Personalmanagement

Dieser Bereich informiert über das aktuelle Arbeitsrecht, die Organisation von Berufsausbildungen und das Betriebsverfassungsrecht. Das Fachwissen unterstützt Personalverantwortliche bei der Gestaltung eines effizienten und rechtssicheren Personalmanagements.

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Seit dem Inkrafttreten des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im April 2017 häufen sich die Urteile, die sich mit der Frage "abhängige Beschäftigung ja/nein" auseinandersetzen. Worauf muss also bei Werk- und Dienstverträgen unbedingt geachtet werden und wann besteht die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit? Die Antwort liegt in der Abgrenzung zum regulären Arbeitsvertrag.

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Die Erstunterweisung hat einen erheblichen Einfluss auf das sicherheitskonforme Verhalten von neuen Mitarbeitern und Auszubildenden. Handelt es sich bei diesen um Jugendliche, müssen Arbeitgeber besondere Anforderungen an die Unterweisung beachten.

Für den Arbeitgeber wird die Kündigung oft zu einer Herausforderung. Denn er muss alle Aspekte sorgfältig abwägen und alle Formalitäten beachten, um rechtskonform zu handeln. Deshalb ist die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen maßgeblich.

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Die rechtssichere Abmahnung ist ein Dauerthema im Arbeitsrecht. Schon beim kleinsten Fehler droht ein Einspruch, im schlimmsten Fall treffen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter vor Gericht. Deshalb ist es unabdingbar, dass Personaler und Arbeitgeber die rechtlichen Grundlagen kennen und geltende Fristen einhalten.

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Das Ausbildungsjahr neigt sich dem Ende zu. Spätestens jetzt müssen sich Betriebe Gedanken über eine rechtssichere Übernahme ihrer Auszubildenden machen, um zum Beispiel ungewollte Übernahmen zu vermeiden, aber auch um aussichtsreiche Kandidaten an sich zu binden. Den Betrieben stehen dabei mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

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Der Arbeitsmarkt verändert sich stetig. Die sinkende Anzahl qualifizierter Bewerber, der Mangel an Fachkräften und die zunehmende Fluktuation sind Probleme, mit denen Unternehmen heutzutage kämpfen. Um diesen entgegenzuwirken, investieren immer mehr Arbeitgeber in die interne Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter.