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EmpCo Richtlinie erklärt: Neue Regeln für Umweltaussagen ab 2026

08.09.2026 | L. Gschnitzer – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Empco Richtlinie: Grüne Glasflasche mit Korken auf einem Eichenblatt, umgeben von handgezeichneten grünen Symbolen für Bio-Qualität – Herz, Biene, Kamille, Recycling-Zeichen und '100% Organic'-Banner, auf weißem Hintergrund.
© Masarik – stock.adobe.com

Öko, klimaneutral oder nachhaltig: Mit solchen Begriffen werben bislang viele Unternehmen, ohne sie zu belegen. Für Verbraucher ist kaum erkennbar, welche tatsächliche Umweltleistung sich dahinter verbirgt. Das ändert sich nun mit der EmpCo Richtlinie, die ab dem 27. September 2026 in Deutschland gilt. Was sie genau beinhaltet, wer betroffen ist und was Unternehmen jetzt tun sollten, lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die EmpCo-Richtlinie?
  2. Wann tritt die EmpCo-Richtlinie in Kraft?
  3. Für wen gilt die EmpCo Richtlinie?
  4. Was sind die Inhalte der EmpCo-Richtlinie?
  5. Was ist die „schwarze Liste“ der EmpCo Richtlinie?
  6. Was sollten Unternehmen jetzt tun?
  7. FAQ: häufige Fragen zur EmpCo Richtlinie

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie soll Verbraucher vor Greenwashing schützen und ihnen nachhaltige Kaufentscheidungen ermöglichen. Ziel ist es, dass Unternehmen ihre Umweltaussagen belegen und irreführende Kommunikationspraktiken stoppen müssen.

Bei der EmpCo Richtlinie handelt es sich dabei um eine Änderung von zwei bestehenden EU-Richtlinien:

→ Die Abkürzung EmpCo steht für die englische Kurzbezeichnung der Richtlinie „Empowering consumers“.

Wann tritt die EmpCo-Richtlinie in Kraft?

Auf EU-Ebene ist die EmpCo Richtlinie am 26. März 2024 in Kraft getreten. In Deutschland erfolgte die nationale Umsetzung am 19. Februar 2026 über zwei Gesetze:

Ab dem 27. September 2026 müssen betroffene Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten die neuen Vorgaben umsetzen.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Etappen im Überblick:

Datum

Etappe

6. März 2024

Veröffentlichung im EU-Amtsblatt

26. März 2024

Inkrafttreten der Richtlinie

19. Februar 2026

Umsetzung in deutsches Recht

27. März 2026

Frist zur Umsetzung in nationales Recht für alle EU-Mitgliedsstaaten

27. September 2026

Neue Vorschriften gelten verbindlich in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedsstaaten

Wichtig: Die EmpCo-Richtlinie sieht keine Übergangsfrist vor. Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Regeln unmittelbar.

Für wen gilt die EmpCo Richtlinie?

Die EmpCo Richtlinie betrifft alle Unternehmen, die in der Europäischen Union Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen (B2C) und mit Umwelt-, Klima- oder Nachhaltigkeitsaussagen kommunizieren.

Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Was sind die Inhalte der EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie greift an zwei Stellen. So verschärft sie die Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel in der Werbung. Außerdem führt sie neue Informationspflichten zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates ein.

Was ist verboten?

Folgende Praktiken sind ab dem 27. September 2026 nicht mehr zulässig:

  • Allgemeine Umweltaussagen ohne entsprechenden Nachweis (zum Beispiel „umweltfreundlich“, „ökologisch“ oder „biologisch abbaubar“)
  • Nachhaltigkeitssiegel, die nicht von anerkannten Zertifizierungen oder Behörden ausgegeben werden
  • Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teilaspekt betreffen
  • Werbeaussagen zu Produkten, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen und neutrale, geringe oder positive Umwelteffekte versprechen
  • Umweltbezogene Zukunftsversprechen ohne Nachweis (zum Beispiel „klimaneutral bis 2030“)
  • Hervorhebung gesetzlich vorgeschriebener Produkteigenschaften als Besonderheit (zum Beispiel Nichtverwendung gesetzlich verbotener Stoffe)

Was bleibt erlaubt?

Die Richtlinie verbietet nicht das Werben mit Nachhaltigkeit. Sie verlangt nur, dass Aussagen wahr und belegbar sind.

Zudem bleiben anerkannte Nachweise und Siegel weiterhin zulässig, wie das EU Ecolabel oder der Blaue Engel.

Neue Informationspflichten

Unternehmen müssen Verbraucher künftig bereits vor dem Kauf transparent über folgende Angaben informieren:

  • Verfügbarkeit und Dauer von Software-Updates
  • mögliche Leistungseinbußen durch Software-Updates (zum Beispiel kürzere Akkulaufzeit)
  • mögliche Funktionseinschränkungen bei Nutzung von Ersatzteilen oder Zubehör anderer Hersteller
  • Verfügbarkeit, Kosten und Bestellverfahren für Ersatzteile
  • Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht
  • Bestehen einer freiwilligen Herstellergarantie, sofern diese länger als die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren läuft

Was ist die „schwarze Liste“ der EmpCo Richtlinie?

Die „schwarze Liste“ ist der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Es handelt sich dabei um eine Liste von Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern, die immer als unzulässig gelten – unabhängig vom Einzelfall.

Der Unterschied zu anderen Werbeaussagen: Normalerweise muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Werbeaussage tatsächlich irreführend ist. Bei den Praktiken auf der „schwarzen Liste“ entfällt diese Prüfung.

Mit der EmpCo Richtlinie kommen folgende neue Einträge zur „schwarzen Liste“ hinzu:

Nummer

verbotene Praktik in der schwarzen Liste“

Nr. 2a

unzulässiges Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels

Nr. 4a

nicht nachweisbare allgemeine Umweltaussage

Nr. 4b

unwahre Angabe zur Reichweite einer Umweltaussage

Nr. 4c

Aussagen zu Umweltauswirkungen bei Kompensation von Treibhausgasemissionen

Nr. 10a

Darstellung gesetzlicher Produktanforderungen als Besonderheit eines Angebots

Nr. 23d

irreführende Angaben zur Softwareaktualisierung, Haltbarkeit und Reparierbarkeit

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Um EmpCo-Konformität im Unternehmen bis zum 27. September 2026 umzusetzen, können folgende Schritte helfen:

  1. Alle Umweltaussagen auf Produktverpackungen, Website, Social Media, Katalogen sowie Firmen- und Produktnamen im Unternehmen erfassen.
  2. Jede Aussage mit einem Beleg abgleichen. Fehlt der Nachweis, muss die Aussage konkretisiert oder gestrichen werden.
  3. Prüfen, ob verwendete Siegel und Nachweise auf anerkannten Zertifizierungen beruhen.
  4. Einen Freigabeprozess für die Nachhaltigkeitskommunikation erstellen, an dem idealerweise Marketing, Nachhaltigkeits- bzw. Umweltbeauftragte und die Rechtsabteilung beteiligt sind.

Veranstaltungsempfehlung

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Jetzt informieren.

FAQ: häufige Fragen zur EmpCo Richtlinie

Wie lässt sich die EmpCo-Richtlinie zusammenfassen?

Die EmpCo Richtlinie verschärft die Anforderungen an Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern. So verlangt sie Nachweise für Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“, verbietet Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierung und führt neue Informationspflichten zu Reparierbarkeit, Haltbarkeit und Software-Updates ein.

Was bedeutet EmpCo-Konformität?

Eine Umweltaussage ist dann EmpCo-konform, wenn sie nicht nur wahr, sondern auch belegbar ist. Unternehmen müssen statt pauschaler Formulierungen wie „umweltfreundlich“, konkrete und überprüfbare Aussagen treffen.

Wo finde ich die EmpCo-Richtlinie als PDF?

Der vollständige, amtliche Richtlinientext ist auf EUR-Lex verfügbar: Richtlinie (EU) 2024/825 im EU-Amtsblatt. Dort lässt sich die Richtlinie auch als PDF herunterladen.

Worin unterscheidet sich die EmpCo Richtlinie von der Green-Claims-Richtlinie?

Die EmpCo Richtlinie und die Green-Claims-Richtlinie befassen sich beide mit dem Thema Greenwashing. Dennoch unterscheiden sie sich voneinander:

  • Die EmpCo-Richtlinie setzt auf Verbote und Informationspflichten. Sie ist bereits in nationales Recht umgesetzt und gilt ab dem 27. September 2026.
  • Die Green-Claims-Richtlinie sollte zusätzlich eine verpflichtende Vorab-Prüfung von Umweltaussagen einführen. Allerdings liegt das Verfahren seit 2025 auf Eis. Ob und in welcher Form die Richtlinie weiterverfolgt wird, ist offen (Stand September 2026).

Quellen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400825https://www.umweltpakt.bayern.de/management/fachwissen/425/empco-richtliniehttps://commission.europa.eu/document/download/3c257883-bb2a-4dd9-a6dc-501d587bb34f_en?filename=faq-empowerting-consumers-gtd.pdfhttps://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/43/VO.html