Kommunale Wärmeplanung: Ab wann wird sie gemäß Wärmeplanungsgesetz Pflicht?
22.05.2026 | J. Morelli / S. Horsch – Online Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Wenn Klimawandel und die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung immer drängender werden, rückt die „kommunale Wärmeplanung“ in den Fokus der politischen und öffentlichen Aufmerksamkeit. Diese Methode zielt darauf ab, die Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden effizienter, umweltfreundlicher und zukunftssicher zu gestalten. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Bedeutung, die Herausforderungen und die Potenziale der kommunalen Wärmeplanung.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist kommunale Wärmeplanung? – Wärmeplanungsgesetz und Methodik
- Die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung zur Erreichung nationaler Klimaschutzziele
- Herausforderungen und Lösungsansätze: Wärmeplan, Förderung und Finanzierung
- Fazit – Wärmepläne für eine unabhängige und nachhaltige Zukunft
Was ist kommunale Wärmeplanung? – Wärmeplanungsgesetz und Methodik
Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, bei dem Städte und Gemeinden ein Konzept für die lokal-regionale Wärmeversorgung entwickeln – mit dem Wärmeplanungsgesetz („Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“) wurde nun der Grundstein für eine rechtliche Pflicht dazu gelegt. Dieses Gesetz berücksichtigt verschiedene energetische Aspekte, wie die Reduzierung des Energieverbrauchs, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und die Optimierung der bestehenden Wärme- und Energie-Infrastruktur. Ziel ist es, eine nachhaltige, effiziente und kosteneffektive Wärmeversorgung zu gewährleisten – und dazu sind kommunale Wärmeplanung samt individuell erstellen Wärmeplänen Schlüsselelement.
Das Wärmeplanungsgesetz legt bundesweit verbindliche Umsetzungsfristen fest:
- Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen,
- Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028.
- Kommunen unter 100.000 Einwohnern, deren Wärmeplanung mit Bundesmitteln gefördert wurde, profitieren von einer Sonderregelung: Für sie gilt gemäß der WPG-Novelle vom 23. Dezember 2025 eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2026.
Der Bund arbeitet zudem an weiteren Vereinfachungen: Für Kommunen unter 15.000 Einwohnern soll der Planungsaufwand um rund 80 Prozent reduziert werden.
Der bundesweite Umsetzungsstand zeigt deutliche Fortschritte: Anfang 2025 arbeiteten rund 47 Prozent aller deutschen Gemeinden aktiv an ihrer kommunalen Wärmeplanung. Weitere Kommunen haben sie bereits abgeschlossen.
Damit leben inzwischen über 60 Prozent der Bevölkerung in Städten und Gemeinden, die konkret an Strategien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung arbeiten. Die Erstellung eines Wärmeplans dauert im Durchschnitt rund 18 Monate und kostet etwa 3,79 Euro pro Einwohner.
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Die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung zur Erreichung nationaler Klimaschutzziele
Mit über 50 Prozent Anteil am gesamten Endenergieverbrauch ist die Wärmeversorgung in Deutschland einer der Hauptverursacher des CO2-Ausstoßes. Das rührt daher, dass rund 80 Prozent der Wärmeenergie durch fossile Brennstoffe geliefert wird – und diese wiederrum größtenteils importiert werden. Diese Importe haben sich aufgrund geopolitischer Krisen in den letzten 24 Monaten erheblich verteuert – was letztendlich auch bei jedem Endverbraucher deutlich spürbar wurde.
Wie der Titel „Kommunale Wärmeplanung“ bereits deutlich macht, sieht der Bund in Relation zur Bundesebene eine Mikroebene als Schlüsselfaktor. Denn die Anforderungen und Bedürfnisse einer jeden Region an die Wärmeversorgung sind gleichsam wie die infrastrukturellen und finanziellen Voraussetzungen grundverschieden. Und ein ganz entscheidender Punkt dabei ist es, anhand von Wärmeplänen den Ist-Zustand zu ermitteln sowie mit einem maßgeschneiderten Maßnahmenpaket die effizienteste Lösung zu forcieren.
Deshalb ist die Wärmeplanung auf kommunaler Ebene aus mehreren Gründen von entscheidender Bedeutung:
- Klimaschutz: Durch die Reduzierung des Energieverbrauchs und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien trägt die kommunale Wärmeplanung maßgeblich zum regionalen und als ganzheitliches Projekt zum nationalen Klimaschutz bei.
- Energieeffizienz: Eine durch Wärmeplan optimierte Wärmeversorgung führt zu einem geringeren Energieverbrauch und somit zu niedrigeren Kosten für die Bürgerinnen und Bürger – je nach Region könnte es zu nicht unerheblichen Preissenkungen kommen.
- Lokale Wertschöpfung: Die Nutzung lokaler Energiequellen und Technologien fördert die regionale Wirtschaft, schafft Arbeitsplätze und verkürzt die Lieferketten.
- Versorgungssicherheit: Eine gut geplante Wärmeversorgung ist weniger anfällig für externe Einflüsse wie beispielsweise Preisschwankungen bei fossilen Brennstoffen.
Herausforderungen und Lösungsansätze: Wärmeplan, Förderung und Finanzierung
Die Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung ist mit verschiedenen Herausforderungen verbunden. Dazu gehören technische, finanzielle und regulatorische Hürden. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, sind innovative Lösungsansätze gefragt:
- Technologische Innovationen: Die Entwicklung und Integration neuer Technologien, wie Wärmepumpen, Fernwärmenetze oder solarthermische Anlagen, sind entscheidend.
- Finanzierung und Förderung: Kommunen benötigen Zugang zu finanziellen Ressourcen und Förderprogrammen, um die notwendigen Investitionen tätigen zu können.
- Bürgerbeteiligung: Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess ist essentiell, um Akzeptanz und Unterstützung für die Maßnahmen zu gewährleisten.
- Politische Rahmenbedingungen: Klare gesetzliche Vorgaben und Anreizsysteme sind notwendig, um die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung zu fördern.
Vor allem in puncto Förderung ergriff der Bund Initiative: Verbesserte Förderung für kommunale Wärmepläne lobte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits Anfang November 2022 aus, das wurde anhand der Novelle der Kommunalrichtlinie möglich gemacht. Darin wurde ein neuer Förderschwerpunkt auf die Kommunale Wärmeplanung im Allgemeinen und im Speziellen auf die Erstellung von Wärmeplänen gelegt.
Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 lief die direkte Projektförderung über die Kommunalrichtlinie für kommunale Wärmepläne aus. Seither stellt der Bund den Ländern im Zeitraum 2024 bis 2028 insgesamt 500 Millionen Euro über den Finanzausgleich zur Verfügung, die über die Landeshaushalte an die Kommunen fließen.
Für den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen steht zudem die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) des BAFA zur Verfügung: Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein neues, einheitliches BEW-Merkblatt mit aktualisierten technischen Anforderungen und Verfahrensregelungen.
→ Seit dem 1. April 2026 sind die Förderung von Transformationsplänen über die BEW entfallen, da diese nach dem WPG ohnehin verpflichtend sind. Förderfähig bleiben weiterhin Machbarkeitsstudien sowie Transformationspläne für industrielle Prozesswärmenetze.
(Vgl. hierzu „Verbesserte Förderung für kommunale Wärmepläne“)
Fazit – Wärmepläne für eine unabhängige und nachhaltige Zukunft
Die kommunale Wärmeplanung ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und resilienteren Zukunft. Sie bietet die Möglichkeit, die Wärmeversorgung auf lokaler Ebene zu verändern, zu stabilisieren und nicht zuletzt zu vergünstigen. Sie kann darüber hinaus einen wichtigen Beitrag dazu liefern, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Klimaschutz voran zu bringen.
Der regulatorische Rahmen befindet sich weiterhin im Wandel: Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), dessen Regierungsentwurf im Mai 2026 vorliegt, soll die bisherige Pflicht zum Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizungstausch entfallen. Die kommunale Wärmeplanung selbst bleibt davon unberührt – das Wärmeplanungsgesetz gilt als eigenständiges Gesetz weiter und behält seine Fristen und Anforderungen.
Trotz der Herausforderungen, die mit der Erstellung eines Wärmeplans, bzw. eines individuell ausgearbeiteten Konzepts zur jeweiligen kommunalen Wärmeplanung verbunden sind, bieten sich durch innovative Technologien, finanzielle Förderungen und die aktive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger große Chancen für Städte und Gemeinden, ihre Energieversorgung zukunftsfähig zu gestalten.
Quellen: Wärmeplanungsgesetz, Verbesserte Förderung für kommunale Wärmepläne; BAFA, Merkblatt zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), BBSR, „Status quo der kommunalen Wärmeplanung"