Baustellenbeleuchtung: Vorschriften zur Planung, Installation und Montage

16.12.2021 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Nicht nur in den dunklen Monaten ist es wichtig, eine Baustelle ausreichend zu beleuchten. Bauvorhaben in dunklen Räumen wie Tiefgaragen oder Kellergeschossen benötigen das ganze Jahr eine entsprechende Beleuchtung. Allerdings gibt es hierbei bestimmte Vorschriften, die Bauunternehmen, Bauleiter und andere Verantwortliche beachten müssen. Was sind die wichtigsten Vorschriften zur Baustellenbeleuchtung und worauf kommt es bei der Auswahl bzw. Montage der Geräte an?

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Wieso ist es wichtig, bei der Baustellenbeleuchtung auf Vorschriften zu achten?
  2. Das sind die wichtigsten Vorschriften zur Baustellenbeleuchtung
  3. Worauf ist bei der Baustellenbeleuchtung zu achten?

Wieso ist es wichtig, bei der Baustellenbeleuchtung auf Vorschriften zu achten?

Immer, wenn kein ausreichendes Tageslicht vorhanden ist (z. B. nachts oder in dunklen Räumen), muss der Bauleiter oder ein anderer Verantwortlicher der Baustelle eine künstliche Beleuchtung organisieren. Gerade in Innenräumen oder dunklen Außenbereichen ist eine entsprechende Baustellenbeleuchtung unabdingbar.

Wieso aber nicht nur die Ausführung und Montage der Beleuchtung wichtig ist, sondern auch das Einhalten der geltenden Vorschriften, zeigt die folgende Auflistung.

Erhöhter Schutz für Beschäftigte und Dritte

Verantwortliche, die für eine vorschriftsmäßige Baustellenbeleuchtung gesorgt haben, stellen sicher, dass sie die grundlegenden Vorgaben zur Arbeitssicherheit ihrer Beschäftigten einhalten. Der Hintergrund: Unzureichend ausgeleuchtete Arbeitsplätze sind ein häufiger Grund für Arbeitsunfälle. Wer hingegen die Normen und Vorschriften zur Baustellenbeleuchtung beachtet, kann solche Gefährdungen auf der Baustelle i. d. R. vermeiden und damit alle Personen der Arbeitsstätte schützen.

Doch nicht nur die Angestellten können durch Licht am Arbeitsplatz geschädigt werden. So beschreibt die VDI-Richtlinie 6210 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen“, dass solche Lichtquellen, die bei Abbrucharbeiten verwendet werden, auch schädlichen Einfluss auf die Umwelt haben können. Umso wichtiger ist es, dass sich Bauleiter und Bauunternehmer mit der fachgerechten Baustellenbeleuchtung beschäftigen.

Vorschriften dienen zur Orientierung bei der Gefährdungsbeurteilung

Gleichzeitig spielt der Faktor Licht im organisatorischen Arbeitsschutz eine wichtige Rolle. So sollten auch Arbeitgeber aus dem Bauwesen in ihrer gesetzlich verpflichteten Gefährdungsbeurteilung das Thema „Beleuchtung“ berücksichtigen, etwa bei den „physikalischen Gefährdungsfaktoren“. Auch im Merkmalsbereich der Arbeitsumgebungsbedingungen zu psychischen Belastungen nimmt die Beleuchtung einen nicht geringen Teil ein.

Deshalb sollte jedes Bauunternehmen und jeder Bauleiter eine ausreichende Allgemeinbeleuchtung auf der Baustelle sicherstellen, bevor die eigentliche Ausführung beginnt. Orientierung geben hierbei die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Baustellenbeleuchtung.

Schutz vor Diebstahl und Vandalismus

Neben den Vorteilen zur Arbeitssicherheit schützt Baustellenbeleuchtung vor Vandalismus und Diebstahl. Ergänzend zur Baustellenüberwachung schreckt das Licht v. a. nachts potenzielle Straftäter ab. So erhöht sich die gesamte Sicherheit auf der Baustelle und es lassen sich finanzielle Schäden vermeiden. Außerdem werden die Aufnahmen der Videoüberwachung durch das zusätzliche Licht deutlicher sichtbar.

Weitere Vorteile vorschriftsmäßiger Baustellenbeleuchtung 

Zusammengefasst genießen Verantwortliche einige Vorteile, wenn sie bei der Baustellenbeleuchtung auf die geltenden Vorschriften achten. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:

  • Vermeiden von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen
  • Vermeiden von Fehlbeanspruchungen und -belastungen der Augen
  • Förderung der Leistungsfähigkeit und Arbeitsqualität der Beschäftigten
  • keine schnellere Ermüdung

Doch welche Vorschriften sind besonders relevant bei der Baustellenbeleuchtung?

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Eine ausgereifte Allgemeinbeleuchtung der Baustelle beschränkt sich nicht nur auf mobile Anlagen. Auch Baukräne können zur Beleuchtung der Arbeitstätte genutzt werden. (Bild: © nejuras – stock.adobe.com)

Das sind die wichtigsten Vorschriften zur Baustellenbeleuchtung

Bauleiter sowie Arbeitgeber von Bauunternehmen müssen die Anforderungen der einschlägigen Normen, Gesetze und Vorschriften zur Baustellenbeleuchtung kennen. Nur wenn sie deren Regelungen im Arbeitsalltag anwenden, können sie einen ausreichenden Arbeitsschutz auf der Baustelle gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Zu den wichtigsten Vorschriften bei der Baustellenbeleuchtung zählen die nachfolgenden Regelwerke.

• DIN EN 12464, Teil 1 und 2

Erst im November 2021 ist eine neue Fassung der DIN EN 12464-1 erschienen. Teil 1 der DIN beschäftigt sich mit der Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen und gilt somit auch für Bauvorhaben, die drinnen stattfinden. Ergänzend hierzu behandelt Teil 2 der Norm (DIN EN 12464-2) Vorgaben für Arbeitsplätze im Freien und deren Außenbeleuchtung. Hiervon sind insbesondere Großbaustellen, Abrissarbeiten oder Neubauten betroffen.

Beide Normteile geben vor, welche Anforderungen die Geräte zur Baustellenbeleuchtung arbeitsschutzrechtlich erfüllen müssen. Dazu gehören sowohl Vorgaben zur erforderlichen Mindestanzahl der Instrumente als auch die Qualität der einzelnen Beleuchtungsanlagen. Außerdem gehen sie auf Bereiche der Lichtplanung ein sowie auf Kennziffern wie die Beleuchtungsstärke, Blendungswerte oder die Farbwiedergabe. Nicht zuletzt geben Teil 1 und 2 der DIN EN 12464 Hinweise zur Wartung und Instandhaltung der Beleuchtungsanlagen auf der Baustelle.

• DGUV: Beleuchtung

Die DGUV bietet in mehreren Regelwerken Informationen zum Thema Beleuchtung am Arbeitsplatz. Besonders wichtig für Baustellen sind:

  • DGUV Information 215-210:„Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“
    → Sie enthält Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten hinsichtlich der Beleuchtung am Arbeitsplatz. Diese gelten für alle Arbeitsstätten einschließlich Baustellen.
  • DGUV Regel 112-192: „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“
    → Sie erläutert die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) bzgl. des Einsatzes von Augen- und Gesichtsschutz, die u. a. für Schweißarbeiten wichtig sind. Außerdem beinhaltet die DGUV-Regel Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).

• Arbeitsstättenverordnung und ASR A3.4

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In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind ebenfalls Mindestvorgaben definiert, die die Beschäftigten auf Baustellen beim Einrichten und Betreiben ihrer Arbeitsstätte schützen sollen.

Mit der Technischen Regel ASR A3.4 „Beleuchtung“ wird die ArbStättV konkretisiert. Sie beinhaltet Beleuchtungsstärken, die in Lux (lx) angegeben werden. Lux gelten als Maß für den Lichtstrom, der auf eine Fläche auftrifft. Sie beschreiben den Lumenwert pro m2 und sind besonders wichtig bei der Auswahl geeigneter Baustrahler.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Grenzwerte für Baustellen gemäß ASR A3.4 gelten:

Tätigkeiten bzw. Orte Mindest-Lux-Wert
allgemeine Beleuchtung und auf Verkehrswegen 20 Lux
grobe Tätigkeiten (z. B. Erdarbeiten, Transport, Verlegen von Entwässerungsrohren) 50 Lux
normale Tätigkeiten (z. B. Montage von Fertigteilen, einfache Bewehrungsarbeiten, Stahlbeton- und Installationsarbeiten, Arbeiten in Tunneln) 100 Lux
feine Tätigkeiten (z. B. Oberflächenbehandlung, Verbindung von Tragwerkselementen) 200 Lux

Zusätzlich benötigen alle Bereiche auf der Baustelle eine Sicherheitsbeleuchtung von mindestens 1 Lux. Außerdem sollten besondere Gefahrenbereiche durch die Beleuchtung hervorgehoben werden, genauso wie Kreuzungen zwischen Fuß- und Fahrzeugverkehr. Hierfür ist z. B. das Nutzen anderer Lichtfarben oder einer höheren Beleuchtungsstärke geeignet.

In Anlehnung an die ASR A3.4 gibt auch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bestimmte Beleuchtungsstärken vor.

• BG BAU: Beleuchtung

Die Vorschriften der BG BAU zur Baustellenbeleuchtung sind ebenfalls abhängig von der jeweiligen Tätigkeit auf der Baustelle. So hat die BG BAU im Juli 2021 zum Thema „Künstliche Beleuchtung auf Baustellen“ den „Baustein – Allgemeines A 024“ veröffentlicht. Er enthält Erläuterungen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für eine ordnungsgemäße Baustellenbeleuchtung.

Für die Allgemeinbeleuchtung sind demnach folgende Werte einzuhalten:

Raum bzw. vorwiegende Tätigkeit Mittlere Beleuchtungsstärke E
Hochbau 20 Lux
Tiefbau 20 Lux
Stahl- und Metallbau 20 Lux
Gleisbau 50 Lux
Tunnelbau 100 Lux
Sanitär- und Sozialräume 200 Lux
Büroräume 500 Lux

Zur Beleuchtung auf bestimmten Teilflächen macht die BG BAU zusätzlich folgende Angaben:

Tätigkeiten Wartungswert der horizontalen Beleuchtungsstärke
Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen 500 Lux
grobe Montagearbeiten (z. B. Erdarbeiten, Hilfs- und Lagerarbeiten) 50 Lux
mittelfeine Montagearbeiten (z. B. Maurer-, Schal- und Installationsarbeiten) 100 Lux
feine Montagearbeiten (z. B. anspruchsvolle Montagen, Oberflächenbehandlung) 200 Lux

Allerdings müssen Bauleiter die Vorschriften zur Baustellenbeleuchtung nicht nur in der Theorie kennen, sondern auch in der Praxis anwenden können. Um stets die derzeit gültigen Vorgaben umzusetzen, müssen sich Verantwortliche regelmäßig über Neuerungen auf dem Markt und im Baurecht informieren.

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Der folgende Abschnitt gibt einige zusätzliche Tipps und Hinweise, worauf beim Thema Baustellenbeleuchtung nach Vorschrift zu achten ist.

Worauf ist bei der Baustellenbeleuchtung zu achten?

Bereich Tipps und Hinweise
Lichtplanung
  • Unterschiedliche Orte auf der Baustelle haben verschiedene Anforderungen an die Beleuchtung. Diesen Umstand insbesondere bei folgenden Bereichen berücksichtigen:
    • Innen- und Außenbereiche
    • Treppenhäuser
    • Verkehrswege
  • Folgende Probleme bei der Baustellenbeleuchtung vermeiden:
    • Blendungen
    • Schatten
    • störende Wechselwirkungen
    • unnötige Mehrfachbeleuchtungen
      → Lichtverschmutzung
  • Die Anlagen dürfen Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie den Baustellenverkehr nicht beeinträchtigen.
  • Bauarbeiten in der Nacht/im Dunkeln erfordern ggf. andere Beleuchtung als Arbeiten am Tag.
  • Ein Notstromkonzept entwickeln, durch das auch bei Stromausfall der Allgemeinbeleuchtung oder nachts eine Notbeleuchtung der Baustelle möglich ist (mindestens 1 Lux).
Auswahl der Geräte
  • Möglichst mobile Baustrahler oder andere Geräte nutzen.
    → Lassen sich bei Bedarf schnell an einen anderen Ort bringen.
  • Beim Einsatz von Kränen: Turmdrehkräne mit Kranbeleuchtung (LED) verwenden.
    → Achtung: Am Kranausleger oder Kranturm befestigte Leuchten benötigen besondere Aufnahme und Dämpfung, um Kranschwingungen zu reduzieren.
  • Auf den in Lumen (lm) angegeben Lichtstrom der Anlagen achten, nicht auf „Beleuchtungsstärke“ oder Watt-Zahlen der Geräte. Der Lichtstrom definiert die Helligkeit der Anlage, nicht die Beleuchtungsstärke!
  • Farbtemperatur des künstlichen Lichts sollte im besten Fall ca. 5.500 Kelvin (K) betragen.
    → Kommt dem natürlichen Sonnenlicht am nächsten.
    → Besonders wichtig bei Schreiner-, Innenausbauer- oder Malerarbeiten, wenn Farben oder Materialoberflächen beurteilt werden müssen.
  • Auf den Schutz der Anlagen achten. Kennziffer hierfür ist die IP-Schutzart (Ingress Protection, dt.: Eindring-Schutz), sie gibt den Graf des Gehäuseschutzes an.
    → Sollte mindestens IP 54 betragen, damit ist die Anlage geschützt vor Staub und Spritzwasser.
Montage und Installation
  • Beleuchtungsanlagen möglichst außerhalb des direkten Baugeschehens aufstellen.
  • Geräte so anordnen, dass sie die Baustelle ausreichend und gleichmäßig beleuchten. Dabei sollen sie nicht blenden oder Schlagschatten entstehen.
  • Bei Bauarbeiten innen: Gebäudeecke als Montageort für die Beleuchtung nutzen.
    → Es lassen sich mehrere Gebäudeseiten beleuchten und tote Winkel vermeiden.
    → Ggf. sind insgesamt weniger Leuchten notwendig.
  • Höhenverstellbares Stativ nutzen, um die Höhe der Anlage je nach Tageslicht anzupassen.
    → Verbesserung der Allgemeinbeleuchtung der Baustelle und geringere Blendgefahr.
    → Ggf. lassen sich mehrere Geschosse mit einem Gerät ausleuchten.

Drohen zudem optische Gefährdungen der Augen, etwa bei Schweißarbeiten, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzeinrichtungen zur Verfügung stellen, um seine Beschäftigten bei ihrer jeweiligen Tätigkeit zu schützen.

Als mögliche Maßnahmen kommen z. B. folgende Einrichtungen in Frage:

  • Arbeitsplätze mit Abschirmungen gegen Dritte
  • Ausrüstung von Sichtfenstern zur Beobachtung der Brennerflamme mit Schutzfilter
  • Einhalten von ausreichend großem Abstand zur Lichtquelle

Quellen: „Der Bauleiter“: Ausgabe 10/2020, „Abbruch- und Rückbauarbeiten in der Praxis“

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