Bau und Gebäudemanagement

Vom Neubau bis hin zum Umgang mit Bauschäden: Das Fachwissen aus dem Bereich Bau & Gebäudemanagement unterstützt Fachleute in Bauplanung, Hochbau, Tiefbau und Landschaftsbau. Ein Schwerpunkt liegt auf nachhaltigem und energieoptimiertem Bauen, einschließlich Photovoltaik-Lösungen. Die Beiträge behandeln auch Bau- und Architektenrecht sowie Facility Management, um Städten, Gemeinden, Sachverständigen, Hausverwaltungen, Maklern und Bauträgern im privaten und öffentlichen Sektor den Arbeitsalltag zu erleichtern.

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Brennstoffzellenheizungen erzeugen mittels Wasserstoff Strom und Wärme und sind somit eine nachhaltige Art zu heizen. Noch befinden sich die Heizungen aus Brennstoffzellen in der Markteinführungsphase, weshalb Nutzer mit vergleichsweise hohen Kosten rechnen müssen. Doch es gibt mehrere Förderungsprogramme.

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Seit August 2020 gilt die neue DIN 4109-5. Sie regelt den Schallschutz im Hochbau und erhöht die Mindestanforderungen aus Teil 1 der DIN-Norm. So ergeben sich ggf. neue Grenzwerte im Bauwesen, gleichzeitig ersetzt die DIN 4109-5 das bis dahin gültige Beiblatt 2 und sorgt z. B. für einen erhöhten Trittschallschutz.

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Drainagen dienen der planmäßigen Entwässerung des Bodens eines Bauwerks. Die DIN 4095 ist die für Dränanlagen gültige DIN-Norm und definiert Vorgaben zum Aufbau sowie zur fachgerechten Ausführung der Anlagen. Das sind die aktuellen Regelungen, die Bauleitungen, Planer und andere Verantwortliche beachten müssen.

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Ein Blower-Door-Test dient dazu, die Luftdichtheit eines Gebäudes zu messen und Luftundichtigkeiten in der Gebäudehülle zu erkennen. Seitdem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im November 2020 in Kraft getreten ist, gelten geänderte Vorgaben beim Blower-Door-Test bei der Messung der Luftdichtheit.

Seitdem die aktuelle Fassung der Flachdachrichtlinie aus dem Jahr 2016 die alte Fassung (2008) abgelöst hat, hat die Richtlinie weitere Anpassungen in den Jahren 2017, 2019 und 2020 erfahren. Welche Änderungen sich 2019 und 2020 ergeben haben, wie die Flachdachrichtlinie 2016 angepasst wurde und wie sie zu den DIN-Normen zur Abdichtung abzugrenzen ist, zeigt dieser Beitrag.

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Energieoptimiertes Bauen dient besonders dem Klima- und Umweltschutz. Aus dem gleichen Grund gilt eine CO2-Bepreisung von Gebäuden, für die die Eigentümer der Objekte verantwortlich sind. Die Bepreisung soll den Klimaschutz in Deutschland unterstützen und den Folgen der globalen Erwärmung entgegenwirken. Unternehmen aus dem Gebäude- und Immobiliensektor müssen die Kriterien sowie geltenden Gesetze zur CO2-Bepreisung kennen.

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Seit 01.01.2021 ist die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) kein verbindliches Preisrecht mehr. Die deutsche Bundesregierung war gezwungen, das Regelwerk an das europäische Recht anzupassen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Mitte 2019 entschieden hatte, dass die Vorgaben der HOAI zu verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen europäisches Recht verstößt. Diese Neuerungen müssen Architekten und Ingenieure nun beachten.

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Ein Baumangel liegt vor allem dann vor, wenn ein Bauobjekt nach der Fertigstellung nicht mit der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit übereinstimmt. In diesem Fall hat der Bauherr als Auftraggeber das Recht zur Nachbesserung durch das verantwortliche Bauunternehmen. Um Mängelansprüche geltend zu machen, muss sich der Bauherr an die gesetzlichen Vorgaben zum Baumangel halten und wissen, wie lange die dazugehörigen Verjährungsfristen andauern.

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Plant der Bauherr ein Bauvorhaben, erbringt die Bauleistung aber nicht selbst, muss er weitere Personen engagieren, die die notwendigen Arbeiten verrichten. Für das geplante Vorhaben kann der Bauherr z. B. einen Generalunternehmer beauftragen. Um rechtssicher zu arbeiten, ist ein Generalunternehmervertrag zwischen Bauherr und Generalunternehmer sinnvoll. Für den Vertragsabschluss sollten beide Parteien wissen, welche Inhalte sie im Vertrag behandeln sollten und an welche rechtlichen Regelungen sie sich halten müssen.

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Soll ein neues Bauvorhaben umgesetzt werden, wird von der zuständigen Gemeinde eine Baugenehmigung benötigt. Dabei kann es passieren, dass die Gemeinde nach der Genehmigung eine Veränderungssperre für das Gebiet verhängt, in dem das Vorhaben eigentlich geplant war. Ist eine solche Sperre aktiv, können dort keine weiteren Bauvorhaben realisiert werden. Deshalb ist es für Bauherren und Bauträger wichtig zu wissen, welche Bauvorhaben eine Gemeinde mit einer Veränderungssperre verhängen kann, wie lange eine solche Sperre anhält und ob der Bauherr ggf. Schadensersatzansprüche hat.