Tatbestandskatalog: Aktuelles, Tatbestandsnummern und rechtliche Grundlagen im Überblick

27.10.2025 | T. Reddel/S. Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Zum 22. August 2024 wurde der Tatbestandskatalog letztmalig umfassend aktualisiert, wobei wesentliche Neuerungen und Anpassungen erfolgten, insbesondere durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und bezugnehmende Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Dieser Fachbeitrag berücksichtigt sämtliche spezifischen Änderungen sowie die weiterhin gültigen Regelungen aus der Novelle vom 9. November 2021.

Inhaltsverzeichnis

  1. Tatbestandskatalog: Änderungen, Gültigkeit und rechtliche Basis
  2. Die wichtigsten Tatbestandsnummern
  3. Definition: Was ist der Tatbestandskatalog?

Tatbestandskatalog: Änderungen, Gültigkeit und rechtliche Basis

Die Neueinführung und Erweiterung verschiedener Tatbestände greift insbesondere die bundesweiten Änderungen im Bereich der Cannabis- und Drogenverstöße im Straßenverkehr auf (§ 24a StVG, neue TBNR zum Beispiel 243.1, 243a.1). Die Tatbestände wurden zudem detailliert in Bezug auf die neuen Grenzwerte und Ahndungsgrundlagen für Cannabis angepasst.

Neue Grenzwerte für THC im Straßenverkehr

Für Fahrer ab 21 Jahren gilt ein neuer Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.

Fahranfänger (in der Probezeit) und Fahrer unter 21 Jahren unterliegen weiterhin einem absoluten Verbot mit einer analytischen Nachweisgrenze von 1 ng/ml THC. Das bedeutet: Schon ab 1 ng/ml THC ist ein Verstoß gegeben.

Mischkonsum von Cannabis und Alkohol

Ein neuer Tatbestand wurde eingeführt, der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol am Steuer ausdrücklich untersagt. Bei Nachweis beider Substanzen drohen strengere Sanktionen und es gilt eine Null-Toleranz-Haltung.

Daneben bleiben sämtliche wesentlichen Bußgelderhöhungen aus der Novelle 2021 bestehen. Dazu zählen Verstöße wie

  • Falschparken auf Geh- oder Radwegen,
  • Halten und Parken in zweiter Reihe,
  • Parken in Feuerwehrzufahrten oder auf Schwerbehindertenstellplätzen, und
  • die verbotswidrige Nutzung amtlich gekennzeichneter Rettungsgassen.

Die weiterhin gültigen Erhöhungen für Parken auf Lade-/Parkplätzen für E-Fahrzeuge und Carsharing, Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Rechtsabbiegen innerorts sowie die Sanktionierung von Auto-Posing und vermeidbarem Lärm sind unverändert in den aktuellen Tatbestandsnummern abgebildet.

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Die wichtigsten Tatbestandsnummern

Tatbestandsnummern (TBNR) sind wichtiger Bestandteil des Tatbestandskatalogs. Sie helfen Polizeibehörden und Bußgeldstellen bei der Bearbeitung von Verstößen gegen die geltenden Regeln der StVO. So gibt es für jeden Verstoß eine eigene Tatbestandsnummer im Katalog.

Wie ist eine Tatbestandsnummer aufgebaut?

Jede Tatbestandsnummer besteht aus sechs Ziffern. Die folgende beispielhafte TBNR „123456“ zeigt, wie sich der grundlegende Aufbau aller Tatbestandsnummern ergibt.

TBNR Erklärung
1 Gesetz, das beim Begehen der Ordnungswidrigkeit verletzt wurde.
→ Welche Ziffer für welches Gesetz steht, ist im Tatbestandskatalog definiert.
2 Paragraph des Gesetzes, dass dabei genau verstoßen wurde.
→ In diesem Beispiel: § 23 aus Gesetz 1.
3
4 Jeweilige Kennnummer des Tatbestands.
5
6

 Auch die nachfolgenden realen Tatbestandsnummern unterliegen diesem Prinzip.

Wichtige Tatbestandsnummern im Überblick

Diese Übersicht zeigt einen Ausschnitt aus dem Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungs­widrigkeiten (Stand: 27.Oktober 2025). Sie enthält die jeweiligen Tatbestandsnummern für Polizei, Bußgeldstellen und private Verkehrsteilnehmer sowie die vorgeschriebenen Sanktionen.

Thema genauer Tatbestand TBNR Sank­tio­n
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts bis 10 km/h zu schnell gefahren 103208 20 €
41 bis 50 km/h zu schnell gefahren
→ A-Verstoß
103777 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
über 70 km/h zu schnell gefahren
→ A-Verstoß
103780 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bis 10 km/h zu schnell gefahren 103202 30 €
26 bis 30 km/h zu schnell gefahren
→ A-Verstoß
103763 180 €, 1 Punkt
41 bis 50 km/h zu schnell gefahren
→ A-Verstoß
103765 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Vorfahrt Vorfahrt missachtet und Unfall verursacht.
→ A-Verstoß.
108601
108607
120 €,
1 Punkt
Handy am Steuer Han­dy am Steu­er be­nutzt.
→ A-Ver­stoß
123­624  100 €,
1 Punkt
Rote Ampel einfacher Rotlichtverstoß
→ A-Verstoß
 137600  90 €,
1 Punkt

Neben den o. g. Rubriken gibt es zu folgenden Bereichen Vorgaben im Tatbestandskatalog:

  • Falsch halten oder parken
  • Verursachen von Schäden
  • Parken und Halten
  • Überholen
  • Vorfahrt
  • Gurtpflicht und Sicherung
  • Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
  • Fahrerlaubnis
  • Abstand
  • Über­ho­len
  • Ladungssicherung
  • Un­tersu­chung von Kfz und An­hän­ger
  • Alkohol und berauschende Mittel

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Definition: Was ist der Tatbestandskatalog?

Der sog. „Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog“ wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) herausgegeben und ist eines der wichtigsten Nachschlagewerke für Polizei sowie Bußgeldstellen. Kurz gesagt enthält er einheitliche Regelsätze für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Der Katalog bildet eine Zusammenfassung aller Tatbeständen aus der Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung. Darin sind folgende Punkte enthalten:

  • Regelungen zur Erteilung von Verwarnungen
  • Angaben über die Höhe von Bußgeldern
  • Vergabe von Punkten in Flensburg (Fahreignungsregister)
  • Vorschriften, wann ein Fahrverbot erteilt werden soll.

Allerdings ist der Tatbestandskatalog nicht nur für Behörden, sondern auch für Teilnehmer im Straßenverkehr relevant: Sie können sich selbst über rechtliche Konsequenzen bei Verkehrsdelikten informieren.

Rechtliche Grundlagen des Tatbestandskatalogs

Aufgelistet sind die Tatbestände im Katalog anhand sechsstelliger Tatbestandsnummern. Die erste Ziffer zeigt an, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Ordnungswidrigkeit besteht. Hierfür sind die folgenden Verordnungen und Vorschriften relevant:

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Ferienreiseverordnung
  • Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
  • Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Quellen: bmvi.de, bundesrat.de; Kraftfahrtbundesamt; buzer

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