VOB 2019: Im Oktober wird eine neue Gesamtausgabe erscheinen

16.07.2019 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat eine Änderung der VOB/C beschlossen. Im Oktober 2019 soll daher eine Gesamtausgabe der VOB unter der Bezeichnung „VOB 2019“ veröffentlicht werden. Diese neue Ausgabe wird die überarbeiteten Teile der VOB/A und der VOB/C sowie die unveränderte VOB/B enthalten.

VOB 2019: Änderungen in VOB/A und VOB/C 

Die Gesamtausgabe VOB 2019 wird einige Neuerungen enthalten. Zum einen gibt es seit März 2019 Änderungen in der VOB Teil A zu beachten. Diese betreffen insbesondere die Auftragshöhen, wie im Beitrag „VOB Teil A Abschnitt 1 überarbeitet: Änderung betrifft freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung“ nachzulesen ist. 

In VOB Teil C hat der DAV Änderungen und Anpassungen in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) vorgenommen. Es gibt einige redaktionelle Anpassungen in den ATV. Fachtechnische Fortschreibungen betreffen insbesondere die folgenden ATV:

  • ATV DIN 18305 „Wasserhaltungsarbeiten“
  • ATV DIN 18318 „Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassung“
  • ATV DIN 18322 „Kabelleitungstiefarbeiten“
  • ATV DIN 18323 „Kampfmittelräumarbeiten“
  • ATV DIN 18325 „Gleisbauarbeiten“
  • ATV DIN 18332 „Naturwerksteinarbeiten“
  • ATV DIN 18336 „Abdichtungsarbeiten“
  • ATV DIN 18338 „Dachdeckungsarbeiten“
  • ATV DIN 18352 „Fliesen- und Plattenarbeiten“
  • ATV DIN 18354 „Gussasphaltarbeiten“
  • ATV DIN 18358 „Rollladenarbeiten“
  • ATV DIN 18360 „Metallbauarbeiten“
  • ATV DIN 18382 „Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV“
  • ATV DIN 18384 „Blitzschutzanlagen“

Neue ATV beschlossen 

Außerdem hat der Hauptausschuss Tiefbau (HAT) im DAV neue ATV beschlossen: 

  • ATV DIN 18327 „Brunnenbau- und Geothermiearbeiten“
  • ATV DIN 18328 „Abbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen“

Darüber hinaus diskutiert der Hauptausschuss Hochbau (HAH) im DAV über eine neue ATV, die „Schadstoffsanierungsarbeiten“ zum Thema haben soll. 

Das sind die drei Teile der VOB 

Die VOB setzt sich aus drei Teilen zusammen, die die Abwicklung von Bauleistungen regeln: 

  1. VOB Teil A: „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“
  2. VOB Teil B: „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“
  3. VOB Teil C: „Allgemeine technische Vertragsbedingungen“

Die VOB ist ein unumgänglicher Maßstab für die rechtssichere Ausarbeitung von Bauverträgen. Sie ist zwingend einzuhalten, wenn öffentliche Bauaufträge auszuführen sind. 

Eine kommentierte Darstellung aktueller rechtlicher Vorgaben nach VOB 2016 sowie wertvolle Tipps für die Baupraxis liefert das Handbuch „VOB und BGB am Bau“

Quellen: DVA, Beuth-Verlag

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