Infektionsschutz Kita – Mit diesen 7 Tipps die Übertragung von Infektionen vermeiden

31.03.2025 | Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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In Kitas, Kindergärten und Schulen kommen viele Menschen auf engem Raum zusammen. Infektionskrankheiten können sich hier besonders leicht ausbreiten. Umso wichtiger ist es, bei Betreuern und Kindern ein hygienebewusstes Verhalten zu fördern. Mit diesem 7-Punkte-Plan reduzieren Kita-Leiter eine Ausbreitung von Infektionen.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Infektionsschutz: Wie kann man sich in der Kita vor Krankheiten schützen?
  2. Infektionswege: So werden Infektionen übertragen
  3. Für die Hygiene relevante Bereiche in der Kita
  4. Belehrung und Unterweisung zum Infektionsschutz in Kitas

Infektionsschutz: Wie kann man sich in der Kita vor Krankheiten schützen?

Gerade in der Kita verbreiten sich Infektionen rasend schnell, weil Betreuer und Kinder in einem noch engeren Kontakt miteinander stehen, als es zum Beispiel in der Schule der Fall ist. Um die Gruppe vor Infektionskrankheiten wie der Influenza oder Magen-Darm-Infektionen schützen zu können, müssen präventive Maßnahmen getroffen werden. Das schreibt auch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor.

Die folgenden sieben Punkte sollen eine Orientierung geben, wie eine Übertragung von Infektionen vermieden werden kann:  

  1. Wasch- und Toilettenräume müssen mit Einmalhandschuhen (möglichst puderfrei), Seifenspendern und Händedesinfektionsmitteln ausgestattet sein. 
  2. Offene Wunden dürfen ausschließlich mit Handschuhen behandelt werden.
  3. Wenn Angestellte Kinder waschen oder ihre Windeln wechseln, müssen Einmalhandschuhe getragen werden. Die Hände müssen danach zusätzlich desinfiziert werden. 
  4. Allen Beschäftigten müssen entsprechende Pflegemittel zur Haut- und Händedesinfektion zur Verfügung stehen. 
  5. Die größte „Gefahrenquelle“ bleiben die Kleinen selbst. Die pädagogischen Fachkräfte sollten den Kindern deshalb ein hygienebewusstes Verhalten beibringen, wie etwa das richtige Händewaschen und Niesen.
  6. Die Kita-Leitung muss die Mitarbeitenden alle zwei Jahre gemäß § 34 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterweisen.
  7. Es muss ein Hygieneplan erstellt werden, der Maßnahmen zur Hygiene und Desinfektion enthält.
Auch Dokumente wie Wiederzulassungstabellen unterstützen bei der Einhaltung des Infektionsschutzes in Kitas.

Infektionswege: So werden Infektionen übertragen

Nur wenn die Erwachsenen und Kinder wissen, wie Infektionen übertragen werden, können sie sich entsprechend schützen.

Folgende Übertragungsmöglichkeiten gelten für Bakterien, Viren und Pilze: 

  • direkter Kontakt mit verunreinigten Gegenständen (Schmierinfektion)
  • Aufnahme von keimbehafteten Speisen oder Getränken
  • die Luft (Tröpfchen) 
  • Kontakt von Mensch zu Mensch (Händedruck, Umarmung)
  • Kontakt zu Tieren (Zoonosen)
  • Vektoren (zum Beispiel Insekten)

Für die Hygiene relevante Bereiche in der Kita

Bevor die Kita-Leitung Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionsübertragungen treffen kann, muss der Ist-Zustand analysiert werden.

In Kindertagesstätten sollten insbesondere die hygienische Bedingungen in folgenden Bereichen genauer untersucht werden: 

  • Gruppen- und Spielräume wie Kuschelecken und Krabbelbereiche
  • Ruhe- und Schlafräume  
  • Küche, Essenszubereitung, Essensausgabe 
  • Garderoben 
  • Sanitärräume 
  • Turn- und Gymnastikräume 
  • Putzmittelräume, Reinigungsutensilien

Auch solch hygienerelevanten Themen wie Tierhaltung, Erste-Hilfe oder Umgang mit Spielsachen sollten bei der Analyse besondere Beachtung finden. 

Belehrung und Unterweisung zum Infektionsschutz in Kitas

Leitungen von Kindertagesstätten oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen sind gemäß IfSG für die Sicherung der Hygiene verantwortlich. Dazu gehört einerseits eine kindgerechte Hygiene- und Gesundheitserziehung. Maßnahmen wie Projektarbeit und pädagogische Spiele sollen den Kindern eine gesunde Lebensweise näher bringen.

Andererseits müssen Kita-Leitungen regelmäßige Belehrungen und Unterweisungen für die Angestellten durchführen. Hierzu gehört mindestens eine Belehrung über die Infektions- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in der Kita. Beschäftigte, die mit Lebensmitteln arbeiten, benötigen zusätzlich eine Belehrung zur Lebensmittelhygiene nach § 43 IfSG.

 Tipp: Bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Infektionsschutz in Kitas helfen Nachschlagewerke und Fachpublikationen.

Quelle: „Hygienemanagement in Bildungseinrichtungen“

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