Was regelt die MVV TB? – Baubestimmungen, Bauprodukte und baulicher Brandschutz
03.06.2024 | Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist eine grundlegende Verordnung zum Einsatz von Bauprodukten und Bauteilen. Sie konkretisiert die einzelnen Landesbauordnungen und soll die Umsetzung der länderspezifischen Vorgaben vereinfachen. Allerdings geht sie nicht nur auf baurechtliche Anforderungen ein, sondern z. B. auch auf Aspekte des Brandschutzes, Hygieneschutzes und der Barrierefreiheit. Worauf müssen Verantwortliche am Bau achten, um die Vorgaben ihrer jeweiligen MVV TB einzuhalten und welche Fassung gilt in welchem Bundesland?
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die MVV TB? – Definition
- Was regelt die MVV TB? – Inhalt
- Baurechtliche Anforderungen und Regelungen
- MVV TB und Brandschutz
Was ist die MVV TB? – Definition
Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist eine Vorschrift zur Konkretisierung der Landesbauordnungen. Sie wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht und dient den Ländern als Grundlage zur Umsetzung der baurechtlichen Vorgaben in ihr jeweiliges Landesrecht. Die entsprechenden Landesbauordnungen definieren Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten. Um deren Inhalte noch weiter zu konkretisieren, gibt es für jedes Bundesland eine eigene MVV TB. Sie tragen teils unterschiedliche Namen und sind zu verschiedenen Zeitpunkten verfasst worden.
Hintergrund: Insgesamt gibt es 16 Landesbauordnungen, die sich an der Musterbauordnung (MBO) orientieren. Aufgrund einer Novellierung im Jahr 2016 wurden die damaligen „Technischen Regeln zur Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken, für Bauarten und Bauprodukte“ in der MVV TB zusammengeführt. Zu beachten ist, dass die Länder teilweise Änderungen an der MVV vornehmen und die einzelnen Verordnungen somit ggf. mit unterschiedlichem Stand vorliegen.
Für eine bessere Übersicht hier der aktuelle Stand zur Umsetzung der MVV TB nach Bundesländern:
Bundesland | Umsetzungsstand der MVV TB |
Baden-Württemberg | VwV TB, seit 12.12.2022 |
Bayern | BayTB von November 2023 |
Berlin | VV TB Bln vom 12.01.2024 |
Brandenburg | VV TB vom 24.05.2023 |
Bremen | BremVVTB, seit 27.01.2022 |
Hamburg | VV TB mit Hamburger Deckblatt vom 24.10.2023 |
Hessen | H-VV TB vom 01.08.2023 |
Mecklenburg-Vorpommern | VV TB M-V vom 05.01.2023 |
Niedersachen | VV TB Niedersachsen vom 15.12.2023 |
Nordrhein-Westfalen | VV TB NRW von Oktober 2023 |
Rheinland-Pfalz | VV TB Rheinland-Pfalz vom 27.07.2023 |
Saarland | VV TB Saarland von April 2023 |
Sachsen | VwV TB Sachsen vom 05.12.2023 |
Sachsen-Anhalt | VV TB Sachsen-Anhalt vom 25.05.2023 |
Schleswig-Holstein | VV TB SH, seit 19.09.2022 |
Thüringen | ThürVVTB, seit 14.11.2022 |
Stand: Juni 2024
Ein entscheidendes Organ zur Einhaltung der MVV TB ist die Bauleitung. Sie sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten und ist somit u. a. dafür verantwortlich, dass die technischen Baubestimmungen der jeweiligen VV TB befolgt werden.
Wann gilt die MVV TB?
Die derzeit aktuellste Fassung der MVV TB (Ausgabe 2023/1) wurde im April 2023 veröffentlicht. Das DIBt hatte das Einvernehmen aller Länder zur Veröffentlichung der Fassung 2023/1, die als MVV TB 2022/1 angehört wurde, zum 14. April 2023 eingeholt. Dadurch wurde das Veröffentlichungsverfahren für die aktuelle MVV TB abgeschlossen und die Länder konnten anschließend die Inhalte der MVV TB 2023/1 in ihr Landesrecht umsetzen.
Was regelt die MVV TB? – Inhalt
Die MVV TB regelt verschiedene technische Baubestimmungen und Anforderungen an Bauprodukte. Hierfür enthält sie alle Normen und Richtlinien, die für die aufgelisteten Bauprodukte und Bauarten wichtig sind.
Inhaltlich gliedert sich die MVV TB in vier Teile, die wie folgt aufgebaut sind:
Abschnitt | Inhalt |
Teil A | Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke beachtet werden müssen |
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Teil B | Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den Anforderungen aus Abschnitt A gelten |
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Teil C | Technische Baubestimmungen für Bauarten sowie für Bauprodukte, die keine CE-Kennzeichnung aufweisen |
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Teil D | Bauprodukte, für die keine Verwendbarkeitsnachweise notwendig ist |
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Hinzu kommen 18 Anhänge der MVV TB, die folgende Themen behandeln:
Anhang | Thema | Stand |
Anhang 1 | Anforderungen an die Planung, Bemessung und Ausführung von nachträglichen Bewehrungsanschlüssen mit eingemörtelten Bewehrungsstäben | Mai 2020 |
Anhang 2 | Anforderungen an die Planung, Bemessung und Ausführung von Verankerungen in Beton mit einbetonierten oder nachträglich gesetzten Befestigungsmitteln | Oktober 2021 |
Anhang 3 | Anforderungen an die Planung, Bemessung und Ausführung von Verankerungen in Mauerwerk mit nachträglich gesetzten Befestigungsmitteln | Mai 2020 |
Anhang 4 | Bauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnung der Klassen, Verwendung von Bauprodukten und Anwendung von Bauarten | November 2022 |
Anhang 5 | WDVS mit EPS, Sockelbrandprüfverfahren | Juni 2016 |
Anhang 6 | Hinterlüftete Außenwandbekleidungen | Juni 2021 |
Anhang 7 | Anforderungen an Feststellanlagen | Juli 2017 (gestrichen in der MVV TB 2019/1) |
Anhang 8 | Anforderungen an bauliche Anlagen bzgl. des Gesundheitsschutzes (ABG) | April 2022 |
Anhang 9 | Textile Bodenbeläge | August 2020 |
Anhang 10 | Anforderungen an bauliche Anlagen bzgl. der Auswirkungen auf Boden und Gewässer (ABuG) | April 2022 |
Anhang 11 | WDVS mit ETA nach ETAG 004 | Mai 2019 |
Anhang 12 | Anwendungsregeln für nicht lasttragende verlorene Schalungsbausätze und -systeme sowie Schalungssteine für die Erstellung von Ortbeton-Wänden | Oktober 2021 |
Anhang 13 | Richtlinie über Rollladenkästen (RokR) | September 2021 |
Anhang 14 | Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung (TR TGA) | April 2022 |
Anhang 15 | Produkte für die Abdichtung von Bauwerken (mindestens erforderliche Leistungen) | November 2019 |
Anhang 16 | Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie) | November 2020 |
Anhang 17 | Richtlinie über die Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Auffangvolumen bis 1000 Liter (StawaR) | September 2020 |
Anhang 18 | Verwendung von normalentflammbaren Verglasungen in Außenwänden (ohne Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohl- oder Lufträumen und Fassaden) | Juli 2022 |
Stand: Juni 2024
Baurechtliche Anforderungen und Regelungen
Nach § 85a Abs. 1 MBO dürfen die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte sowie andere Anlagen und Einrichtungen durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Die MVV TB erfüllt diesen Zweck und geht insbesondere auf folgende Themen näher ein:
- Planung, Bemessung sowie Ausführung baulicher Anlagen und ihrer Teile
- Merkmale und Leistungen von Bauprodukten in bestimmten baulichen Anlagen oder ihren Teilen
- Verfahren für die Feststellung der Leistung eines Bauproduktes, das nicht das CE-Zeichen nach Bauproduktenverordnung trägt
- Zulässige und unzulässige besondere Verwendungszwecke für Bauprodukte
- Festlegungen von Klassen und Stufen, die Bauprodukte für bestimmte Verwendungszwecke aufweisen sollen
- Voraussetzungen für die Abgabe der Übereinstimmungserklärung für nicht harmonisierte Produkte
- Angaben zu nicht harmonisierten Bauprodukten sowie zu Bauarten, die eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses bedürfen
- Art, Inhalt und Form der technischen Dokumentation
Dabei sind in der MVV TB nur solche Punkte enthalten, die in jedem Fall eingehalten werden müssen, um die bundesweiten Vorgaben der MBO zu erfüllen. Sie erstrecken sich allerdings auch auf andere Bereiche des Bauwesens, z. B. den Brandschutz.
MVV TB und Brandschutz
Der Brandschutz spielt in der MVV TB ebenfalls eine zentrale Rolle. Die Technischen Baubestimmungen konkretisieren die Anforderungen an den baulichen Brandschutz i. S. d. MBO. So gelten für alle baulichen Anlagen folgende Grundanforderungen (gemäß § 3 MBO i. V. m. § 14 MBO):
Sie müssen so angeordnet, errichtet, verändert und Instand gehalten werden, dass
- der Entstehung von Bränden vorgebeugt wird,
- eine Brandausbreitung (von Feuer und Rauch) vermieden wird,
- bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist und
- wirksame Löscharbeiten am Gebäude möglich sind.
In den weiteren Unterabschnitten geht die MVV TB noch auf folgende Bereiche des baulichen Brandschutzes ein:
- Zugänglichkeit baulicher Anlagen
- Brandverhalten und Feuerwiderstandsfähigkeit von Teilen baulicher Anlagen
- Tragende und aussteifende Bauteile
- Außen- und Trennwände
- Brandwände und Wände, die anstelle von Brandwänden zulässig sind
- Decken und Dächer
- Treppen und notwendige Treppenräume
- Notwendige Flure und offene Gänge
- Fahrschachtwände und Fahrschachttüren für Aufzüge
- Installationsschächte und -kanäle, Systemböden sowie elektrische Betriebsräume
- Anlagen und Bauprodukte der Technischen Gebäudeausrüstung
- Bauliche Anlagen zur Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff
- Garagen und Sonderbauten
Da die Vorgaben der MVV TB für einen intakten baulichen Brandschutz so umfangreich sind, sollten sich Sicherheits- und Brandschutzverantwortliche rechtzeitig über alle wichtigen rechtlichen Anforderungen informieren.
Veranstaltungsempfehlung
Passend zur MVV TB und dem Brandschutz gibt es z. B. die Live-Online-Seminarreihe „Brandschutz-Fachgespräche“. Sie besteht aus vier jeweils dreistündigen Seminaren, die sich mit aktuellen Entwicklungen und rechtlichen Neuerungen im Brandschutz beschäftigen.
Alternativ kann auch eine entsprechende Auffrischung für Brandschutzbeauftragte dabei helfen, sich über aktuelle Änderungen zu informieren. Damit vertiefen die Verantwortlichen ihr Fachwissen und stellen sicher, dass alle Regelungen des (baulichen) Brandschutzes berücksichtigt werden.
Quellen: „Handbuch Brandschutzvorschriften“, „Sicherheitshandbuch Brandschutz“, „Die neue Arbeitsstättenverordnung“, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)