Treibhausgasminderungsquote 2026: Grundlagen, Entwicklungen und neue Anforderungen

30.06.2026 | C. Wilhelm – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Treibhausgasminderungsquote: Nahaufnahme eines Auto-Auspuffs, aus dem Abgase austreten.
© olando – stock.adobe.com

Die Treibhausgasminderungsquote ist ein klimapolitisches Instrument, das Mineralölunternehmen dazu verpflichtet, die Emissionen, die ihre Kraftstoffe verursachen, schrittweise zu senken. Im April 2026 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf „zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ angenommen. Dieser sieht vor, dass die THG-Quote bis zum Jahr 2040 in einzelnen Schritten auf 65 Prozent angehoben werden soll.

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundlagen der Treibhausgasminderungsquote
  2. THG-Quote: Aktuelle und zukünftige Entwicklungen
  3. Neue Anforderungen und Perspektiven
  4. Weitere Regelungen zur THG-Quote
  5. Wie werden E-Fahrzeuge und alternative Kraftstoffe angerechnet?
  6. Umsetzung und Nachweisführung
  7. Fazit
  8. FAQ – häufige Fragen zur Treibhausgasminderungsquote

Grundlagen der Treibhausgasminderungsquote

Die Treibhausgasminderungsquote soll finanzielle Anreize schaffen und den Umstieg auf eine nachhaltige Mobilität unterstützen. Sie wird vor allem im Zusammenhang mit dem Verkehrssektor relevant, wo der Ausstoß von Emissionen vergleichsweise hoch ist.

Über § 37a Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden Unternehmen, die als Mineralölkonzerne fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen, dazu verpflichtet, ihren CO2 Ausstoß zu reduzieren. Wenn ihnen dies nicht möglich ist, können sie die nötigen Einsparungen in Form von THG-Zertifikaten am Markt kaufen. Die rechtliche Grundlage für diesen Quotenhandel über die Übertragung der Verpflichtung auf Dritte ist in § 37a Abs. 6 im BImSchG verankert.

Wer beispielsweise ein E-Auto fährt, verursacht weniger Emissionen. Die Einsparungen, die auf diese Weise entstehen, werden als THG-Quote zertifiziert und können an betroffene Unternehmen verkauft werden, damit diese die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

So wird es auch in wirtschaftlicher Hinsicht unter anderem für Unternehmen mit eigener Ladeinfrastruktur oder E-Flotte interessant, die Quotenerlöse zu nutzen und gleichzeitig ihre ESG-Kriterien (Environmental, Social and Governance) zu optimieren.

THG-Quote: Aktuelle und zukünftige Entwicklungen

Im April 2026 hat der Bundestag eine umfassende Reform der THG-Quote beschlossen:

  • Eine der wichtigsten Neuerungen ist die intensivere Förderung erneuerbarer Kraftstoffe mit nicht-biogenem Ursprung. Hierzu gehören beispielsweise grüner Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe. 
  • Zudem wurden die Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsnachweise verschärft, um Missbrauch und Betrug noch besser vorzubeugen.
  • Außerdem werden sich die Vorgaben in Bezug auf die Ladeinfrastruktur verändern: Ab Januar 2028 wird die Integration von Strom aus Biogasanlagen ausgeweitet. 

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Neue Anforderungen und Perspektiven

Die Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote wird für weitreichende Veränderungen am Kraftstoffmarkt sorgen. Den rechtlichen Rahmen für die kommenden Entwicklungen bildet die europäische RED-III-Richtlinie, die die Vorgaben für erneuerbare Energien in allen Verkehrsbereichen noch einmal verschärft.

Ein besonderer Fokus liegt unter anderem auf der Technologieoffenheit, die den Übergang von fossilen Importen hin zu Wertschöpfung in der Bioenergie- und Wasserstoffwirtschaft weiter beschleunigen soll.

Bereits geschlossene Verträge zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Partnern werden ab 2027 wirksam.

Weitere Regelungen zur THG-Quote

Daneben umfasst das Gesetzespaket weitere Maßnahmen, die sowohl den Fuhrpark als auch die Kraftstofflandschaft beeinflussen. Hierzu gehören:

  • Die Schutzsortenregelung für E5, über die Kraftstoff mit 5 Prozent Bioethanol weiterhin für Bestandsflotten verfügbar bleibt. Allerdings müssen Tankstellen E5 nicht mehr anbieten. Dieser Aspekt könnte den Vertrieb erneuerbarer Kraftstoffe vereinfachen.
  • Fahrzeuge, die rein elektrisch fahren, sollten in Zukunft komplett von der Pflicht, eine Umweltplakette zu tragen, befreit werden.
  • Der europäische REPowerEU-Plan sieht vor, die Rolle von Biomethan zu stärken. Für die Industrie soll zudem der Einbezug von zwei Terawattstunden biogenen Wasserstoffs geprüft und umgesetzt werden.

Wie werden E-Fahrzeuge und alternative Kraftstoffe angerechnet?

Die Gesetzesreform hat in Bezug auf die Anrechnung der verschiedenen Erfüllungsoptionen für neue Gegebenheiten gesorgt. 

Elektromobilität und Ladestrom bleiben eine wichtige Säule. Welche Kriterien für die gesetzliche Anrechnung von Strom auf die THG-Quote berücksichtigt werden können, wurde über die 38. BImSchV (Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderungsquote) festgelegt: Gemäß § 5 dieser Verordnung gilt derjenige als quotenberechtigt, auf den die Zulassungsbescheinigung Teil 1 des rein elektrischen Fahrzeugs ausgestellt ist.

Eine wichtige Neuerung bezieht sich allerdings auf den Ladestrom aus Biogasanlagen. Dieser kann ab Januar 2028 auf die THG-Quote angerechnet werden, wenn er für den Betrieb öffentlicher Ladepunkte zur Verfügung steht. 

Gleichzeitig wurde die Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe von aktuell 4,4 Prozent bis zum Jahr 2032 auf 5,8 Prozent erhöht. Die Quoten für Biokraftstoffe aus Abfall- oder Reststoffen werden ebenfalls erhöht. Allerdings entfällt hierbei die bisherige Doppelanrechnung.

→ Biokraftstoffe aus Resten der Palmölproduktion werden aus der Anrechnung künftig ausgeschlossen.

Umsetzung und Nachweisführung

Um die THG-Quote transparent zu gestalten, wurden die Anforderungen an die Nachweisführung verschärft: Dies zeigt sich unter anderem darin, dass der Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nur noch dann angerechnet werden kann, wenn eine Vor-Ort-Kontrolle über staatliche Kontrolleure möglich ist.

Gleichzeitig soll Betrugsprävention in Zukunft eine noch wichtigere Rolle spielen. Hierzu gehört es unter anderem, strafrechtliche Anpassungen in Bezug auf die Verfolgung von Fehlverhalten vorzunehmen.

Die bundesweite Überwachung und Abrechnung der THG-Quote erfolgt über das Hauptzollamt Frankfurt (Oder). Für die vorherige Prüfung und Zertifizierung der Ladestrommengen ist (nach § 20 Abs. 1 der 38. BImSchV) das Umweltbundesamt (UBA) verantwortlich.

Fazit

Mit der schrittweisen Anhebung der Treibhausgasminderungsquote schafft der Gesetzgeber für Investoren und Erzeuger erneuerbarer Energien langfristige Planungssicherheit. Über die gesetzlichen Neuerungen dürfte es in Zukunft möglich sein, den Spagat zwischen technologischer Breite und nötiger Integrität zu schaffen.

Damit bleibt die THG-Quote das entscheidende marktwirtschaftliche Instrument, wenn es darum geht, die Emissionen auf der Straße zu senken und die Verkehrswende auch in ökonomischer Hinsicht voranzutreiben.

FAQ – häufige Fragen zur Treibhausgasminderungsquote

Was ist die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den CO2 Ausstoß, den ihre Treibstoffe verursachen, zu senken.

Was ändert sich durch den Bundestagsbeschluss vom April 2026 in Bezug auf die THG Quote?

Der Bundestag hat die Vorgaben zur THG Quote im April 2026 deutlich verschärft. Bis zum Jahr 2040 müssen Mineralölunternehmen die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe schrittweise senken. Zudem wurden härtere Regeln im Kampf gegen Betrug bei Nachhaltigkeitsnachweisen beschlossen, es existieren neue Regeln für Biokraftstoffe und es gibt Erleichterungen für E-Autos im Alltag.

Ab wann gelten die neuen Regelungen der THG-Reform?

Die neue Quote und die neuen Vorgaben gelten ab 2027. Manche Sonderregelungen, zum Beispiel rund um die Anrechnung von Ladestrom aus Biogasanlagen, starten 2028.

Was bedeutet die Reform für die Eigentümer von Elektrofahrzeugen?

E-Auto-Fahrer haben über den Quotenhandel die Möglichkeit, Geld zu verdienen, da der Ladestrom als CO2-Einsparung zertifiziert und verkauft werden kann. Zudem bringt die Änderung Erleichterungen für den Alltag mit sich, da reine E-Autos in Zukunft von der Umweltplaketten-Pflicht befreit werden sollen.

Wie hoch ist die aktuelle THG-Quote?

Die gesetzliche Treibhausgasminderungsquote wird von der Bundesregierung festgelegt und liegt für das Jahr 2026 bei 12,1 Prozent (im Vorjahr bei 10,6 Prozent). Davon zu trennen ist die sogenannte THG-Prämie, von der private E-Autofahrer und Flottenbetreiber profitieren können. Die genauen Erlöse sind von Angebot und Nachfrage abhängig und liegen im Juni 2026 (je nach Anbieter und Tarifmodell) meist zwischen 300 und 360 EUR pro rein elektrisch-betriebenem Fahrzeug.

Quellen: Bundestag; Bundesumweltministerium; Bundesregierung; IHK Regensburg; Gesetze im Internet;