Kopfläuse bei Kindern: Meldepflicht und andere Vorgaben für Schulen und Kitas
31.03.2025 | T. Reddel – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Inhaltsverzeichnis
- Meldepflicht Kopfläuse nach Infektionsschutzgesetz
- Wiederzulassung eines Kindes nach Kopflausbefall
- Kopfläuse: Ansteckung ist direkt und indirekt möglich
- Kopfläuse bei Kindern erkennen: Symptome
Meldepflicht Kopfläuse nach Infektionsschutzgesetz
Werden bei einem Kind oder Jugendlichen Kopfläuse festgestellt, unterliegen Schulen, Kitas und Erziehungsberechtigte sowie das Gesundheitsamt gewissen Pflichten, zum Beispiel Meldepflichten.
Diese Vorgaben sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt und umfassen folgende Regelungen:
Betroffene | Pflichten bei Kopfläusen nach IfSG |
Verpflichtungen der Eltern |
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Verpflichtungen der Schule/Kita |
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Verpflichtungen des Gesundheitsamts |
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Wichtig ist, dass die drei Instanzen eng zusammenarbeiten, um zu vermeiden, dass sich die Parasiten ausbreiten. Insbesondere Schulen, Kitas und andere Gemeinschaftseinrichtungen benötigen ein entsprechendes Hygienemanagement, um den gesetzlichen Vorgaben des IfSG gerecht zu werden. In einem solchen Konzept definieren die Einrichtungen unter anderem den korrekten Umgang mit Kopfläusen und Erkrankungen.
Wiederzulassung eines Kindes nach Kopflausbefall
Das Robert-Koch-Institut gibt Empfehlungen zur Wiederzulassung nach einem Kopflausbefall in Schulen, Kitas und anderen Gemeinschaftseinrichtungen.
Demnach dürfen betroffene Kinder unter folgenden Voraussetzungen wieder zur Schule oder Kita gehen:
- Es erfolgte eine Erstbehandlung mit einem geeigneten Mittel (Pedikulozid).
- Die Haare wurden sorgfältig mit einem Läusekamm ausgekämmt.
Mögliche Vorgehensweisen
- Die Erziehungsberechtigten bestätigen der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung, dass die Behandlung des Kopflausbefalls sachgemäß durchgeführt wurde.
- Die Leitung der Einrichtung verlangt von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Attest, das die Lausfreiheit bestätigt.
Kopfläuse: Ansteckung ist direkt und indirekt möglich
Kopfläuse werden von Mensch zu Mensch oder auch von Tier zu Mensch übertragen. Die Ansteckung ist auf zwei Wegen möglich:
Direkte Ansteckung | Haar-zu-Haar-Kontakt |
Indirekt | Kämme, Mützen, Schals, Fahrradhelme oder Ähnliches |
Kopfläuse bei Kindern erkennen: Symptome
Erwachsene wie Erziehungsberechtigte und pädagogische Fachkräfte können Kopfläuse anhand folgender Symptome erkennen:
- Kleine bewegliche dunkle Punkte auf der Kopfhaut oder ihre Nissen
→ Nicht mit Haarschuppen verwechseln
→ Nissen lassen sich im Gegensatz zu Schuppen nicht abschütteln - Juckreiz (häufig alle vier bis sechs Stunden)
- Hellrote, quaddelartige Papeln und entsprechendes Kratzen mit Krustenbildung
- Möglicherweise bakterielle Superinfektion in Form eines Ekzems
Unter Umständen ist es für Beschäftigte ohne medizinisches Hintergrundwissen nicht ganz einfach, diese Anzeichen zu beurteilen und korrekt einzuordnen. Daher sollten Angestellte in Schulen und Kitas eine Liste der Merkmale von Kopfläusen anfertigen, zum Beispiel als Merkblatt. Dieses können sie als Anhang dem Hygieneplan belegen. So haben sie alle nötigen Informationen zum Umgang mit Kopfläusen bei Kindern und ihre Meldepflichten griffbereit.
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Quellen: „Hygienemanagement in Bildungseinrichtungen“, Infektionsschutzgesetz