Cybergrooming: Künftig ist durch Änderung im Strafgesetzbuch der bloße Versuch strafbar
10.07.2019 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Cybergrooming, also sexuelle Belästigung von Minderjährigen im Internet, gewinnt in Zeiten der Digitalisierung an Bedeutung, weil Kinder und Jugendliche vermehrt digitale Dienste nutzen. Um den Schutz vor Kindesmissbrauch zu verbessern, hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt: Künftig soll bereits der Versuch von Cybergrooming strafbar sein.
Was ist Cybergrooming? – Definition
Cybergrooming beschreibt das gezielte Anbahnen sexuellen Kontakts durch Erwachsene mit Minderjährigen im Internet. Es handelt sich um einen langfristig und strategisch angelegten Prozess, der anhand unterschiedlicher Handlungen den sexuellen Übergriff auf Kinder und Jugendliche vorbereitet.
Versuch von Cybergrooming soll strafbar werden
Um Mädchen und Jungen besser vor sexuellen Übergriffen im Internet zu schützen, hat das Bundeskabinett am 26. Juni 2019 eine Gesetzesverschärfung auf den Weg gebracht: Künftig soll der bloße Versuch von Cybergrooming unter Strafe gestellt werden. Die aktuelle Rechtslage sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren vor, wenn ein Erwachsener im Internet sexuellen Kontakt zu einem Kind oder einem Jugendlichen anbahnt (§ 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB).
Steht der Täter jedoch unwissentlich mit einem Elternteil oder einem Ermittler in Verbindung, entspricht das aktuell keiner Straftat. Gemäß § 176 Abs. 6 StGB ist der Versuch von Cybergrooming sogar ausdrücklich nicht strafbar. „Das ändern wir jetzt und erfassen auch diese Fälle“, sagt Bundesjustizministerin Katarina Barley gegenüber dem SPIEGEL.
Die Einführung dieser sog. Versuchsstrafbarkeit sei bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen gewesen und von der Unionsfraktion seit Längerem gefordert worden. Im nächsten Schritt wird der Kabinettsentwurf im deutschen Bundestag beraten.
Wie und wo passiert Cybergrooming?
Cybergrooming ereignet sich überall dort, wo Täter anonym bleiben und gleichzeitig eine enge Bindung mit einem potenziellen Opfer eingehen können. Das betrifft ganz normale Apps wie Instagram und YouTube, aber auch digitale Spiele. Hier haben Täter die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum engen Kontakt zu Mädchen bzw. Jungen aufzubauen und sie/ihn in eine Abhängigkeitsbeziehung zu bringen. Am Beispiel der digitalen Spiele kann gut veranschaulicht werden, wie Cybergrooming abläuft:
Cybergrooming im Kontext digitaler Spiele
Schritt 1
Digitale Spiele und ihre Gemeinschaften üben auf pädophile Menschen einen besonderen Reiz aus, weil sie hier zahlreich auf minderjährige Spielende treffen und keine Alters- oder Personenverifikation vorweisen müssen. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt problemlos, weil das erste gemeinsame Interesse ja bereits vorhanden ist. Das begünstigt eine entspannte und vertrauensvolle Atmosphäre im Chat, was für Cybergrooming entscheidend ist.
Schritt 2
Der Täter sucht sich ein Mädchen oder einen Jungen heraus, der/dem er besondere Aufmerksamkeit zukommen lässt, was Kinder und Jugendliche oft als schmeichelnd empfinden. Möglicherweise ergibt sich für die/den Minderjährige(n) auch ein Spielvorteil durch den engen Kontakt. Über Wochen wird dann eine enge Bindung aufgebaut, indem in gemeinsamen Gesprächen vielfältige Themen aus der Lebenswelt des Kindes/Jugendlichen aufgegriffen werden. Das Profil des Opfers gibt meist schon genug persönliche Informationen preis, sodass es Tätern leicht fällt, „Gemeinsamkeiten“ zu finden.
Schritt 3
Dann kommt der wesentliche Moment des Cybergroomings: Der Täter fängt an, mit dem Mädchen bzw. dem Jungen Geheimnisse zu teilen. Schafft ein Kind oder Jugendlicher in dieser Phase den Absprung nicht, gerät es in eine Abhängigkeitsbeziehung. Und hat der Täter erst einmal Geheimnisse in Form von Chatprotokollen oder gar Nacktbildern vorliegen, befindet sich die/der Minderjährige in einem Erpressungskreislauf, bei dem die geforderten Grenzüberschreitungen immer weiter zunehmen.
In dieser Phase ziehen sich die meisten Opfer von Cybergrooming aus ihrer gewohnten Lebenswelt zurück, weil sie ein Geheimnis tragen. Außenstehende wie Eltern oder Pädagogen könnten das als Zeichen deuten, näher hinzuschauen. Hierfür müssen sie jedoch die möglichen Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung kennen.
Prävention von Cybergrooming: Was können Pädagogen und Eltern tun?
Um präventiv gegen die Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet vorzugehen, sollten Eltern und Pädagogen
- Minderjährige über das Thema Cybergrooming aufklären und ihnen aufzeigen, wie Täter vorgehen, damit sie von sich aus skeptisch werden, wenn ihnen ein Kontakt im Internet komisch erscheint,
- das Kind bzw. die/den Jugendlichen anweisen, den Kontakt sofort abzubrechen, sobald die Fragen im Chat unangenehm werden,
- das Kind bzw. die/den Jugendlichen bitten, Screenshots zur Beweissicherung zu machen und sofort Eltern oder eine andere Vertrauensperson (wie Lehrerinnen und Lehrer) zu informieren,
- Minderjährige darüber aufklären, welche Gefahren drohen, wenn sie/er sich alleine mit einem Kontakt aus dem Internet trifft.
Wichtig ist, dem Kind oder Jugendlichen ganz klar zu vermitteln, dass es nicht seine/ihre Schuld ist.
Quellen: Die Bundesregierung, spiegel.de, „Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen“