Schrottimmobilien: neues Gesetz gegen unlautere Praktiken im Immobilienmarkt
18.02.2025 | S.Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Inhaltsverzeichnis:
- Definition: Wann ist ein Haus eine Schrottimmobilie?
- Das Schrottimmobilien Missbrauchsbekämpfungsgesetz: Hintergrund und Zielsetzung
- Schrottimmobilien: gerichtliche Verwaltung nach § 94a ZVG
- Schrottimmobilien und das Missbrauchsbekämpfungsgesetz: Vorteile für Kommunen und Gläubiger
- Herausforderungen des Schrottimmobilien Missbrauchsbekämpfungsgesetz
- Häufige Fragen (FAQ) zu Schrottimmobilien im kommunalen Bereich
- Fazit: das Schrottimmobilien Missbrauchsbekämpfungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Regulierung des Immobilienmarkts
Definition: Wann ist ein Haus eine Schrottimmobilie?
Schrottimmobilien (oft auch „Problemimmobilien“ genannt) sind Immobilien, die wegen ihrer schlechten Qualität, ihres Zustands oder ihrer Lage erhebliche Mängel aufweisen und oft weit unter den Erwartungen ihrer Käufer liegen. Der Begriff wird umgangssprachlich verwendet und umfasst verschiedene Aspekte, die eine Immobilie als problematisch oder wertlos erscheinen lassen können.
Schrottimmobilien haben folgende Merkmale:
- Bauliche Mängel. Schrottimmobilien weisen häufig erhebliche Defizite in der Bauqualität oder im Zustand auf wie zum Beispiel strukturelle Schäden, veraltete oder defekte Installationen, undichte Dächer, Schimmelbefall oder andere sichtbare Zeichen von Vernachlässigung und Verfall.
- Mangelnde Instandhaltung. Oft werden diese problematischen Immobilien über Jahre hinweg nicht ausreichend gepflegt oder modernisiert, was den Wert zusätzlich verringert.
- Ungünstige Lage. Viele Schrottimmobilien befinden sich in Regionen mit geringer Nachfrage, wie wirtschaftlich benachteiligten Gebieten oder ländlichen Regionen ohne ausreichende Infrastruktur.
- Rechliche/finanzielle Mängel. Häufig sind diese Immobilien mit rechtlichen Mängeln behaftet, wie unklare Eigentumsverhältnisse oder ausstehende Sanierungsauflagen. Zudem werden sie oft deutlich überteuert verkauft.
Warum Schrottimmobilien problematisch sind
Schrottimmobilien werden oft als attraktive Investitionsobjekte beworben. Dabei machen unseriöse Verkäufer unrealistische Renditeversprechen und/oder verschleiern den Zustand der Immobilie. Auf die Käufer warten versteckte Mängel, hohe Renovierungskosten und geringe Miet- und Wiederverkaufschancen. In vielen Fällen handelt es sich um Immobilienbetrug, bei dem die Immobilie weit über ihrem tatsächlichen Wert verkauft wird.
Außerdem können Schrottimmobilien auch die umliegende Nachbarschaft belasten: Sie senken die Immobilienwerte in der Umgebung, beeinträchtigen die Wohnqualität und können soziale Probleme wie Kriminalität fördern.
Das Schrottimmobilien Missbrauchsbekämpfungsgesetz: Hintergrund und Zielsetzung
Das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien – auch „Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz“ genannt – wurde entworfen, um unlauteren Praktiken bei Zwangsversteigerungen von sogenannten Schrottimmobilien entgegenzuwirken: Es soll den Missbrauch bekämpfen, bei dem dubiose Interessenten Immobilien ersteigern, den Kaufpreis jedoch nicht zahlen und dennoch Mieteinnahmen oder andere Vorteile aus der Immobilie ziehen. Diese Problematik hat in der Vergangenheit zu erheblichen finanziellen Verlusten für Gläubiger und zu einer Verschlechterung des baulichen Zustands solcher Immobilien geführt.
Die Problematik
Bei Zwangsversteigerungen werden Schrottimmobilien häufig zu überhöhten Preisen ersteigert. Der Ersteher zahlt dabei lediglich die Sicherungsleistung, nicht aber den vollständigen Kaufpreis. Dennoch wird er mit dem Zuschlag sofort Eigentümer der Immobilie und kann Mieteinnahmen generieren oder Neuvermietungen vornehmen. Am Erhalt und der Instandsetzung der Immobilie sind die neuen Eigentümer hingegen meist nicht interessiert und lassen das Gebäude weiter zerfallen. Zwischen dem Zuschlag und einer möglichen Wiederversteigerung vergehen oft mehrere Monate. In dieser Zeit können erhebliche Einnahmen erzielt werden, ohne dass der Kaufpreis je beglichen wird. Gleichzeitig verschlechtert sich der Zustand der Immobilie weiter.
Die Zielsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien
Das Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz verfolgt mehrere zentrale Absichten:
- Anreize für unlautere Gebote beseitigen: Die Möglichkeit, durch missbräuchliche Nutzung finanzielle Vorteile zu erzielen, wird unterbunden. Dies soll helfen, überhöhte Gebote auf Problemimmobilien zu vermeiden.
- Die Kommunen stärken: Gemeinden erhalten ein Instrument, um aktiv gegen Problemimmobilien vorzugehen, unabhängig davon, ob sie selbst Gläubiger sind oder nicht. Dies unterstützt insbesondere Städte mit hohem Leerstand oder sanierungsbedürftigen Gebäuden.
- Den baulichen Zustand verbessern: Langfristig soll das Gesetz dazu beitragen, den Zustand von bisherigen Schrottimmobilien zu verbessern und so die Lebensqualität in betroffenen Stadtvierteln zu erhöhen.
- Missbrauch verhindern: Durch die Einführung eines neuen § 94a im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) wird Gemeinden das Recht eingeräumt, bei Verdacht auf missbräuchliche Ersteigerungen einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung der Immobilie zu stellen. Mehr dazu erklärt der folgende Absatz.
Schrottimmobilien: gerichtliche Verwaltung nach § 94a ZVG
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die oben genannte Einführung des § 94a im ZVG. Diese Regelung erlaubt es Gemeinden, bei missbräuchlichen Ersteigerungen einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung der Immobilie zu stellen. Während dieser Phase wird dem Ersteher die Befugnis entzogen, die Immobilie eigenständig zu nutzen oder Einnahmen daraus zu erzielen. Stattdessen fließen Mieteinnahmen an einen gerichtlich bestellten Verwalter. Die gerichtliche Verwaltung bleibt so lange bestehen, bis der Ersteher sein Gebot vollständig beglichen hat. Falls das nicht geschieht, kann es zur Wiederversteigerung kommen. Das soll unredliche Ersteigerungen unattraktiv machen.
Schrottimmobilien und das Missbrauchsbekämpfungsgesetz: Vorteile für Kommunen und Gläubiger
Das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien stärkt vor allem die Position der Kommunen. Diese können nun unabhängig davon, ob sie selbst Gläubiger sind, aktiv gegen Missbrauch vorgehen. Dies ist besonders in strukturschwachen Regionen wichtig, in denen Problemimmobilien häufig vorkommen. Durch die gerichtliche Verwaltung wird zudem sichergestellt, dass Einnahmen aus der Immobilie nicht dem Ersteher zugutekommen, sondern für notwendige Maßnahmen wie Sanierungen oder Sicherungen verwendet werden können.
Ein weiterer Vorteil des Gesetzes ist die Möglichkeit für Kommunen, präventiv tätig zu werden: Durch eine frühzeitige Identifikation von potenziellen Schrottimmobilien können Maßnahmen ergriffen werden, bevor es überhaupt zur Zwangsversteigerung kommt. Dies könnte durch Informationskampagnen oder Beratungsangebote geschehen, die potenzielle Käufer über die Risiken des Erwerbs von Problemimmobilien aufklären.
Auch Gläubiger profitieren von der neuen Regelung: Sie erhalten eine stärkere Absicherung gegen finanzielle Verluste durch säumige Ersteher. Gleichzeitig wird der Anreiz reduziert, überhöhte Gebote abzugeben, da finanzielle Vorteile aus einer missbräuchlichen Nutzung nicht mehr möglich sind. Dies könnte langfristig dazu führen, dass sich der Markt stabilisiert und das Vertrauen in den Immobilienhandel zurückkehrt.
Herausforderungen des Schrottimmobilien Missbrauchsbekämpfungsgesetz
Trotz seiner positiven Aspekte birgt das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien auch Herausforderungen: So wird etwa der Begriff „Schrottimmobilien“ per Gesetz nicht klar definiert. In der Praxis könnte das die Auslegung erschweren und dazu führen, dass nicht alle betroffenen Objekte erfasst werden können. Eine präzise Definition würde helfen, Missverständnisse und Streitigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern zu vermeiden.
Zudem bleibt abzuwarten, wie effektiv die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern gestaltet wird. Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass das Gesetz nicht einheitlich angewendet wird. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wäre notwendig, damit das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien überall dort greift, wo es benötigt wird.
Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Frage nach den langfristigen Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. So könnte das Gesetz Investoren abschrecken, was vor allem in Regionen mit hoher Leerstandsquote problematisch wäre. Ein Rückgang an Investitionen könnte notwendige Sanierungsmaßnahmen verhindern und bestehende Probleme weiter verschärfen.
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Häufige Fragen (FAQ) zu Schrottimmobilien
Wann ist ein Haus eine Schrottimmobilie?
Ein Haus wird als Schrottimmobilie bezeichnet, wenn es stark verfallen, vernachlässigt und leerstehend ist. Typische Merkmale einer Schrottimmobilie sind
- strukturelle Schäden wie Risse in den Wänden,
- undichte Dächer oder
- instabile Fundamente.
Diese Gebäude wurden oft über einen längeren Zeitraum nicht gepflegt oder instand gehalten, was zu Verfall und Verwahrlosung führt. Häufig stehen Schrottimmobilien leer, weil sie unbewohnbar sind oder niemand bereit ist, in ihre Renovierung zu investieren. Solche Immobilien können auch Sicherheitsrisiken darstellen, beispielsweise durch Einsturzgefahr oder gesundheitliche Risiken wie Schimmel. Darüber hinaus haben Schrottimmobilien negative Auswirkungen auf die Umgebung, da sie das Erscheinungsbild und die Lebensqualität in der Nachbarschaft beeinträchtigen und den Wert benachbarter Immobilien mindern.
Was tun mit Schrottimmobilien?
Der Umgang mit Schrottimmobilien erfordert eine Kombination aus rechtlichen, finanziellen und städtebaulichen Maßnahmen:
- Eine Möglichkeit ist die Sanierung und Renovierung, wenn die Immobilie noch strukturell stabil ist. Dies kann durch private Investoren oder öffentliche Förderprogramme unterstützt werden.
- Ist die Immobilie nicht mehr zu retten ist, kann ein Abriss und anschließender Neubau eine sinnvolle Lösung sein. So wird Platz geschaffen für neue, moderne Gebäude, die besser in die Umgebung passen.
- Vor einer endgültigen Entscheidung können Schrottimmobilien auch temporär genutzt werden, zum Beispiel als kulturelle oder soziale Einrichtungen, die die Nachbarschaft beleben und gleichzeitig Zeit für eine langfristige Planung schaffen.
- Kommunen können rechtliche Instrumente einsetzen, und Eigentümer zur Instandhaltung zu verpflichten. Dazu gehören städtebauliche Gebote oder die gerichtliche Verwaltung der Immobilie.
- Zudem gibt es Förderprogramme, die Eigentümer und Investoren bei der Sanierung von Schrottimmobilien unterstützen: So bietet zum Beispiel die KfW-Bank verschiedene Programme zur Förderung der Sanierung von Immobilien an. Auch das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Sanierung von Gebäuden, um dauerhaft Energiekosten zu sparen und das Klima zu schützen.
Diese Maßnahmen helfen, Schrottimmobilien wieder nutzbar zu machen und die Lebensqualität in den betroffenen Gebieten zu verbessern.
Wie können Kommunen die Eigentümer von Schrottimmobilien zur Sanierung motivieren?
Kommunen können Anreize wie Förderprogramme, steuerliche Erleichterungen oder Beratungsangebote bereitstellen. Zudem können sie durch Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung die Vorteile einer Sanierung hervorheben.
Welche Strategien gibt es, um die Auswirkungen von Schrottimmobilien auf die Nachbarschaft zu minimieren?
Eine systematische Erfassung und Bewertung der Problemimmobilien ist wichtig. Kommunen können zudem temporäre Nutzungen, Zwischennutzungen oder Begrünungsmaßnahmen fördern, um die negativen Auswirkungen auf die Umgebung zu reduzieren.
Fazit: das Schrottimmobilien Missbrauchsbekämpfungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Regulierung des Immobilienmarkts
Das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien ist ein entscheidendes Instrument zur Bekämpfung unlauterer Praktiken bei Zwangsversteigerungen. Es stärkt die Rechte der Kommunen und schützt Gläubiger vor finanziellen Verlusten. Gleichzeitig setzt es ein klares Signal gegen Spekulationen mit Problemimmobilien und trägt dazu bei, den Zustand vernachlässigter Gebäude nachhaltig zu verbessern.
Die praktische Umsetzung wird zeigen müssen, ob das Gesetz seine Ziele vollständig erreicht. Dennoch markiert das SMBG einen wichtigen Schritt hin zu einem gerechteren und transparenteren Immobilienmarkt in Deutschland. Die Herausforderungen bleiben bestehen; jedoch bietet das Gesetz einen vielversprechenden Ansatz zur Regulierung eines oft problematischen Segments des Marktes.
Insgesamt ist das SMBG ein Schritt in die richtige Richtung für einen faireren Immobilienmarkt in Deutschland. Es bietet sowohl rechtliche Sicherheit für Käufer als auch Schutzmechanismen für Gemeinden und Gläubiger und könnte langfristig dazu beitragen, das Vertrauen in den Immobiliensektor wiederherzustellen sowie eine nachhaltige Entwicklung im Bereich des Wohnens zu fördern.
Quellen: www.bmj.de;