Neues Kita-Qualitätsgesetz: Mehr Geld für Sprachförderung, Kindertagespflege und Co.

20.08.2024 | T. Reddel – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Das Kita-Qualitätsgesetz geht in die nächste Runde: Am 1. Januar 2025 tritt die zweite Fassung des Gesetzes in Kraft. Damit will der Bund den Ländern bis Ende 2026 erneut rund vier Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in Kitas voranzutreiben. Was ändert sich für Kita-Leitungen, Erzieherinnen und Erzieher?

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist das neue Kita-Qualitätsgesetz? – Definition
  2. Kita-Qualitätsgesetz: Entwurf und aktuelle Beschlüsse
  3. Inhalt und geplante Änderungen
  4. Hintergrund: Kita-Qualitätsgesetz ersetzt Gute-KiTa-Gesetz

Was ist das neue Kita-Qualitätsgesetz? – Definition

Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (kurz „Kita-Qualitätsgesetz“) soll die Qualität der Kindertagesbetreuung deutschlandweit weiterentwickeln. Hierfür unterstützt der Bund die Länder mit Finanzhilfen. Wofür diese konkret genutzt werden, legen beide Seiten in speziellen Verträgen fest.

Für 2025 und 2026 stellt die Bundesregierung etwa vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das Geld soll themenspezifisch eingesetzt werden, um einheitliche Qualitätsstandards in allen Kitas zu erreichen und eine gleichwertige Kindertagesbetreuung in Deutschland zu ermöglichen.

Kita-Qualitätsgesetz: Entwurf und aktuelle Beschlüsse

Das Kita-Qualitätsgesetz ist die Fortsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“ von 2019 bis 2022. Der erste Gesetzentwurf wurde im August 2022 beschlossen und galt von Januar 2023 bis Dezember 2024. Nun gibt es zweite Fassung vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026. Damit ist es bereits das dritte Gesetz zum Ausbau der Betreuungsqualität in deutschen Kitas.

Grundlage für die aktuellen Änderungen ist das sogenannte „Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe“, das im Oktober 2024 verabschiedet wurde. Darin werden nicht nur das Kita-Qualitätsgesetz geändert, sondern auch das Finanzausgleichsgesetz, das SGB VIII und das Ganztagsförderungsgesetz. Details zu den geplanten Inhalten des Kita-Qualitätsgesetzes enthält der folgende Abschnitt.

Was besagt das neue KiTa-Gesetz? – Inhalt und geplante Änderungen

Das angepasste Kita-Qualitätsgesetz enthält (wie bisher) sieben Bereiche, die als „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“ bezeichnet werden. Die Länder dürfen die Bundesmittel nur für diese Bereiche nutzen.

Zu den sieben Handlungsfeldern gehören:

Handlungsfeld Details gemäß neuem Kita-Qualitätsgesetz
Bedarfsgerechte Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote in der Kindertagesbetreuung
  • Bedarfsplanung datenbasiert, rechtzeitig und kontinuierlich durchführen
  • inklusive Förderung aller Kinder
  • Öffnungszeiten bedarfsgerecht ausweiten
Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Ausfallzeiten oder Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit angemessen berücksichtigen
Qualifizierte Fachkräfte gewinnen und halten (ab 2025/2026 Pflicht)

Kita-Leitungen stärken
Bedarfsgerechte, ausgewogene und nachhaltige Verpflegung sowie ausreichende Bewegung
  • Verpflegung nach fachlich anerkannten Qualitätsstandards
Sprachförderung/sprachliche Bildung (ab 2025/2026 Pflicht)
  • Förderung insbesondere von Kindern in herausfordernden Lebenslagen
Kindertagespflege stärken  

Für diese Themen will das Gesetz bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in deutschen Kitas erzielen.

Neu: verpflichtende Handlungsfelder für Kitas

Zwar kommen mit dem neuen Kita-Qualitätsgesetz keine weiteren Handlungsfelder hinzu. Neu ist jedoch, dass alle Länder ab 2025 in zwei Bereiche investieren müssen: die Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie die sprachliche Förderung der Kinder. 

Ausnahme: Maßnahmen, die nicht zu den genannten Themenbereichen gehören und bis einschließlich 31. Dezember 2024 vertraglich festgelegt wurden, dürfen bis Ende 2025 fortgesetzt werden.

Die beiden verpflichtenden Handlugsfelder sollen die Verlässlichkeit der Kita-Betreuung für Eltern, Kinder und Fachkräfte sichern, aber auch die Teilhabechancen der Kinder erhöhen. Denn sprachliche Kompetenzen haben einen erheblichen Einfluss auf den eigenen Bildungsweg und den Einstieg ins Berufsleben. Das gilt insbesondere für Kinder aus sozial schwachen oder bildungsbenachteiligten Familien. Deshalb ist eine frühe Sprachförderung in der Kita wichtig.

→ Das Problem: Bislang erfolgt die Sprachförderung in deutschen Kitas teils sehr unterschiedlich. Nicht alle Einrichtungen nutzen standardisierte Tests, um den aktuellen Sprachstand der Kinder zu dokumentieren. Auch vorstrukturierte Programme zur Sprachförderung kommen noch nicht flächendeckend zum Einsatz. Daher verpflichtet die Neufassung des Kita-Qualitätsgesetzes explizit in die sprachliche Bildung zu investieren.

An dieser Stelle sind auch die Kita-Leitungen sowie die Erzieherinnen und Erzieher gefragt: Sie müssen mit Sprachauffälligkeiten bei Kindern professionell umgehen können und erkennen, wann sie welche Fördermaßnahmen einsetzen müssen.

Hintergrund: Kita-Qualitätsgesetz ersetzt Gute-KiTa-Gesetz

Das Kita-Qualitätsgesetz ist nicht das erste Gesetz, das die Qualität und Teilhabe in Kitas vorantreiben soll. Bereits im Jahr 2018 beschloss die Bundesregierung das Gute-KiTa-Gesetz. Es stellte den Ländern von 2019 bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Betreuung in Kitas voranzutreiben. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung sah jedoch eine Fortsetzung dieses Gesetzes vor. So wurde das Gute-KiTa-Gesetz zum 1. Januar 2023 durch das Kita-Qualitätsgesetz abgelöst, das in einer zweiten Fassung bis Ende 2026 fortgeschrieben wird.

Die Erkenntnisse aus den bisherigen Maßnahmen des Gute-KiTa-Gesetzes sollen dabei helfen, die Kita-Förderung noch effektiver zu gestalten. Deshalb wurde zum Beispiel das Thema Sprachförderung im neuen Gesetz stärker berücksichtigt, da hier noch keine bundesweit einheitliche Förderung besteht. So soll das Kita-Qualitätsgesetz den Einrichtungen künftig mehr Geld für Förderangebote in diesem Bereich ermöglichen.

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Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)Bundestag

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