Spielplatzprüfer nach DIN 79161: Voraussetzungen, Ausbildung und Vorschriften

06.05.2021 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

articleimage
© H_Ko – stock.adobe.com
Spielplatzprüfer kontrollieren Geräte und technische Anlagen auf Spielplätzen. Die DIN 79161 gilt als zentrales Regelwerk und formuliert Anforderungen an die Qualifikation und Ausbildung angehender Spielplatzprüfer. Welche Voraussetzungen müssen Spielplatzprüfer und deren Ausbilder erfüllen? Wie läuft die Prüfung ab? Und welche weiteren Vorschriften sind bei Spielplatzprüfern zu beachten?

Inhaltsverzeichnis

  1. Spielplatzprüfer: Definition
  2. Spielplatzprüfer: Voraussetzungen
  3. Ausbildung als Spielplatzprüfer
  4. Prüfung von Spielplatzprüfern
  5. Spielplatzprüfer: Vorschriften 

Spielplatzprüfer: Definition

Spielplatzprüfer sind sachkundige Personen, die im Auftrag eines Spielplatzbetreibers alle anfallenden Spielplatzkontrollen durchführen. Sie sind mit den relevanten Vorschriften, Verordnungen und anerkannten Regeln der Technik vertraut, wodurch sie die allgemeine Betriebssicherheit von Spielplätzen einschätzen können. 

Besonders häufig arbeiten Spielplatzprüfer im Rahmen von Kontrollen, wenn ein neuer Spielplatzes fertiggestellt ist und bei den jährlichen Hauptinspektionen nach DIN EN 1176-7. Bei ihren Spielplatzkontrollen müssen Spielplatzprüfer besonders die geltenden Regelwerke beachten, etwa zum Sicherheitsmanagement und zur Barrierefreiheit auf Spielplätzen.

Doch wie behalten Spielplatzprüfer bei der Vielzahl an Vorschriften und Normen den Überblick? Das Buch „Das 1x1 der Spielplatzkontrolle“ erläutert Spielplatzprüfern die aktuellsten Normen für Spielplätze, Inspektions- und Wartungshinweise. Durch seine kompakte Größe lässt sich das Buch problemlos für jede Spielplatzkontrolle vor Ort mitnehmen.

DIN 79161: Qualifikation von Spielplatzprüfern

Die Qualifikation von Spielplatzprüfern ist v. a. in Teil 1 und 2 der DIN 79161 definiert, die zuletzt im Mai 2018 aktualisiert wurde. Sie gilt als Maßstab zur Ausbildung von Spielplatzprüfern und enthält folgende Punkte:

  • Voraussetzungen, um sich als Spielplatzprüfer zu qualifizieren
  • Anforderungen an Ausbilder
  • Regelungen zu Fortbildungen und Auffrischungskursen
  • Prüfungsverfahren und zeitlicher Ablauf der Prüfung
  • Inhalte der theoretischen und praktischen Prüfung
  • Zertifizierung und Qualifikationsnachweis

Zwar ist die DIN 79161 kein verpflichtendes Regelwerk für Spielplatzprüfer. Allerdings verfügen sie i. d. R. über alle nötigen Qualifikationen, wenn ihre Ausbildung auf den Vorgaben der DIN 79161 basiert. Gleichzeitig dient die Normreihe Betreibern von Spielplätzen als Maßstab, um geeignete Spielplatzprüfer auszuwählen.

Spielplatzprüfer: Voraussetzungen

Die Normenreihe DIN 79161 definiert sowohl Anforderungen an die Qualifikation von angehenden Spielplatzprüfern als auch an deren Ausbilder. Demnach müssen die Parteien folgende Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzungen für Spielplatzprüfer Voraussetzungen für Ausbilder
  • mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung*
  • Bestätigung des Arbeitgebers oder Referenzen als Nachweis für die Berufserfahrung
  • Zertifikat als „Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2“
  • mindestens fünf Jahre Erfahrung im Prüfen von Spielplätzen
  • abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung als Meister, Techniker oder mit Hochschulabschluss
  • pädagogische Kompetenzen

*Bei diesem Punkt setzt die DIN 79161 voraus, dass Spielplatzprüfer bereits beruflich mit Spielplatzgeräten und Spielplätzen gearbeitet haben, z. B. indem sie bei der Planung, Installation oder Wartung beteiligt waren.

Neben den Voraussetzungen an Spielplatzprüfer und deren Ausbilder enthält die DIN 79161 generelle Regelungen zur Ausbildung künftiger Spielplatzprüfer.

Ausbildung als Spielplatzprüfer

Die Ausbildung zum Spielplatzprüfer sollte sich nach folgenden Regelungen aus der DIN 79161 richten:

Ausbildung von Spielplatzprüfern (DIN 79161)
Teilnehmerzahl
  • maximal 15 Personen pro Schulung
theoretische Ausbildung
  • Hauptbestandteile: Inhalte der Normenreihe DIN 18034 und DIN EN 1176 (außer Teil 10)
  • Länge der theoretischen Ausbildung: mindestens 21 Stunden
praktische Ausbildung
  • Inhalt: Prüfung an einer Prüfkörper-Testwand
  • Dauer der praktischen Ausbildung: mindestens 6,5 Stunden
Fortbildung/Auffrischungskurs
  • Inhalte: neue Vorschriften und Normen + Vertiefen der Ausbildungsinhalte
  • Umfang der Fortbildung: mindestens 6 Stunden

Im Anschluss an die Ausbildung zum Spielplatzprüfer steht meist die Prüfung zum „Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2“ an. Was definiert die DIN-Norm zum Prüfungsverfahren und zur Zertifizierung?

Prüfung von Spielplatzprüfern

Um zur Prüfung als qualifizierter Spielplatzprüfer gemäß DIN 79161 zugelassen zu werden, benötigen die Teilnehmer einen Nachweis, dass sie eine Ausbildung nach DIN 79161-1 absolviert haben. Allerdings muss die Ausbildung nicht an der Stelle erfolgt sein, an der sich die Teilnehmer prüfen lassen.

Zeitpunkt der Prüfung

Grundsätzlich darf die Ausbildung zum Zeitpunkt der Prüfung nicht weiter als drei Jahre zurückliegen. Weitere Abstände sind nur erlaubt, wenn die zu prüfende Person nach ihrer Ausbildung zum Spielplatzprüfer mindestens alle drei Jahre an Fortbildungen teilgenommen hat.

Qualifikation der Prüfer

Die Personen, die die Prüfung der Spielplatzprüfer durchführen, müssen folgende Kriterien aufweisen:

  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für Ausbilder nach DIN 79161-1.
  • Sie sind bei der Zertifizierungsstelle als Prüfer registriert und bestätigt. Hierfür müssen sie zunächst einen Nachweis ihrer Qualifikation als Ausbilder einreichen und überprüfen lassen.
  • Sie haben eine gesonderte Erklärung unterzeichnet, dass sie Prüfungsfragen und Musterlösungen nicht unberechtigt weitergeben.

Ablauf der Prüfung

In Teil 2 definiert die DIN 79161 folgenden Ablauf zur Prüfung von Spielplatzprüfern:

1. Die Zertifizierungsstelle wird beauftragt, die Prüfungsfragen an alle Teilnehmer zu senden. Die Prüflinge erhalten die Fragen erst unmittelbar vor Beginn der Prüfung.
2. Für die theoretische Prüfung erhalten alle Teilnehmer Teil 1 des Prüfungsbogens. Sie müssen alle Aufgaben ohne Hilfsmittel innerhalb von 60 Minuten bearbeiten.
3.

Sobald alle Teilnehmer den ersten Bogen abgegeben haben, bekommen sie Teil 2 des Prüfungsbogens. Hier sind folgende Hilfsmittel erlaubt:

  • Normen
  • eigene Aufzeichnungen
  • Schulungsunterlagen
  • Taschenrechner

Auch Teil 2 der Prüfung zum Spielplatzprüfer ist in 60 Minuten zu lösen.

4. Hat der Prüfer alle Unterlagen eingesammelt, kontrolliert er sie mithilfe des Lösungsbogens. Wer mindestens 80 % der Fragen richtig beantwortet hat, hat die theoretische Prüfung erfolgreich bestanden.
Die Prüflinge können darum bitten, die kontrollierten Aufgabenbögen einzusehen.
5. Bei der praktischen Prüfung kommt eine Prüfkörper-Testwand zum Einsatz. Der Prüfer legt für jeden Teilnehmer jeweils zehn Prüfpositionen fest. An diesen Stellen müssen die Prüflinge die richtigen Prüfkörper auswählen und das Ergebnis ihrer Prüfung fachgerecht beurteilen.
Wie bei der theoretischen Prüfung müssen mindestens 80 % der Aufgaben richtig sein.
6. Alle Teilnehmer, die die Prüfung zum Spielplatzprüfer bestanden haben, erhalten ihre Zertifizierung als Nachweise durch die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), die der Prüfer unterzeichnet.
7. Hat ein Prüfling die Prüfung nicht bestanden, darf er einmalig beide Teile der theoretischen Prüfung und/oder die praktische Prüfung wiederholen. Allerdings erhält er keine weitere Schulung.
8. In jedem Fall sendet der Prüfer die ausgefüllten Prüfungsunterlagen sowie die Lösungsbögen an die Zertifizierungsstelle zurück, wo die Stelle sie archiviert.

Gültigkeit der Prüfung

Die Zertifizierung zur bestandenen Prüfung als Spielplatzprüfer gilt für drei Jahre. Um auch danach als qualifizierter Spielplatzprüfer arbeiten zu dürfen, ist eine entsprechende Fortbildung oder ein Auffrischungskurs notwendig, in dem die Teilnehmer ihre bereits erworbenen Kenntnisse vertiefen.

Die Spielplatzprüfer müssen jedoch keine zweite Prüfung am Ende absolvieren.

Spielplatzprüfer: Vorschriften

Eine grundlegende Vorschrift für Spielplatzprüfer ist die zweiteilige Normenreihe DIN 79161. Sie definiert die Anforderungen an die Qualifizierung von Spielplatzprüfern sowie deren Ausbildung und Prüfung.

Neben der DIN 79161 sollten sich Spielplatzprüfer mit weiteren Vorschriften auskennen, etwa zur Inspektion von Spielplatz- oder Sportgeräten im Freien. Dazu gehören u. a. folgende Vorschriften:

Vorschrift Inhalt
DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Teil 1: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb
DIN EN 1176 (Normenreihe) Wartung und Prüfung von Spielplatzgeräten
DIN EN 1177 Fallschutz und Stoßdämpfendung von Spielplatzböden
DIN EN 14960 (Normenreihe) aufblasbare Spielgeräte
DIN EN 16630 standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich
DIN EN 15312 frei zugängliche Multisportgeräte

Spielplatzprüfer sollten die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren kennen, die in diesen Vorschriften beschrieben sind. Da bei der Spielplatzkontrolle der Stand der Normung zur Zeit des Inverkehrbringens zählt, unterliegen meist alle Aufgaben der Spielplatzprüfer dieser Anforderung.

Quelle: „Das 1x1 der Spielplatzkontrolle“

Mehr zu den Themen: Spielplatzkontrolle DIN EN 1176