Bau und Gebäudemanagement

Vom Neubau bis hin zum Umgang mit Bauschäden: Das Fachwissen aus dem Bereich Bau & Gebäudemanagement unterstützt Fachleute in Bauplanung, Hochbau, Tiefbau und Landschaftsbau. Ein Schwerpunkt liegt auf nachhaltigem und energieoptimiertem Bauen, einschließlich Photovoltaik-Lösungen. Die Beiträge behandeln auch Bau- und Architektenrecht sowie Facility Management, um Städten, Gemeinden, Sachverständigen, Hausverwaltungen, Maklern und Bauträgern im privaten und öffentlichen Sektor den Arbeitsalltag zu erleichtern.

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Die DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ („WU-Richtlinie“) aus dem Jahr 2003 wurde umfassend überarbeitet. Die Neuausgabe ist im Dezember 2017 erschienen. Am Konzept der Richtlinie wurde wenig verändert, jedoch ist eine Vielzahl an Erfahrungen der letzten Jahrzehnte eingeflossen. So wurden Regelungen zu WU-Dächern aufgenommen sowie die Aussagen zur Planung ausgebaut. Die Hinweise zum Baustoff Beton wurden dagegen kaum überarbeitet.

Der Immobilienmarkt boomt seit Jahren und die kontinuierlich steigenden Preise machen die präzise Bewertung des Marktwertes einer Immobilie zu einer stark nachgefragten Dienstleistung. Um dabei höchste Qualität sicherzustellen, ist es ratsam, einen Sachverständigen für Immobilienbewertung hinzuzuziehen. Aber was genau zeichnet diesen Fachmann aus und wie geht er bei seiner Arbeit vor?

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Kein Bauvorhaben ohne Bauleiter: Er ist gemäß Bauordnung und weiteren Richtlinien zu bestellen. Der erste wichtige Schritt zur Bestellung ist die Bauleitererklärung. Entsprechende Vorlagen vereinfachen die Benennung eines Bauleiters. Doch wer kann Bauleiter werden und welche Voraussetzungen sind bei der Bauleiterbestellung zu beachten?

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Bauunternehmen haben die Möglichkeit, die Bezahlung der erbrachten Werkleistungen in Form von Teilzahlungen zu regeln, anstatt am Ende eine große Schlussrechnung zu verlangen. Dies erfolgt dann in mehreren Abschlagszahlungen, was sowohl für Unternehmer, als auch den Bauherrn Vorteile mitbringt. Doch wann werden Abschlagszahlungen fällig?

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Auf einer Baustelle arbeiten verschiedene Gewerke zusammen. Das Ziel dieser Arbeit ist jeweils individuell in einem Plan- und Bauvertrag festgehalten. Entspricht der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Abnahme nicht dem Soll-Zustand, liegen Mängel vor. Diese Mängel können wiederrum Folgeschäden nach sich ziehen und ziemlich ins Geld gehen – das und Haftungsansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer gilt es zu vermeiden. An dieser Stelle kommt bauliches Mängelmanagement ins Spiel. Was umfasst es? Wer ist verantwortlich und was müssen besonders Bauleiter und Architekten beachten?

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Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist eine grundlegende Verordnung zum Einsatz von Bauprodukten und Bauteilen. Sie konkretisiert die einzelnen Landesbauordnungen und soll die Umsetzung der länderspezifischen Vorgaben vereinfachen. Allerdings geht sie nicht nur auf baurechtliche Anforderungen ein, sondern z. B. auch auf Aspekte des Brandschutzes, Hygieneschutzes und der Barrierefreiheit. Worauf müssen Verantwortliche am Bau achten, um die Vorgaben ihrer jeweiligen MVV TB einzuhalten und welche Fassung gilt in welchem Bundesland?

Der Bautarif bezieht sich auf die Lohnstruktur und Entlohnung von Arbeitern auf Baustellen. Er umfasst die Festlegung der Stundenlöhne, Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit sowie besondere Zulagen für gefährliche oder besonders belastende Arbeiten. Die Festlegung des Bautarifs ist sowohl für Bauherren als auch für Bauunternehmen von großer Bedeutung, da sie sicherstellt, dass die Arbeitnehmer fair entlohnt werden und die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies trägt nicht nur zur Zufriedenheit und Motivation der Arbeiter bei, sondern auch zur Qualität und Effizienz des Bauprojekts.

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Mit der Bauabnahme erklärt der Auftraggeber, dass er eine Bauleistung als erledigt betrachtet. Was sich wie ein harmloser Schritt anhört, hat für Auftraggeber und Auftragnehmer weitreichende rechtliche Folgen. Umso wichtiger ist, dass beide Parteien, ihre Möglichkeiten und Rechte kennen und die Bauabnahme in einem Abnahmeprotokoll ausreichend dokumentieren.

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Risse in Mauerwerksbauten sind im Baugeschehen kaum zu vermeiden. Sie beeinträchtigen in der Regel nicht die Standsicherheit, möglicherweise aber die Gebrauchsfähigkeit und die Ästhetik. Um Risse instand zu setzen, stehen unterschiedliche Methoden zur Verfügung.

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Bei Rissen ist zunächst definitionsmäßig zu unterscheiden zwischen: putzgrundbedingten Rissen und Putzrissen. Mauerwerksrisse sind grundsätzlich putzgrundbedingte Risse. Ihre Ursache muss jedoch nicht zwingend bei der Wahl bzw. der Verarbeitung des Mauerwerks liegen. Die Ursachen von Rissen im Mauerwerk können auch sein: Mängel am Baugrund, Mängel an der Gründung oder konstruktive Mängel bzw. Schwachstellen des Bauwerks.