Reisekosten & Finanzen

Ob Reisekostenabrechnung, Bilanzierung oder Entgeltabrechnung – Angestellte in den Bereichen Finanzen, Controlling oder Buchhaltung benötigen ein umfangreiches Fachwissen. Daher bietet diese Seite aktuelle Informationen zu gesetzlichen Anforderungen und Best Practices im Reisekosten- und Finanzmanagement.

Die Förderung der Elektromobilität bleibt ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Um den Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge weiter zu unterstützen, wurden die Regelungen zur Versteuerung von Elektro-Dienstwagen zum 1. Januar 2024 angepasst. Mit der sogenannten 0,25-Prozent-Regelung und einer erhöhten Preisgrenze sollen E-Autos als Firmenwagen attraktiver werden. Weitere Entlastungen sind im Bundeshaushalt 2025 vorgesehen.

Es gibt viele Anlässe, zu denen Geschenke an Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter verteilt werden. Allerdings kann die steuerliche Behandlung solcher Zuwendungen sehr komplex sein. So können Arbeitgeber die entstandenen Ausgaben bis zu gewissen Freigrenzen als Betriebsausgaben oder Sachbezüge absetzen und bestimmte Pauschalversteuerungen anwenden.

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Die amtlichen Sachbezugswerte 2025 stehen fest. Grundlage ist die 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Die neuen Sachbezüge steigen im Vergleich zum Vorjahr wieder teils deutlich an und gelten bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat in 2025. Worauf müssen Arbeitgebende und Personalverantwortliche jetzt besonders achten?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen versenden und bearbeiten können. Die Einführung dieser E-Rechnungspflicht erfolgt stufenweise mit entsprechenden Übergangsregelungen. Dennoch sollten sich betroffene Unternehmen bereits jetzt mit den neuen Anforderungen beschäftigen. Wer ist von der Pflicht zur E-Rechnung betroffen und welche Rechnungsformate sind künftig noch zulässig?

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Wollen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern die Privatnutzung von Firmenwagen erlauben, müssen beide Parteien einige steuerrechtliche Vorgaben beachten. Denn es gibt verschiedene Methoden zur Versteuerung von Firmenwagen zur Privatnutzung. Ebenfalls möglich sind individuelle Regelungen zur Kilometerbegrenzung oder Übernahme von Kfz-Kosten. Worauf Unternehmen und Beschäftigte bei der Privatnutzung von Firmenwagen achten müssen, zeigt dieser Beitrag.

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Immer wieder kommt es vor, dass es sich für Arbeitnehmer anbietet, Geschäftsreisen mit einem privaten Urlaub zu verbinden. So ein Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Seminarbesuch mit einem anschließenden Kurzurlaub verbunden wird. Bei der anschließenden Reisekostenabrechnung ergeben sich jedoch v. a. dann Schwierigkeiten, wenn Aufwendungen nicht eindeutig zuordenbar sind. Die folgenden Beispiele stellen einige Konstellationen vor, die sich aus unterschiedlichen zeitlichen Verhältnissen von privaten und dienstlichen Anteilen ergeben (gemischte Reisekosten).

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Wird Beschäftigten während einer beruflichen Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit gestellt, ist dies mit dem Großbuchstaben „M“ in der Lohnsteuerbescheinigung zu kennzeichnen. Nachdem das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 27.09.2017 (IV C 5 – S 2378/17/10001) die Aufzeichnungserleichterung noch für das Jahr 2018 verlängerte, endete die Übergangsfrist endgültig zum 31.12.2018. Daher ist die Eintragung des Buchstaben „M“ seit dem 01.01.2019 Pflicht. Doch was genau verbirgt sich hinter der Lohnsteuerbescheinigung M?

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Die Anlässe einer Bewirtung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind vielfältig. Dabei bestimmen Details die korrekte Abrechnung von Arbeitsessen, Belohnungsessen, Annehmlichkeiten etc. Auch erschweren Neuerungen die rechtssichere Umsetzung. Verantwortliche in Personal, Buchhaltung und Management erhalten im Folgenden wichtige Grundlagen, hilfreiche Tipps und anschauliche Beispiele zur fehlerfreien Buchung der Bewirtung für Mitarbeitende.

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Mit dem geldwerten Vorteil durch ein Geschenk in Form von VIP- bzw. Dauerkarten für Fußballspiele hatte sich das Finanzgericht Bremen im Urteil vom 21.09.2017 (1 K 20/17 (5)) zu beschäftigen. Dabei ging es um die Frage, wie es hier mit der Besteuerung der Aufwendungen für diese Eintrittskarten für Arbeitnehmer bzw. Geschäftsfreunde aussieht.

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Was gilt als erste Tätigkeitsstätte und wie erfolgt die Zuordnung, wenn mehrere Tätigkeitsstätten vorliegen? Die Beantwortung dieser Fragen ist für die steuerliche Absetzung von Fahrtkosten/Reisekosten entscheidend. Seit dem 25.11.2020 gilt ein aktualisiertes BMF-Schreiben zum Reisekostenrecht, das auch die Definition der ersten Tätigkeitsstätte betrifft.