerlöschschäumen gilt künftig ab spätestens 23. Oktober 2030:

  • Grenzwert: 1 mg/l für die Summe aller PFAS (Konzentration im Löschschaum, ab der das Verbot greift).
  • Für fluorfreie Löschschäume, die nach bestmöglicher Reinigung neu befüllt werden (ausgenommen tragbare Feuerlöscher), darf der Wert maximal 50 mg/l betragen. Diese Ausnahme soll spätestens 2030 überprüft werden.

Übergangsfristen:

Für bestimmte Sektoren (wie Luftfahrt, Schiffe, Offshore, Industrie) gelten Übergangsfristen bis zu 10 Jahre für die Verwendung und das Inverkehrbringen von mit PFAS versetzten Löschschäumen. Tragbare Feuerlöscher und bestimmte Prüfungen/Ausbildungen haben verkürzte Fristen (12-18 Monate; im Einzelfall bis Ende 2030 bzw. 2035 für spezielle industrielle/militärische Anwendungen).

Kennzeichnung:

PFAS-haltiger Löschschaum (> 1 mg/l PFAS) ist ab 2026 deutlich zu kennzeichnen: „Achtung: Enthält PFAS in Konzentration ≥ 1 mg/l (Summe aller PFAS)“.

Zusätzliche Bedingungen:

Während der Übergangsfristen müssen PFAS-haltige Löschschäume nur bei Bränden mit entzündbaren Flüssigkeiten (Brandklasse B) eingesetzt werden, und es gelten strenge Risiko- und Abfallmanagementpflichten (u. a. Abwasserbehandlung mit Temperatur > 1.100 °C).

PFHxS-Verbot

Mit der EU-Verordnung 2023/1608 vom 30. Mai 2023 wird auch die Perfluorhexansulfosäure künftig reguliert. Zur gleichen Gattung gehören und unterliegen nach dem PFHxS-Verbot auch:

PFNA

PFDA

PFUnDA

PFDoDA

PFTrDA

PFTeDA

PFHxS

(vgl. https://www.bmuv.de/faqs/per-und-polyfluorierte-chemikalien-pfas)

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Die Bedeutung des PFAS-Verbots für Brandschutzbeauftragte

Als Verantwortliche für die Sicherheit von Menschen und Eigentum stehen Brandschutzbeauftragte vor der Herausforderung, sich an die neuen Vorschriften anzupassen und gleichzeitig die Effektivität des Brandschutzes zu gewährleisten. Das „PFAS-Verbot" erfordert eine umfassende Überprüfung und Anpassung der bestehenden Brandschutzstrategien und -materialien.

Wichtige PFAS-Verordnungen (Timeline)

  • Richtlinie 2006/122/EG: Europaweite Regulierung von PFOS
  • Verordnung (EU) 757/2010: „Stockholmer Übereinkommen“ → Überführung in die „POP-Verordnung“
  • Verordnung (EU) 2019/1021 „POP-Verordnung“: Betrifft PFOS und PFOA
  • Verordnung (EU) 2021/1297 „C9-C14-PFCA-Verordnung“; Addendum der REACH-Verordnung
  • Verordnung (EU) 2025/1988 verbietet die Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen. Ab dem 23. Oktober 2030 ist die Verwendung von Feuerlöschschäumen mit einer PFAS-Konzentration von mindestens 1mg/l generell verboten. Die Umstellung auf fluorfreie Alternativen ist für alle, die Feuerlöschschäume verwenden, verpflichtend 

Anpassung und Innovation im Kontext des PFAS-Verbots

Die Umstellung auf PFAS-freie Löschmittel erfordert nicht nur die Anpassung bestehender Praktiken, sondern auch die Bereitschaft, innovative Lösungen zu erkunden. Das bevorstehende PFAS-Verbot beschleunigt diesen Prozess und zwingt die Industrie zu schnellem Handeln. Die Forschung und Entwicklung im Bereich der Löschmittel hat bereits alternative Substanzen hervorgebracht, die sowohl effektiv in der Brandbekämpfung als auch sicher für die Umwelt sind. Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewertung, Auswahl und Implementierung dieser neuen Produkte.

Vorreiter für Umweltschutz und Sicherheit

Das Engagement für PFAS-freie Löschmittel positioniert Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte als Vorreiter im Bereich des umweltbewussten Brandschutzes. Angesichts des drohenden PFAS-Verbots wird diese Vorreiterrolle noch wichtiger. Es demonstriert eine Verpflichtung zum Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit, die über die unmittelbaren Anforderungen des Brandschutzes hinausgeht. Diese Haltung kann nicht nur das Image einer Organisation verbessern, sondern auch als Beispiel für Best Practices in der Branche dienen.

Herausforderungen durch das PFAS-Verbot

→ Wichtig: Da in vielen Löschmitteln, die schaumartige Konsistenz aufweisen, PFOA als Nebenprodukt auftreten, beinhalten zum jetzigen Zeitpunkt noch relativ viele Löschanlagen und Löschmitteltanks PFOA-verunreinigtes Material. Das bevorstehende PFAS-Verbot wird diese Situation drastisch ändern und erfordert umfassende Maßnahmen zur Umrüstung und Sanierung bestehender Anlagen.

Fazit: Falls absolutes PFAS-Verbot, was dann?

Das PFAS-Verbot in Löschmitteln ist mehr als nur eine regulatorische Anforderung; es ist eine Chance, den Brandschutz neu zu definieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Für Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte bietet es die Gelegenheit, an der Spitze dieser wichtigen Veränderung zu stehen, indem sie innovative Lösungen einführen, ihr Team schulen und eine Kultur der Sicherheit und Nachhaltigkeit fördern. Die Umstellung auf PFAS-freie Löschmittel ist ein entscheidender Schritt in Richtung eines verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Brandschutzes.

Eine Vorreiterrolle nahmen Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Norwegen und Schweden im Januar 2023 ein und arbeiteten ein Dossier für ein Beschränkungsverfahren für PFAS aus und reichten es bei der European Chemicals Agency (ECHA) ein (s. Annex XV reporting format 040615 (europa.eu)). Darin wird eine grundsätzliche Einschränkung jeglicher Per- und Polyfluoralkyl-Substanzen gefordert. Denn die mittlerweile etwa 5.000 PFASs sind neben Löschmitteln auch in Textilien, Lebensmittelverpackungen, Schmier- und Kühlmitteln, elektronischen Bestandteilen etc. zu finden.

Dem entgegenzuwirken solle, so das Dokument, die „PFAS-Emission“ auf ein Minimum beschränkt werden. Das spricht indirekt auch ein Problem an, dss sich vor allem bei Löschmitteln fand und findet: Regulierte PFAS werden durch nichtregulierte Fluortenside ausgetauscht. Dies ist nicht branchenspezifisch für Löschmitteln, sondern zieht sich wie ein roter Faden durch die Industrie. Entsprechend wird dadurch der „Ausstoß“ der „gefährlichsten“ Fluortenside reduziert, aber die schiere Masse (das Dossier spricht von schätzungsweise 140.000 bis 310.000 t im Jahr 2020) an nach wie vor in die Um- und Lebenswelt eingebrachten Giftstoffen bleibt weiter bedenklich.

Was sollten Brandschutzbeauftrage mit Blick auf die Zukunft beachten?

Brandschutzbeauftragte sollten sich angesichts der neuen PFAS-Regulierung in Löschmitteln aktiv und frühzeitig mit den Vorgaben, Fristen und Pflichten auseinandersetzen, um Rechtssicherheit und Betriebssicherheit zu gewährleisten. Die wichtigsten Punkte:

  • Überprüfung und Inventur: Alle vorhandenen Feuerlöschmittel (tragbare und stationäre Geräte) müssen auf PFAS-haltige Produkte geprüft werden; eine Inventarliste und Kennzeichnung sind ab Oktober 2026 gefordert.
  • Umstieg planen: Die Umstellung auf fluorfreie Löschmittel muss spätestens bis Ende 2030 (bzw. je nach Sonderanwendung bis 2035) abgeschlossen sein, entsprechende Ausschreibungen und Budgetierung sind frühzeitig anzustoßen.
  • Altbestände entsorgen: Nicht mehr zulässige PFAS-haltige Löschmittel und Schäume sind fachgerecht und entsprechend der Abfallvorschriften zu entsorgen, Dokumentation ist vorzuhalten. 
  • Schulung des Teams: Personal muss im sicheren Umgang mit neuen fluorfreien Löschmitteln unterwiesen werden, da sich Löschwirkung und Anwendungstechnik in Teilen unterscheiden können.
  • Kommunikation und Reporting: Ansprechpartner für Umweltfragen und Behörden sollten installiert werden; regelmäßige Berichte über den Fortschritt der Umstellung und die Einhaltung der Verordnungsfristen sind zu erstellen.
  • Weiterbildung und Marktbeobachtung: Es empfiehlt sich, die Marktentwicklung bei PFAS-freien Alternativen aktiv zu verfolgen und sich regelmäßig durch Weiterbildung und Netzwerke auf dem neuesten Stand zu halten.
  • Risikomanagement: Die betriebsinterne Gefährdungsbeurteilung muss auf die neue Situation angepasst werden, da Restbelastungen durch PFAS nicht ganz ausgeschlossen werden können.

FAQ zum PFAS-Verbot

1. Was ist der aktuelle Stand des PFAS-Verbots in der EU?

Die Konsultationsprozesse, Bewertung der soziökonomischen Folgen und finalen wissenschaftlichen Analysen der ECHA laufen noch. Am 3. Oktober 2025 wurde jedoch die EU-Verordnung 2025/1988 verabschiedet, die PFAS-haltige Feuerlöschschäume und entsprechende Löschmittel grundsätzlich verbietet – mit gestaffelten Übergangsfristen und branchenspezifischen Ausnahmen. Die Verordnung ist insbesondere für Betreiber, Anwender und Verwender tragbarer und stationärer Feuerlöscher ab sofort relevant.

Ein gesamt-EU-weites, pauschales PFAS-Verbot in allen Anwendungen wird frühestens 2027 bis 2028 in Kraft treten, da die finale Abstimmung nach dem Abschluss der wissenschaftlichen Bewertung und Konsultation durch die ECHA erst Anfang/Mitte 2026 erwartet wird und die Kommissionsentscheidung sowie nationale Umsetzungen Zeit benötigen.

2. Warum ist ein Verbot von PFAS in Löschschaum notwendig?

PFAS-haltige Löschschäume wurden lange für ihre Effektivität bei der Brandbekämpfung geschätzt, insbesondere bei Bränden von brennbaren Flüssigkeiten. Doch PFAS sind „forever chemicals“, die sich nicht zersetzen und eine hohe Toxizität aufweisen. Diese Chemikalien können das Grundwasser und Böden langfristig kontaminieren und stellen ein Risiko für die menschliche Gesundheit dar. Aufgrund dieser Risiken hat die EU beschlossen, PFAS-Löschschäume schrittweise zu verbieten und durch umweltfreundlichere Alternativen zu ersetzen.

3. Zum PFOS-Verbot: Was ist PFOS, und warum wurde es schon früher verboten?

PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) ist eine Art von PFAS, die besonders lange in der Umwelt verbleibt und als hochtoxisch gilt. PFOS war in vielen Industriebereichen im Einsatz, u.a. in der Textil- und Papierbeschichtung und auch in einigen Löschschäumen. Aufgrund ihrer extremen Persistenz und den hohen Gesundheitsrisiken wurde die Verwendung von PFOS in der EU bereits im Jahr 2010 weitgehend verboten. Es gilt als eine der ersten PFAS-Chemikalien, die international eingeschränkt wurde.

4. Welche Alternativen gibt es zu PFAS in Löschschäumen?

Für die Brandbekämpfung gibt es mittlerweile PFAS-freie Alternativen, die weniger toxisch und umweltfreundlicher sind. Dazu zählen sogenannte Fluorfreie Schaum-Feuerlöschmittel (FFF). Diese Löschmittel sind auf Wasser- oder Silikonbasis entwickelt und erzielen eine vergleichbare Löschwirkung wie PFAS-haltige Produkte, ohne dass sie dieselben Risiken für die Umwelt und Gesundheit darstellen. Die Umstellung auf solche Alternativen wird in Europa gefördert und zunehmend in der Praxis umgesetzt.

5. Welche Gesundheitsrisiken bestehen durch PFAS?

PFAS stehen in Zusammenhang mit verschiedenen Gesundheitsproblemen. Zu den Risiken zählen eine erhöhte Gefahr für Krebserkrankungen, hormonelle Störungen, Leberschäden und Störungen des Immunsystems. Auch die Fruchtbarkeit und die Entwicklung von Föten können durch PFAS belastet sein. Die Langzeitwirkung ist besonders problematisch, da PFAS sich im menschlichen Körper und in der Umwelt kaum abbauen und daher potenziell jahrzehntelang negative Effekte auslösen können.

Quellen: „Feuerwehr 6/2023“, „REACH-Handbuch“, https://www.reach.baden-wuerttemberg.de/-/pentadecafluoroktansaeure-pfoa, https://epfire.de/pfas-verbot-in-schaummittel, https://www.forum-verlag.com/blog-bs/schaumfeuerloescher, https://www.forum-verlag.com/blog-eu/trinkwasserverordnung, https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/pfc/fachtagungen/doc/pfas2021/regulierung_pfas.pdf, https://www.bmuv.de/faqs/per-und-polyfluorierte-chemikalien-pfas, https://eur-lex.europa.eu/legal-content, https://www.umweltbundesamt.de/eu-beschraenkt-verwendung-weiterer-pfas