Digitalisierung in der Pflege: Definition, Beispiele sowie Vor- und Nachteile

28.02.2023 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Per App die Pflegedokumentation durchführen, mit Robotern den Pflegebedürftigen die Nahrungsaufnahme erleichtern und durch Spielkonsolen deren Motorik trainieren – die Digitalisierung in der Pflege macht große Fortschritte. Sie kann sowohl die Arbeit der Pflegekräfte erleichtern als auch die Lebensqualität der Pflegebedürftigen verbessern. Aber birgt das nur Chancen oder auch eventuelle Risiken? Und welche Fördermöglichkeiten können Pflegedienste nutzen?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Digitalisierung in der Pflege? – Definition
  2. Beispiele: Wie sich Digitalisierung in der Pflege praktisch umsetzen lässt
  3. Welche Chancen und Risiken bringt die Digitalisierung in der Pflege?
  4. Förderung und Finanzierungsmöglichkeiten
  5. Fazit: Warum ist Digitalisierung in der Pflege wichtig?

Was bedeutet Digitalisierung in der Pflege? – Definition

Die Digitalisierung in der Pflege umfasst alle Maßnahmen, bei denen digitale oder elektronische Technologien zum Einsatz kommen, um die pflegerische Arbeit zu erleichtern. Das reicht von Pflege-Apps über die elektronische Patientenakte (ePA) bis hin zu Pflegerobotern.

In der Praxis kommen besonders folgende Methoden immer häufiger zum Einsatz:

  • Pflege-Apps zur Verwaltung im Pflegebereich, z. B. für die Tourenplanung, Pflegedokumentation oder Vorbereitung auf den MDK, aber auch für konkrete Pflegeangebote wie Unterhaltung und Bewegungsförderung.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA), z. B. digitale Gespräche zur Pflegeberatung.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), etwa von Arztpraxen verordnete sog. „Apps auf Rezept“ und „E-Rezepte“.
  • Digitale Aus- und Fortbildungen, z. B. als Online-Seminare oder Schulungsvideos.

Mit diesem umfangreichen Angebot lassen sich die digitalen Lösungen in unterschiedlichen Bereichen einsetzen. Sie helfen beispielweise bei der Fernüberwachung chronisch kranker Patientinnen und Patienten, der Überweisung von Pflegeleistungen und der Medikamentengabe (mittels Barcode). Außerdem können sie beispielsweise die Pflegeausbildung zeitgemäßer und abwechslungsreicher gestalten.

Gleichzeitig gibt es bestimmte rechtliche Vorgaben zur Digitalisierung in der Pflege. Sie sind in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften definiert.

Digitalisierung in der Pflege: Gesetz

Wesentlicher Grundpfeiler der Digitalisierung in der Pflege ist das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Es enthält einen mehrstufigen Zeitplan, der vom 01.01.2022 bis 01.07.2026 stetig Neuerungen vorschreibt, um die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben. So müssen z. B. seit Januar 2023 digitale Gesundheitsanwendungen so programmiert sein, dass sich die Daten mit Einwilligung der Versicherten in die ePA übermitteln lassen.

Hinzu kommt die Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Demnach soll die Anschaffung und der Einsatz digitaler Ausrüstung zu einer spürbaren Entlastung der Pflegekräfte führen.

Darüber hinaus spielen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) eine zentrale Rolle für die Digitalisierung in der Pflege. Sie sollen sicherstellen, dass die Gesundheitsdaten der Pflegebedürftigen, die elektronisch erhoben werden, ausreichend geschützt sind.

Wie Einrichtungen die Digitalisierung in der Pflege gemäß der Vorgaben konkret nutzen, zeigen bereits einige erfolgreiche Beispiele.

Beispiele: Wie sich Digitalisierung in der Pflege praktisch umsetzen lässt

Digitale Instrumente können sowohl die operativen Aufgaben in der Pflege als auch die pflegerischen Maßnahmen vereinfachen. Damit unterstützen sie verschiedene Bereiche, wie folgende Übersicht zeigt:

Geförderter Bereich Beispiele für Digitalisierung in der Pflege
Mobilität und Motorik
  • Elektronische Spiele wie digitales Kegeln oder Roboter, die zum Tanzen auffordern. Sie sind letztlich nichts anderes als spielerische Balance- oder Gangtrainings für die Pflegebedürftigen.
  • Mobile Notrufsysteme: Sie sind klein, handlich und werden oftmals an einem Band, einer Kette oder anders um den Hals getragen. Fühlt sich eine pflegebedürftige Person nicht gut, kann sie per Knopfdruck einen Notruf absetzen, der per SIM-Karte und GPS sofort zurückverfolgt werden kann.
Kommunikation und Sprache
  • Erinnerungssysteme für an Demenz erkrankte Menschen.
  • Sprachassistenten zur Gesprächsbeteiligung (z. B. zur Beantwortung von Fragen, Erinnerung an Medikamenteneinnahme) wie Siri oder Alexa.
  • Kommunikationshilfen mit Sprachausgabe für schrift- und symbolbasierte Kommunikation (durch Pad/Tablet und App/Anwendung des Anbieters) sowie Unterhaltungsroboter.
  • Sozialinteraktive Roboter wie die Therapiekatze „JustoCat“ oder der „Care-O-bot“, der pflegebedürftige Menschen mit Essen und Getränken versorgen kann. 
Schlafen
  • Apps oder Web-Anwendungen zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen, z. B. „somnio“. Sie enthält Erkenntnisse aus der kognitiven Verhaltenstherapie für Durchschlafstörungen (sog. Insomnie) und kann die Schlafqualität verbessern.
Psychische Probleme
  • Digitale Anwendungen, die bei der Vorbeugung und Bewältigung von Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen, Ängsten und depressiven Stimmungslagen unterstützen, z. B.:
    • Die App „Mindable“ hilft bei Symptomen einer Agoraphobie und/oder Panikstörung.
    • Die Webanwendung „deprexis“ ist ein interaktives onlinebasiertes Selbsthilfeprogramm zur Therapieunterstützung von Depressionen und depressiven Verstimmungen.
Ernährung
  • Apps, die sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen bei individuellen Ernährungsbedürfnissen ausreichend Nährstoffe zu sich nehmen.
  • Esshilfen wie Roboterarme zur Übernahme komplexer Greif- und Haltefunktionen bei der Nahrungsaufnahme.
    → Beispielhafte Anbieter gibt es im REHADAT-GKV-Hilfsmittelverzeichnis.
Selbstständigkeit
  • Roboter, die Küchentätigkeiten übernehmen, Fenster und Böden putzen etc.
    → Der Küchenroboter „Armar III“ des Lehrstuhls für Hochperformante Humanoide Technologien (H2T) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) kann z. B. Lebensmittel aus dem Kühlschrank holen und die Spülmaschine einräumen. 
Körperliche Sicherheit
  • Assistenzsysteme wie „escos Copilot“ haben eine eingebaute Sturzerkennung, Herd-Sicherheit, Rauch-Melder u. v. m.
  • Das Health-Tech-Unternehmen „Lindera“ aus Berlin entwickelte eine App zur Sturzrisiko-Analyse mithilfe künstlicher Intelligenz.
    → In einer Studie der Berliner Charité konnte die App das Sturzrisiko umfangreicher, schneller und nachhaltiger erfassen als herkömmliche klinische Analyseverfahren.

Doch die Digitalisierung in der Pflege hört hier nicht auf. Auch in Bereichen wie Inkontinenzversorgung sowie dem Wund- und Schmerzmanagement gibt es bereits entsprechende Projekte. Aber bringen solche Entwicklungen auch eventuelle Risiken mit sich oder überwiegen die möglichen Vorteile?

Welche Chancen und Risiken bringt die Digitalisierung in der Pflege?

Um sich dem Thema noch umfangreicher zu widmen, zeigt die folgende Gegenüberstellung mögliche Vor- und Nachteile der Digitalisierung in der Pflege.

Vorteile/Chancen Nachteile/Risiken:

Pflegeeinrichtungen sparen sich Zeit bei organisatorischen Vorgängen, etwa bei der Pflegedokumentation und der Abrechnung. Das entlastet die Pflegekräfte, die ihre dadurch gewonnene Zeit in die Pflege investieren können.

Die Akzeptanz digitaler Instrumente in der Pflege ist noch nicht in der gesamten Bevölkerung vorhanden. So fürchten einige Pflegekräfte, dass Pflegeroboter eines Tages ihren Job übernehmen. Andererseits haben manche Pflegebedürftigen Angst davor, später keine oder weniger menschliche Zuwendung zu erfahren.*

Die neuen Technologien können dabei helfen, Umstände wie Stürze, Dekubitus, eine Fehlernährung und mögliche Inkontinenz vorzubeugen. Das vereinfacht die Pflege und steigert die Lebensqualität der Betroffenen.

Die digitalen Tools speichern besonders sensible Daten. Daher müssen Pflegedienste die Gesundheitsdaten noch stärker vor Missbrauch und Diebstahl schützen.

Außerdem müssen die Beschäftigten umfangreicher in Sachen Datenschutz unterwiesen werden.

Digitale Medien werden bei Auszubildenden in der Pflege immer beliebter. Das kann die Pflegeausbildung attraktiver machen und so den Personalmangel in der Pflegebranche abschwächen.**

Bislang fehlen den Pflegeschulen oftmals noch die notwendigen Kompetenzen zum Umgang mit digitalen Medien im Unterricht.**

Auch die bereits ausgelernten Pflegekräfte müssen ggf. zuerst den Umgang mit den neuen Tools erlernen.

Es gibt staatliche Fördermittel, etwa solche nach § 8 Abs. 6 bis 8 SGB XI. Damit werden die Pflegeeinrichtungen finanziell weniger stark belastet, wenn sie in neue digitale Anwendungen investieren. Manche Fördermöglichkeiten sind zeitlich begrenzt – die Förderung des § 8 Abs. 6 bis 8 SGB XI ist z. B. nur noch für Ausgaben bis Ende 2023 möglich.
*Laut einer Studie von Acatech Technikradar aus dem Jahr 2018 haben 81 % der Befragten Angst, dass die zwischenmenschliche Nähe sinkt geht, wenn z. B. Roboter im Rahmen der Digitalisierung in der Pflege eingesetzt werden. Rund ein Drittel befürchtet sogar, dass am Ende nur noch wohlhabende Menschen von Pflegekräften und nicht von Maschinen versorgt werden.
**Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) kam zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit der Pflegeauszubildenden digitale Medien auch nach der Corona-Pandemie dauerhaft als Arbeitsform nutzen will. Allerdings fehle noch die professionelle Betreuung in den Pflegeschulen.

Förderung und Finanzierungsmöglichkeiten

Um die Chancen der Digitalisierung in der Pflege zu nutzen, können Pflegeeinrichtungen unterschiedliche Fördermöglichkeiten nutzen. Eine Möglichkeit ist die Förderung gem. § 8 Abs. 8 SGB XI und der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes gem. § 8 Abs. 8 SGB XI.

Hier haben alle nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen einen Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss. Dieser beträgt 40 % der Anschaffungssumme oder maximal 12.000 Euro.

Wie lange ist die Förderung möglich?

Der Antrag auf eine Förderung kann vom 01.01.2019 bis spätestens 31.12.2023 erfolgen. Auch rückwirkende Anträge sind möglich, solange die Investition bis zum Ende der Frist getätigt wurde.

Was kann gefördert werden?

Die Förderung ist vorgesehen für einmalige Anschaffungen digitaler oder technischer Ausrüstung. Auch die dazugehörigen Kosten für die Inbetriebnahme oder der Erwerb von Lizenzen (bei Software o. Ä.) können gefördert werden.

Förderfähig sind v. a. Anschaffungen in folgenden Bereichen:

  • Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
  • Dienst- und Tourenplanung
  • Internes Qualitätsmanagement
  • Erhebung von Qualitätsindikatoren
  • Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen (inkl. Videosprechstunden)
  • Elektronische Abrechnung pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB XI
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen oder Schulungen zum Umgang mit der neuen digitalen oder technischen Ausrüstung

In der Praxis lassen sich z. B. Software und Hardware, aber auch Systeme zur mobilen Datenerfassung oder Serverumstellung mit der Förderung finanzieren.

Wo muss die Förderung beantragt werden?

Ansprechpartner für die Förderung sind die jeweiligen Pflegekassen. Eine Übersicht mit den zuständigen Pflegekassen, Landesverbänden und gemeinsamen Stellen gibt es bei der DAK und der AOK. Außerdem bietet der GKV-Spitzenverband ein passendes Antragsmuster.

Fazit: Warum ist Digitalisierung in der Pflege wichtig?

Die Digitalisierung in der Pflege ist wichtig, da sich mit ihr viele Chancen ergeben, um die Arbeit von Pflegekräften zu erleichtern. Informationen können schneller ausgetauscht und interne Prozesse vereinfacht werden. Außerdem können die digitalen Technologien die Lebensqualität pflegebedürftiger Personen verbessern.

Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass hier besonders sensible personenbezogene Daten digital gespeichert und verarbeitet werden. Dadurch kommen ggf. Mehraufwendungen auf die Einrichtungen zu, da sie z. B. ihren Beschäftigten erst den Umgang mit den neuen Anwendungen beibringen und stärker zum Datenschutz sensibilisieren müssen. Außerdem sind einige Menschen noch skeptisch, was den Einsatz von Pflegerobotern oder ähnlichen Technologien betrifft. Umso wichtiger also, dass sich Pflegekräfte mit den Einsatzmöglichkeiten digitaler Tools auskennen.

 

Quellen: Fachzeitschrift „QM-PRAXIS in der Pflege“, „Praxishandbuch Pflegestärkungsgesetz“

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