Neuerungen im Tatbestandskatalog 2021 – Änderungen, Tatbestandsnummern und Definition
19.10.2021 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Ursprünglich sollten die geplanten Änderungen im Bußgeldkatalog noch vor der Bundestagswahl im September 2021 in Kraft treten, nun hat der Bundesrat die Bußgeldnovelle ab dem 09.11.2021 beschlossen. Zuvor hatten sich Bund und Länder bereits im April 2021 auf die Neuerungen geeinigt. So sollen Geschwindigkeitsübertretungen und Falschparker mit höheren Bußgeldern geahndet werden. Dafür entfallen die anfänglich geplanten Fahrverbote für Raser. Das sind die wichtigsten Änderungen und Inhalte des Bußgeldkatalogs.Inhaltsverzeichnis
- Tatbestandskatalog: Änderungen 2021
- Tatbestandskatalog kaufen
- Die wichtigsten Tatbestandsnummern
- Definition: Was ist der Tatbestandskatalog?
Tatbestandskatalog: Änderungen 2021
Nachdem der neu erschienene Tatbestandskatalog vom 28.04.2020 wegen eines Formfehlers des Bundesverkehrsministeriums nicht angewendet wird, haben sich Bund und Länder am 16.04.2021 auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. So haben Länder und Verbände am 29.06.2021 den Referentenentwurf zur Änderungsverordnung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV) erhalten.
Nun hat Bundesrat in seiner Sitzung vom 08.10.2021 die neue Bußgeldkatalog-Verordnung verabschiedet – sie wird am 09.11.2021 in Kraft treten.
Zu den Änderungen im Bußgeldkatalog 2021 sind u. a. folgende Punkte geplant:
- Bußgelderhöhungen für folgende Verstöße:
- einfacher Parkverstoß
- verbotswidriges Parken auf Rad- und Gehwegen
- Halten und Parken in zweiter Reihe
- Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz
- Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen
- unerlaubtes Nutzen des Gehwegs durch Fahrzeuge
- Auto-Posing (unnötiger Lärm, vermeidbare Abgasbelästigungen oder nutzloses Hin- und Herfahren)
- Neue Verstöße:
- Parken auf einem Lade-/Parkplatz für E-Autos oder Carsharing
- Lkw-Fahrer missachtet Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen innerorts.
- Unerlaubtes Nutzen oder Durchfahren einer Rettungsgasse.
- Geplantes Fahrverbot bei Tempoverstößen von 21 km/h entfällt.
Die konkreten Bußgelderhöhungen und Neueinführungen sind in diesem Beitrag des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) beschrieben. Weitere Informationen zur geplanten Änderung im Tatbestands- bzw. Bußgeldkatalog zeigt das BMVI in diesem Video:
Wo es den neuen Katalog zukünftig zu kaufen geben wird, zeigt der nächste Abschnitt.
Tatbestandskatalog kaufen
Wer den Tatbestandskatalog stets griffbereit haben will, sichert sich das Handbuch „Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog“. Es enthält alle aktuell gültigen Tatbestände sowie die dazugehörigen Tatbestandsnummern in praktischem Taschenformat. Damit können Polizeibeamte, Bußgeldstellen, aber auch Verkehrsteilnehmer jederzeit im aktuellen Tatbestandskatalog nachschlagen.
Die wichtigsten Tatbestandsnummern
Tatbestandsnummern (TBNR) sind wichtiger Bestandteil des Tatbestandskatalogs. Sie helfen Polizeibehörden und Bußgeldstellen bei der Bearbeitung von Verstößen gegen die geltenden Regeln der StVO. So gibt es für jeden Verstoß eine eigene Tatbestandsnummer im Katalog.
Wie ist eine Tatbestandsnummer aufgebaut?
Jede Tatbestandsnummer besteht aus sechs Ziffern. Die folgende beispielhafte TBNR „123456“ zeigt, wie sich der grundlegende Aufbau aller Tatbestandsnummern ergibt.
TBNR | Erklärung |
1 | Gesetz, das beim Begehen der Ordnungswidrigkeit verletzt wurde. → Welche Ziffer für welches Gesetz steht, ist im Tatbestandskatalog definiert. |
2 | Paragraph des Gesetzes, dass dabei genau verstoßen wurde. → In diesem Beispiel: § 23 aus Gesetz 1. |
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4 | Jeweilige Kennnummer des Tatbestands. |
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6 |
Auch die nachfolgenden realen Tatbestandsnummern unterliegen diesem Prinzip.
Wichtige Tatbestandsnummern im Überblick
Diese Übersicht zeigt einen Ausschnitt aus dem Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (Stand: 01.11.2017). Sie enthält die jeweiligen Tatbestandsnummern für Polizei, Bußgeldstellen und private Verkehrsteilnehmer sowie die vorgeschriebenen Sanktionen.
Thema | genauer Tatbestand | TBNR | Sanktion |
Verursachen von Schäden | Kfz beim Vorbeifahren gestreift und Sachschaden verursacht. | 101012 | 35 € |
Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr verletzt und Andere geschädigt. | 101118 | 35 € | |
Beim Vorbeifahren Kfz gestreift und Auffahrunfall verursacht oder auf ein stehendes Kfz aufgefahren. | 101124 101130 |
35 € | |
Beim Fahren in eine Parklücke (oder aus einer Lücke heraus) ein stehendes Auto beschädigt. | 101136 | 30 € | |
Vorfahrt | Vorfahrt missachtet und Unfall verursacht. → A-Verstoß. |
108601 108607 |
120 €, 1 Punkt |
Handy am Steuer | Handy am Steuer benutzt. → A-Verstoß |
123624 | 100 €, 1 Punkt |
Rote Ampel | einfacher Rotlichtverstoß → A-Verstoß |
137600 | 90 €, 1 Punkt |
Neben den o. g. Rubriken gibt es zu folgenden Bereichen Vorgaben im Tatbestandskatalog:
- Geschwindigkeit
- Falsch halten oder parken
- Abstand
- Überholen
- Ladungssicherung
- Untersuchung von Kfz und Anhänger
- Alkohol und berauschende Mittel
Genauere Informationen zu allen Tatbeständen sowie weiteren Tatbestandsnummern und den dazugehörigen Sanktionen enthält das Handbuch „Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog“.
Definition: Was ist der Tatbestandskatalog?
Der sog. „Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog“ wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) herausgegeben und ist eines der wichtigsten Nachschlagewerke für Polizei sowie Bußgeldstellen. Kurz gesagt enthält er einheitliche Regelsätze für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Der Katalog bildet eine Zusammenfassung aller Tatbeständen aus der Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung. Darin sind folgende Punkte enthalten:
- Regelungen zur Erteilung von Verwarnungen
- Angaben über die Höhe von Bußgeldern
- Vergabe von Punkten in Flensburg (Fahreignungsregister)
- Vorschriften, wann ein Fahrverbot erteilt werden soll.
Allerdings ist der Tatbestandskatalog nicht nur für Behörden, sondern auch für Teilnehmer im Straßenverkehr relevant: Sie können sich selbst über rechtliche Konsequenzen bei Verkehrsdelikten informieren.
Rechtliche Grundlagen des Tatbestandskatalogs
Aufgelistet sind die Tatbestände im Katalog anhand sechsstelliger Tatbestandsnummern. Die erste Ziffer zeigt an, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Ordnungswidrigkeit besteht. Hierfür sind die folgenden Verordnungen und Vorschriften relevant:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Ferienreiseverordnung
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Quellen: „Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog“, bmvi.de, bundesrat.de