Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) – Was ist das und wer kann sie nutzen?
24.06.2024 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Um jungen und erwachsenen Menschen mit Behinderungen gleiche Teilhabechancen zu ermöglichen, können sie die sog. Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) nutzen. Dieses Beratungsangebot ist von den Leistungsträgern und -erbringern unabhängig und soll die Betroffenen über ihre Rechte und Ansprüche informieren. Welche Aufgaben die EUTB konkret übernimmt und warum die Beratung wichtig ist, zeigt dieser Beitrag.Inhaltsverzeichnis
- Was ist die EUTB?
- Was macht die EUTB? – Aufgaben
- Warum ist die EUTB wichtig?
- Wer finanziert die EUTB?
- Wo gibt es EUTB-Beratungsstellen?
Was ist die EUTB?
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist ein Angebot für Menschen mit diagnostizierter oder drohender Behinderung und ihre Angehörigen. Es dient der Aufklärung der Betroffenen über ihre Rechte auf Rehabilitation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und versteht sich als niedrigschwelliges Beratungsangebot. Die EUTB richtet sich sowohl an Erwachsene als auch an Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer (drohenden) Behinderung Anspruch auf Leistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) haben.
Genauer soll die EUTB Menschen mit Behinderung dabei helfen, im Rahmen der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX ihren Unterstützungsbedarf eigenständig zu formulieren und ihre Interessen selbst zu vertreten. Hierfür kann die EUTB-Beratung bereits vor der Beantragung konkreter Leistungen genutzt werden – zusätzlich zum Beratungsanspruch durch die Rehabilitationsträger. Die EUTB fungiert stets unabhängig von den Leistungsträgern und -erbringern und soll diese sinnvoll ergänzen, nicht ersetzen.
Gesetzliche Grundlage der EUTB ist § 32 SGB IX. Sie wurde mit der Reform des SGB IX zum 1. Januar 2018 eingeführt und soll die EUTB als neue Form der Beratungsstellen etablieren.
Was macht die EUTB? – Aufgaben
Hauptaufgabe der EUTB ist die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach dem SGB IX für Menschen mit (drohender) Behinderung. Dazu gehören insbesondere folgende Leistungen:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- Besondere Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Jedes Beratungsangebot der EUTB soll sich an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen einer Person orientieren. Hierfür gibt es ein eigenes Leitbild, das den Regeln der Barrierefreiheit folgt und die Betroffenen dazu ermutigen soll, selbstbestimmt Entscheidungen für ihre gesellschaftliche Teilhabe zu treffen.
In der Praxis kann die EUTB z. B. folgende Fragen beantworten:
- Wie beantrage ich die Anerkennung einer Schwerbehinderung?
- Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
- Kann und soll ich (bewilligte) Teilhabeleistungen als persönliches Budget organisieren?
- Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann ich nutzen, um meinen aktuellen Beruf zu behalten?
- Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für mich, um weiterhin ein Auto nutzen zu können?
Nicht angeboten werden Rechtsberatungen und Begleitungen von Widerspruchsverfahren oder Klagen. Dennoch nimmt die EUTB eine wichtige Rolle in der Inklusion ein.
Warum ist die EUTB wichtig?
Die EUTB ist wichtig, da sie ein wesentliches Element zur Selbstbestimmung von Menschen mit (drohender) Behinderung ist. In der Beratung lernen sie ihre Rechte und Möglichkeiten zur Rehabilitation und Teilhabe kennen, um eigenständig Entscheidungen für ihr Leben treffen zu können.
Das beginnt bereits im Schulalter, wenn Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf Unterstützung benötigen. Hier kann die EUTB dabei helfen, gleichberechtigt Bildungsangebote (z. B. den Besuch einer allgemeinbildenden Schule) wahrzunehmen. Um die Inklusion an Schulen voranzutreiben, sind jedoch nicht nur die Beratungsstellen und Leistungsträger gefragt, sondern auch die Schulen selbst. Eine ausgeklügelte Schulsozialarbeit hilft bei der Koordination mit Kinder- und Jugendhilfen, um Schülerinnen und Schülern mit Behinderung die gleiche Teilhabe zu ermöglichen.
Aber auch für Erwachsene gibt es passende Beratungsangebote, etwa zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitssuche, Berufsvorbereitung, berufliche Aus- und Weiterbildung etc.).
Wer finanziert die EUTB?
Für Betroffene und ihre Angehörigen ist die EUTB ein kostenloses Angebot. Finanziert wird es mithilfe von jährlichen Zuschüssen des Bundes in Höhe von 65 Millionen Euro (seit 2023). Die Zuschüsse dienen der Finanzierung der nötigen Personal- und Sachausgaben für Administration, Vernetzung, Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit der Beratungsangebote.
Wo gibt es EUTB-Beratungsstellen?
Jedes Bundesland besitzt spezielle Beratungsstellen, die EUTB in der Nähe anbieten. Eine Übersicht gibt es z. B. im Beratungsatlas der Fachstelle EUTB. Die Betroffenen können selbst entscheiden, welche Beratungsstelle sie aufsuchen – es gibt keine örtlichen Beschränkungen. Allerdings sind manche Zuständigkeiten in den Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt, weshalb es sich empfiehlt, eine EUTB-Beratungsstelle im eigenen Bundesland zu nutzen.
Vor der Reformierung des SGB IX gab es sog. Gemeinsame Servicestellen der Reha-Träger. Diese wurden 2018 gestrichen, müssen aber weiterhin Beratungsangebote in miteinander vernetzten Ansprechstellen liefern (§ 12 Abs. 1 Satz 3 SGB IX).
Wie viele EUTB gibt es?
Derzeit gibt es in Deutschland rund 500 EUTB-Angebote, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert werden. Sie klären Menschen mit Behinderung über mögliche Rehabilitations- und Teilhabeleistungen auf – sowohl Erwachsene als auch Kinder und ihre Eltern.
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Quellen: Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Rehadat