Neues Kita-Qualitätsgesetz: Mehr Geld für Sprachförderung, Kindertagespflege und Co.
20.08.2024 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Frühkindliche Bildung ist wichtig – und Kitas spielen dabei eine große Rolle. Um deren Fördermöglichkeiten auszubauen, trat am 1. Januar 2023 das neue Kita-Qualitätsgesetz in Kraft. Damit will die Bundesregierung den Ländern bis Ende 2024 vier Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um die Weiterentwicklung der Kitas voranzutreiben. Zusätzlich ist ein drittes Kita-Qualitätsgesetz ab 2025 geplant. Welche Änderungen bringt das aktuelle Gesetz für Kita-Leitungen, Erzieherinnen und Erzieher mit sich?Inhaltsverzeichnis
- Was ist das neue Kita-Qualitätsgesetz? – Definition
- Kita-Qualitätsgesetz: Entwurf und aktuelle Beschlüsse
- Inhalt und geplante Änderungen
- Hintergrund: Kita-Qualitätsgesetz ersetzt Gute-KiTa-Gesetz
Was ist das neue Kita-Qualitätsgesetz? – Definition
Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (kurz „Kita-Qualitätsgesetz“) soll die Qualität der Kindertagesbetreuung deutschlandweit weiterentwickeln. Hierfür stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel von vier Milliarden Euro zur Verfügung, von denen die Länder mehr als 50 % erhalten sollen.
Das Geld soll insbesondere in folgende Bereiche investiert werden:
- Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte
- Ausstattung der Kitas
- Gesundheit, Ernährung und Bewegung der Kinder
- Sprachförderung
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung bis zum Ende der derzeitigen Legislaturperiode bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in deutschen Kitas erreichen. So soll eine gleichwertige Kindertagesbetreuung im ganzen Land ermöglicht werden.
Kita-Qualitätsgesetz: Entwurf und aktuelle Beschlüsse
Bereits am 24.08.2022 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum neuen Kita-Qualitätsgesetz. So gelten die geplanten Änderungen des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes von 2018 bereits zum 1. Januar 2023. Weitere Anpassungen im Finanzausgleichsgesetz treten in Kraft, sobald alle Länder und die Bundesregierung die Verträge gemäß § 4 Abs. 2 des Kita-Qualitätsgesetzes geändert haben.
Update
Im August 2024 beschloss das Bundeskabinett einen Entwurf für ein drittes Kita-Qualitätsgesetz von 2025 bis 2026. Es soll das derzeitige zweite Gesetz fortsetzen und fokussiert sich unter anderem auf die Fachkräftegewinnung und -sicherung in Kitas. Genauer plant der Bund, dass künftig jedes Bundesland mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ergreifen muss.
Der vom Kabinett beschlossene Entwurf muss jedoch erst das reguläre Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Es soll ab dem 1. Januar 2025 gelten.
Inhalt und geplante Änderungen
Für die Inhalte des Kita-Qualitätsgesetzes ist eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen zuständig. Sie tagte Ende August 2022 das erste Mal und stellte dort entsprechende Maßnahmen vor. Darüber hinaus berät sie sich regelmäßig mit Fachpersonen von Verbänden, Gewerkschaften und Elternvertretungen.
Das neue Kita-Qualitätsgesetz ab 2023 enthält sieben Schwerpunkte, die in der Kinderbetreuung in Deutschland künftig stärker ausgebaut werden sollen (sog. „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“). Hierzu gehören folgende Themen:
- Bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung
→ Fokus auf inklusive Förderung und bedarfsgerechte Ausweitung der Öffnungszeiten - Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
→ Personalmangel in Kitas verringern - Stärkung der Kita-Leitungen
- Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung (Neu)
- Sprachförderung bzw. sprachliche Bildung (Neu)
- Stärkung der Kindertagespflege (Neu)
Die drei letzten Punkte wurden im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes neu eingeführt, die übrigen waren bereits Bestandteil des sog. „Gute-KiTa-Gesetzes“. Mit diesem Fokus müssen die Länder ihre geplanten Kita-Fördermaßnahmen in 2023 und 2024 auf die oben genannten Bereiche ausrichten. Maßnahmen in anderen Feldern bedürfen einer besonderen Begründung.
Ein Aspekt, den die Bundesregierung im Rahmen des neuen Qualitätsgesetzes besonders betont, ist der Ausbau der Sprachförderung. Daher geht der folgende Abschnitt näher auf die geplanten Maßnahmen in diesem Bereich ein.
Kita-Qualitätsgesetz: Sprachförderung
Die sprachlichen Kompetenzen von Kindern haben einen erheblichen Einfluss auf ihren weiteren Bildungsweg und ihren Einstieg ins Berufsleben. Das gilt insbesondere für Kinder aus sozial schwächeren oder bildungsbenachteiligten Familien. Daher ist eine frühzeitige Sprachförderung in der Kita wichtig.
Gleichzeitig erfolgt die Sprachförderung in deutschen Kitas teils sehr unterschiedlich. So nutzen bislang nur einige Einrichtungen standardisierte Tests zur Dokumentation des aktuellen Sprachstands ihrer Kinder. Ebenso werden vorstrukturierte Programme zur Sprachförderung noch nicht flächendeckend genutzt.
Daher soll das Kita-Qualitätsgesetz an dieser Stelle ansetzen, indem es den Ländern finanzielle Mittel zum Ausbau der Sprachförderung in Kitas zur Verfügung stellt. An dieser Stelle sind auch die Kita-Leitungen sowie ihre Erzieherinnen und Erzieher gefragt: Sie müssen fachgerecht mit Sprachauffälligkeiten bei Kindern umgehen und erkennen können, welche Fördermaßnahmen wann sinnvoll sind.
Neben der Sprachförderung enthält das Kita-Qualitätsgesetz neue Regelungen zur Finanzierung bzw. zu den Beitragszahlungen für Kitas.
Beitragszahlungen an Kitas
Die Höhe der Kita-Beiträge von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten ändert sich durch das Kita-Qualitätsgesetz zwar nicht. Allerdings sollen die bisherigen Beitragsentlastungen im Rahmen des Gute-Kita-Gesetztes fortgesetzt werden können. Voraussetzung ist, dass die Länder weiterhin mindestens 50 Prozent der finanziellen Mittel für die oben genannten sieben Handlungsfelder nutzen.
Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII sind die Länder zur Staffelung der Kostenbeiträge verpflichtet. Hier soll das Kita-Qualitätsgesetz die Beitragszahlung sozial gerechter gestalten. Dafür sind bundesweit verpflichtende Staffelungskriterien für Kita-Beiträge geplant, die bislang nur beispielhaft im SGB VIII genannt sind.
Konkret sind damit folgende Kriterien gemeint:
- Einkommen
- Anzahl der Geschwister
- Betreuungszeiten
Unabhängig davon sollen Familien mit geringem Einkommen, die zum Beispiel Sozialleistungen, Kinderzuschläge oder Wohngeld erhalten, in Zukunft bundesweit keine Beiträge zahlen müssen. Auch bereits laufende Projekte zur Entlastung der Eltern bei den Beitragszahlungen in den Ländern dürfen fortgesetzt werden. Neu geplante Maßnahmen ab 2023 sollen jedoch vorrangig der Qualitätsentwicklung in den Kitas vor Ort dienen und weniger einer Entlastung bei den Beitragszahlungen.
Hintergrund: Kita-Qualitätsgesetz ersetzt Gute-KiTa-Gesetz
Das Kita-Qualitätsgesetz ist bereits das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Im Jahr 2018 beschloss die Bundesregierung das Gute-KiTa-Gesetz. Es stellte den Ländern von 2019 bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Betreuung in Kitas voranzutreiben. Im Koalitionsvertrag ist jedoch auch eine Fortsetzung dieses Gesetzes geplant. Daher wurde das Gute-KiTa-Gesetz zum 1. Januar 2023 vom Kita-Qualitätsgesetz abgelöst.
Die Erkenntnisse durch die bisherigen Maßnahmen des Gute-KiTa-Gesetzes sollen dabei helfen, die Kita-Förderung noch effektiver zu gestalten. Deshalb wurde zum Beispiel das Thema Sprachförderung im neuen Gesetz stärker berücksichtigt, da hier noch keine bundesweit einheitliche Förderung besteht. So soll das Kita-Qualitätsgesetz den Einrichtungen künftig mehr Geld für Förderangebote in diesem Bereich ermöglichen.
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Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Bundestag, Bundesrat